• Corona-Virus FAQ - Frau mit Katze in Wohnung

    Informationen zum Corona-Virus

Gemeinsam stark.

Das Corona-Virus stellt uns alle tagtäglich vor neue Herausforderungen. Die Aktualität der Informationen ändert sich stetig – den Durchblick zu bewahren ist schwierig und führt zu Verunsicherung. Unsere Aufgabe als verlässlicher Partner an Ihrer Seite ist es, wichtige Informationen und Lösungen für Sie anzubieten und Ihr Anliegen oder Ihre Frage schnell und unkompliziert zu bearbeiten: 

  • Unser Schaden- und Kundenservice ist wie gewohnt erreichbar – telefonisch unter 0711 898-100 und online.
  • Sie haben Fragen und möchten diese gerne mit Ihrem persönlichen Berater besprechen? Unsere Generalagenturen/Geschäftsstellen sind weiterhin für Sie da.
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Schnelle Auskunft in allen Rechtsfragen

Zu allen rechtlichen Fragen rund um Covid-19 (z.B. Kurzarbeit, Entfall der Kitagebühren etc.) ist die ÖRAG weiterhin für all ihre Kunden da. Den MEINRECHT Rechtsservice erreichen Sie wie gewohnt unter 0211 529 5555.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der ÖRAG Webseite

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Versicherungs-Check

Das Leben ist voller Veränderungen – das merken wir seit Wochen täglich. Was dabei manchmal vergessen wird: Veränderungen erfordern auch eine Anpassung des Versicherungs­schutzes. Darum: Lassen Sie Ihre Ver­sicherungen von uns checken, auf Wunsch mit "kontakt­losem" Hol- und Bringservice Ihrer Unterlagen.

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Versicherungsschutz im Homeoffice

Verunfallt ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice tätig ist, bei einer Tätigkeit ohne beruflichen Bezug, ist er nicht gesetzlich versichert. Das heißt, bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette, in die Küche etc. greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

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So profitieren Sie von der derzeitigen Kapitalmarktsituation

Mit der VermögensPolice Invest können Sie aktuell von der Nutzung des Cost-Average-Effekts profitieren. Gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um günstig am Kapitalmarkt mitzuwirken.

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Gebuchte Reisen

Wir alle können es kaum erwarten wieder reisen zu können! Doch was ist, wenn man im lang ersehnten Urlaub plötzlich erkrankt? Antworten auf diese und weitere Fragen rundum den Versicherungs­schutz bei Reisen finden Sie hier.

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Corona-FAQ

In dieser Zeit erreichen uns viele Fragen und individuelle Anliegen rund um das Thema Versicherungen. Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und sie in einem Fragen-Antwort-Katalog für Sie zusammengefasst. 

Zum FAQ

Was tun während Corona?

Wir haben hilfreiche Tipps und Tricks, wie Sie Ihren Alltag meistern und Ihre Freizeit optimal gestalten können.
9 Übungen, um in einer Stunde fit zu werden
Gesund und fit in den Frühling starten
In 3 Phasen zur aufgeräumten Wohnung
So kommen Sie dauerhaft mit Nachbarn aus

Sie haben noch offene Fragen?

Um die wichtigsten Fragen zu Ihren Ver­trägen sowie zum Ver­sicherungs­schutz zu be­antworten, haben wir zusätzlich einen umfangreichen FAQ rundum das Corona-Virus er­stellt.

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Berufsunfähigkeits-, (Kapital-)Lebens- und Rentenversicherungen

Welche Auswirkungen haben die aktuellen Turbulenzen der Finanzmärkte auf Lebens- und/ oder Rentenversicherungen?
  • Gerade im heutigen Marktumfeld ist private oder betriebliche Lebens- und Rentenversicherung besonders wichtig. Wir sind hierfür sehr gut aufgestellt. Wir agieren schon immer mit Bedacht, da die Verpflichtung unserer Kundenversprechen unser oberstes Ziel ist.
    Dieses Kundenversprechen können wir gewährleisten. Bei unserem Produkt IndexGarant zeigt sich die Bedeutung einer Garantie. Hier werden negative Renditen einfach "auf Null" gesetzt.
    Dies bedeutet für Sie: Es gibt keine Verluste! Die Beitragsgarantie ist Ihnen sicher. Auch bei unseren klassischen Produkten erleiden Sie keine Verluste, da wir Ihnen Ihre Versicherungssumme oder Rente garantieren.
Wie steht es um fondsgebundene Rentenversicherungen?
  • Das Gute an unserer VermögensPolice Invest ist, dass Sie mit Ihren Sparbeiträgen von der derzeitigen Kapitalmarktsituation profitieren können. Denn Sie nutzen den sogenannten Cost-Average-Effekt, der sich besonders bei langen Vertragslaufzeiten auszahlt.

    Was bedeutet das genau? Dieser Effekt ergibt sich aus dem Auf und Ab der Kurse. Bei niedrigen Kursen werden von dem Anlagebetrag mehr Anteile erworben, bei einem höheren Kursniveau hingegen weniger. Wenn Sie einen Einmalbeitrag investiert haben, sollten Sie Ruhe bewahren und nach Beruhigung der Märkte mit Ihrem Berater, die Anlagestrategie überdenken. Die derzeitigen Kursrückgange werden erst zum Tragen kommen, wenn Sie Ihre Anteile verkaufen oder die VermögensPolice Invest auflösen. Sollten Sie in die Fonds des TrendPortfolio Invests investiert haben, besteht aufgrund der automatischen Anpassung weniger Handlungsbedarf.
    Vereinbaren Sie bei Fragen einfach einen Termin.
Sind Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ebenfalls von den Finanzmarkt-Schwankungen betroffen?
  • Berufsunfähigkeits- oder Risikoversicherungen bleiben von den Turbulenzen auf den Finanzmärkten unberührt. Auch hier sind Ihre Versicherungssumme zur Absicherung eines Todesfalls und Ihre Rente im Fall der Berufsunfähigkeit garantiert.
    Gerade in diesen Zeiten zeigt sich die Wichtigkeit der Absicherung Ihrer Arbeitskraft und Existenz bzw. die Absicherung Ihrer Liebsten. 

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich am Corona-Virus erkranke und meine Reise nicht antreten kann?
  • Grundsätzlich ist die unerwartet schwere Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft sind. Die WHO hat Covid-19 als Pandemie klassifiziert.
    Deshalb sind Erkrankungen an Covid-19 ab dem 12.03.2020 in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kein versicherter Rücktrittsgrund mehr. Für alle anderen Erkrankungen besteht natürlich der bedingungsgemäße Versicherungsschutz fort!
Bin ich versichert, wenn ich eine Reise gebucht habe und befürchte, mich dort anzustecken?
  • Nein, die Angst am Urlaubsort zu erkranken ist kein versicherter Rücktrittsgrund.
    Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) an - häufig werden auch hier Lösungen angeboten!
Bin ich versichert, wenn ich meine Reise wegen einer Sicherheitswarnung oder einer (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht antreten möchte?
  • Nein, eine Gefahrenerhöhung am Urlaubsort stellt kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittskostenversicherung dar.
    Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) an - häufig werden auch hier Lösungen angeboten!
Bin ich versichert, wenn mein Reiseland Einreisebeschränkungen oder Einreiseverbote verhängt hat?
  • Nein, Einreisebeschränkungen oder Einreiseverbote stellen keine versicherten Rücktrittsgründe in der Reiserücktrittskostenversicherung dar!
    Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) an - häufig werden auch hier Lösungen angeboten!
Bin ich versichert, wenn ich von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin und deshalb meine Reise nicht antreten kann?
  • Nein, eine Quarantänemaßnahme stellt kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittskostenversicherung dar.
    Unser Tipp: Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die anordnende Stelle!
Meine Reederei hat mich darüber informiert, dass aufgrund des Corona-Virus die ursprünglich geplante Route meiner Kreuzfahrt geändert wurde - sind die Stornokosten versichert?
  • Nein, sollte eine Änderung der Route vorgenommen werden, ist dies kein versicherter Rücktrittsgrund.
    Unser Tipp: Fragen Sie bei der Reederei nach, ob kostenlose Stornierungen möglich sind!

Reiseabbruch-Versicherung

Ich möchte meine Reise abbrechen, weil die WHO COVID-19 als Pandemie eingestuft hat! Sind die Kosten des Reiseabbruchs versichert?
  • Nein, eine Gefahrenerhöhung am Urlaubsort stellt (unabhängig vom Pandemiestatus) kein versichertes Ereignis in der Reiseabbruchversicherung dar.
    Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter oder Reiseleiter, ob die Reise kostenlose abgebrochen werden kann.
Kann ich meine Reise abbrechen, weil die Infrastruktur meines Urlaubsgebietes nicht oder nur deutlich eingeschränkt zur Verfügung steht und z.B. Skilifte nicht in Betrieb sind?
  • Der Ausfall der touristischen Infrastruktur stellt kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittskostenversicherung dar; deshalb können etwaige Kosten eines Reiseabbruches nicht erstattet werden.
    Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, der Reiseleistung vor Ort oder sonstigen Leistungserbringern - oft kann Ihnen hier eine Lösung angeboten werden.
Sind die zusätzlichen Kosten der Rückreise und/oder die Kosten des verlängerten Aufenthaltes versichert, wenn ich vor Ort an COVID-19 erkranke und nicht planmäßig abreisen kann?
  • Die WHO hat Covid-19 am 11.03.2020 als Pandemie klassifiziert. Mehrkosten der Rückreise oder eines längeren Aufenthaltes, die auf Grund einer COVID-19-Erkrankung anfallen, sind ab dem 12.03.2020 nicht mehr versichert.
Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?
  • Für solche Fälle sind keine Versicherungsleistungen vorgesehen. Kosten für entgangene Urlaubsfreuden o. ä. sind nicht versichert.
Während des Aufenthaltes am Urlaubsort tritt ein Corona-Fall auf - besteht im Falle des Reiseabbruchs Versicherungsschutz?
  • Nein, denn es liegt kein versicherter Abbruchsgrund vor. Auch wenn Sie selbst ab dem 12.03.2020 am Corona-Virus erkranken, ist diese Erkrankung auf Grund des Pandemiestatus nicht versichert.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Corona-Virus erkranke?
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten, wenn Sie an Covid-19 erkranken. Dies trifft auch dann zu, wenn die WHO den Virus als Pandemie eingestuft hat.
Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?
  • Für solche Fälle sind keine Versicherungsleistungen vorgesehen. Kosten für entgangene Urlaubsfreuden o. ä. sind nicht versichert.
    Erkranken Sie selbst am Corona-Virus sind die Behandlungskosten versichert - Kosten der Quarantäne (z.B. Hotelkosten, Rückreisekosten,…) können leider nicht übernommen werden.

Weitere Informationen

Wo kann ich mich generell über das Corona-Virus informieren?
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Informationen für Sparkassen-Kunden

Alle aktuellen Entwicklungen im Blick behalten - die Sparkasse stellt hier ihren Kunden wichtige Informationen rund um die Corona-Pandemie zur Verfügung. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

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