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Haftpflicht für Moped, E-Bike und mehr
Versicherungen für Moped, E-Bike, E-Scooter & Co.
Leistungen der Mopedversicherung
* gilt nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, etc.)
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Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
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Kann eine minderjährige Person eine Versicherung für ein Moped oder ein Elektrokleinstfahrzeug abschließen?
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Welche Unterlagen brauche ich für die Versicherung?
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Wie lang ist die Kündigungsfrist? Verlängert sich der Vertrag automatisch?
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Kann ich mein Kennzeichen bzw. meine Plakette für ein neues Fahrzeug übernehmen?
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Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
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Wer darf mit dem Moped, Roller, Krankenfahrstuhl, E-Bike oder Elektrokleinstfahrzeug fahren?
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Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?
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Ein Pedelec ist ein Fahrrad, das über eine elektronische Tretkraftunterstützung bis maximal 25 km/h verfügt. Das S-Pedelec hingegen verfügt über eine Tretkraftunterstützung bis maximal 45 km/h und benötigt somit eine zusätzliche Haftpflichtversicherung (nicht Bestandteil des E-BikeSchutzes). Das S-Pedelec muss mit einem entsprechenden Haftpflicht-Kennzeichen ausgestattet werden.
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Was muss ich tun, wenn ich die Versicherungskarte bzw. den Versicherungsschein verloren habe?
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Was muss ich tun, wenn ich mein Versicherungskennzeichen oder meine Versicherungsplakette verloren habe oder es mir gestohlen wurde?
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