Der Arbeitgeberzuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis machen den Vermögensaufbau noch einfacher, wie unser Beispiel zeigt:
Arbeitnehmer, 30 Jahre alt, ledig und kinderlos, jährliches Bruttoeinkommen von derzeit 30.000 Euro. Er spart monatlich 115 Euro in seine bAV. Von diesen 115 Euro kommen 15 Euro aus dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Steuerlich spart der Arbeitnehmer 21,50 Euro, in der Sozialversicherung nochmals 20,58 Euro.
Das heißt: Obwohl insgesamt 115 Euro monatlich in den Aufbau der Betriebsrente fließen, hat der Arbeitnehmer netto nur 57,92 Euro weniger im Portemonnaie.
Steuertarif 2023, Steuerklasse I, Lohnsteuer wurde berücksichtigt, ohne Kirchensteuer, Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,1 % (inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld + Zahnersatz – angenommen 1,6 %), Pflege: 1,875 %