• Betriebliche Altersvorsorge - Mann und Frau auf dem Jetski

    Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge – Nur kein Neid!
Können Sie auch haben: mit der Betriebsrente der SV.

betriebliche Altersvorsorge - Mann und Frau auf Jetski

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Ihr Arbeit­geber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem un­ver­steuerten Brutto­­gehalt in Ihren bAV-Vertrag. Die gesparten Steuern und Sozialabgaben können Sie in Ihre Betriebsrente einzahlen. 

  • Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 %
  • Sicherung des Lebensstandards im Alter
  • Hartz-IV-sicher
  • Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge in der Betriebsrente
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Highlights der be­trieb­lichen Alters­vor­sorge

Ihr Arbeit­geber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem un­ver­steuerten Brutto­­gehalt in Ihren bAV-Vertrag. Die gesparten Steuern und Sozialabgaben können Sie in Ihre Betriebsrente einzahlen. 

  • Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 %
  • Sicherung des Lebensstandards im Alter
  • Hartz-IV-sicher
  • Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge in der Betriebsrente

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

  • Sichern Sie Ihren Lebensstandard im Alter
  • Profitieren Sie doppelt: Förderung vom Staat und Ihrem Arbeitgeber
  • Flexible Zuzahlungen möglich
  • Sicherheit auch bei Arbeitslosigkeit (Hartz IV)
  • Bei Arbeitgeberwechsel übertragbar
  • Sichern Sie zusätzlich Ihre Arbeitskraft zu Top-Konditionen ab
  • Sie haben die Wahl: einmalige Kapitalauszahlungen oder lebenslange Rente
  • Gestalten Sie Ihre Rente flexibel bereits ab dem 62. Lebensjahr
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Die verschiedenen Gestaltungsvarianten der bAV

Betriebliche Altersvorsorge - Zwei Männer schauen sich etwas auf dem Handy an

Unterstützungskasse

  • Ihr Arbeit­­geber meldet Sie als Ver­­sorgungs­­be­rechtigten an und zahlt die regel­mäßig ver­einbarten Bei­träge an die Unterstützungs­kasse
  • Die zugesagten Leistungen werden durch die Rück­deckung bei der SV SparkassenVersicherung garantiert
  • Unter­schied zur Direk­tversicherung und Pensions­kasse: Die Unterstützungskasse ist unbegrenzt steuerfrei
  • Varianten: SV Unterstützungs­kasse oder SV Unterstützungskasse IndexGarant
Betriebliche Altersvorsorge - Frau sitzt auf Schreibtisch

Direktversicherung

  • Entspricht weitest­gehend einer klassischen privaten Renten­ver­sicherung
  • Unter­schied zur privaten Renten­ver­sicherung: Ihr Arbeit­geber ist der Ver­sicherungs­nehmer und Bei­trags­zahler, Sie sind die ver­sicherte Person
  • Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei: in 2024 monatlich 302 Euro
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes noch weitere 302 Euro monatlich in 2024 (4 % der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei
  • Varianten: SV Direktversicherung oder SV Direktversicherung IndexGarant
Betriebliche Altersvorsorge - Mann lacht

Pensionskasse

  • Versorgungsträger ist eine Pensionskasse anstatt einer Lebensversicherungsgesellschaft
  • Permanente Kontrolle erfolgt durch die deutsche Versicherungsaufsicht
  • Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und Beitragszahler, Sie sind die versicherte Person
  • Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei: in 2024 monatlich 302 Euro
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes noch weitere 302 Euro monatlich in 2024 (4 % der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei
  • Variante: Sparkassen Pensionskasse

Wie sich eine bAV für Sie auszahlt

Der Arbeitgeberzuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis machen den Vermögensaufbau noch einfacher, wie unser Beispiel zeigt:
Arbeitnehmer, 30 Jahre alt, ledig und kinderlos, jährliches Bruttoeinkommen von derzeit 30.000 Euro. Er spart monatlich 115 Euro in seine bAV. Von diesen 115 Euro kommen 15 Euro aus dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Steuerlich spart der Arbeitnehmer 20,91 Euro, in der Sozialversicherung nochmals 21,05 Euro.

Das heißt: Obwohl insgesamt 115 Euro monatlich in den Aufbau der Betriebsrente fließen, hat der Arbeitnehmer netto nur 58,04 Euro weniger im Portemonnaie.
Steuertarif 2024, Steuerklasse I, Lohnsteuer wurde berücksichtigt, ohne Kirchensteuer, Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,15 % (inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld + Zahnersatz – angenommen 1,7 %), Pflege: 2,3 %
Arbeitgeberzuschuss betriebliche Altersvorsorge
Offenlegungspflichten

Die gesetzlich durch die Offenlegungsverordnung vorgeschriebenen nachhaltigkeitsbezogenen Produktinformationen für diese Versicherung finden Sie hier.

 

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge der SV

Wie kann mich mein Arbeitgeber unterstützen?

  • Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in den bAV-Vertrag. Dadurch profitieren Sie doppelt: Denn die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre Betriebsrente. Das bedeutet: Sie zahlen dafür nur die Hälfte an Beitrag.

Was hat sich zum 01.01.2019 geändert?

  • Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird Ihre Betriebsrente nun besonders gefördert. Sofern Ihr Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 %. Für bereits bestehende Verträge durch Entgeltumwandlung gilt diese Regelung seit 2022.

Kann ich auch vermögenswirksame Leistungen in meine Betriebsrente einzahlen?

  • Ja, wenn es der Tarifvertrag zulässt, können Sie auch vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das Prinzip der Entgeltumwandlung funktioniert hier genauso und bringt Ihnen einen zu­sätzlichen Turbo für Ihre Alters­vorsorge.

Was bekomme ich am Ende der Laufzeit ausbezahlt?

  • Zum fest­gelegten Renten­beginn erhalten Sie eine garantierte lebens­lange Rente. Alternativ können Sie sich auch Ihr gesamtes Kapital auf einen Schlag aus­zahlen lassen. Zusätzlich be­steht bei der Direkt­versicherung die Möglich­keit, sich bis zu 30 % des Kapitals auf einmal aus­zahlen zu lassen und das restliche Kapital wird dann lebenslang ver­rentet.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich das Unternehmen verlasse?

    • Ihre betriebliche Altersvorsorge können Sie zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen (gilt für Direktversicherung / Pensionskasse).
    • Alternativ besteht bei der Direktversicherung die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen.
    • Sie können Ihre Betriebsrente beitragsfrei stellen.

Kann ich den Vertrag unterbrechen z.B. wegen Elternzeit?

  • Ja.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

  • Das angesparte Kapital ist geschützt vor einer vorzeitigen Verwertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld (Hartz IV-sicher).

Ist meine Betriebsrente sicher, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

  • Ja, wenn die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge unverfallbar (Unverfallbarkeit) sind, wird Ihre Betriebsrente aus der Insolvenzmasse ausgesondert und an Sie übertragen.

Werden zum Rentenbeginn Abgaben auf die Leistungen aus der Betriebsrente fällig?

  • Ja, sie werden zum Rentenbeginn als Einkommen besteuert – in aller Regel jedoch zu einem günstigeren Steuersatz als im Berufsleben. Zudem sind auf die Leistungen aus der Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung zu leisten. Das gilt auch für freiwillig Versicherte.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

  • Wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dadurch reduzieren sich jedoch auch die Versicherungsleistungen im Alter.

Was passiert, wenn ich sterbe?

  • Im Falle Ihres Todes in der Anspar­phase sind Ihre Hinter­bliebenen mit einer Rente ab­gesichert – Ehe­gatten und ein­getragene Lebens­partner lebens­lang, Kinder beziehen sie längstens bis zum 25. Lebens­jahr. Auch in der Renten­phase er­halten Hinter­bliebene eine Leistung im Todes­fall. Sind keine Hinter­bliebenen (Ehe­gatten, ein­getragene Lebens­partner, Kinder bis zum 25. Lebens­jahr) vorhanden, wird das nach dem Tod vor­handene Kapital, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe der ge­wöhnlichen Beerdigungs­kosten, als Sterbe­geld an die Erben bzw. an den hierfür benannten Bezugs­berechtigten gezahlt und die Ver­sicherung erlischt. Den Betrag der ge­wöhnlichen Beerdigungs­kosten bestimmt die Aufsichts­behörde (derzeit 8.000 Euro für Direkt­versicherung / Pensions­kasse, 7.669 Euro für Unterstützungs­kasse).