Wie kann mich mein Arbeitgeber unterstützen?
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in den bAV-Vertrag. Dadurch profitieren Sie doppelt: Denn die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre Betriebsrente. Das bedeutet: Sie zahlen dafür nur die Hälfte an Beitrag.
Was hat sich zum 01.01.2019 geändert?
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird Ihre Betriebsrente nun besonders gefördert. Sofern Ihr Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 %. Für bereits bestehende Verträge durch Entgeltumwandlung gilt diese Regelung seit 2022.
Kann ich auch vermögenswirksame Leistungen in meine Betriebsrente einzahlen?
Ja, wenn es der Tarifvertrag zulässt, können Sie auch vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das Prinzip der Entgeltumwandlung funktioniert hier genauso und bringt Ihnen einen zusätzlichen Turbo für Ihre Altersvorsorge.
Was bekomme ich am Ende der Laufzeit ausbezahlt?
Zum festgelegten Rentenbeginn erhalten Sie eine garantierte lebenslange Rente. Alternativ können Sie sich auch Ihr gesamtes Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen. Zusätzlich besteht bei der Direktversicherung die Möglichkeit, sich bis zu 30 % des Kapitals auf einmal auszahlen zu lassen und das restliche Kapital wird dann lebenslang verrentet.
Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich das Unternehmen verlasse?
Ihre betriebliche Altersvorsorge können Sie zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen (gilt für Direktversicherung / Pensionskasse).
Alternativ besteht bei der Direktversicherung die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen.
Sie können Ihre Betriebsrente beitragsfrei stellen.
Kann ich den Vertrag unterbrechen z.B. wegen Elternzeit?
Ja
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Das angesparte Kapital ist geschützt vor einer vorzeitigen Verwertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld (Hartz IV-sicher).
Ist meine Betriebsrente sicher, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?
Ja, wenn die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge unverfallbar (Unverfallbarkeit) sind, wird Ihre Betriebsrente aus der Insolvenzmasse ausgesondert und an Sie übertragen.
Werden zum Rentenbeginn Abgaben auf die Leistungen aus der Betriebsrente fällig?
Ja, sie werden zum Rentenbeginn als Einkommen besteuert – in aller Regel jedoch zu einem günstigeren Steuersatz als im Berufsleben. Zudem sind auf die Leistungen aus der Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung zu leisten. Das gilt auch für freiwillig Versicherte.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dadurch reduzieren sich jedoch auch die Versicherungsleistungen im Alter.
Was passiert, wenn ich sterbe?
Im Falle Ihres Todes in der Ansparphase sind Ihre Hinterbliebenen mit einer Rente abgesichert – Ehegatten und eingetragene Lebenspartner lebenslang, Kinder beziehen sie längstens bis zum 25. Lebensjahr. Auch in der Rentenphase erhalten Hinterbliebene eine Leistung im Todesfall. Sind keine Hinterbliebenen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 25. Lebensjahr) vorhanden, wird das nach dem Tod vorhandene Kapital, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, als Sterbegeld an die Erben bzw. an den hierfür benannten Bezugsberechtigten gezahlt und die Versicherung erlischt. Den Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten bestimmt die Aufsichtsbehörde (derzeit 8.000 Euro für Direktversicherung / Pensionskasse, 7.669 Euro für Unterstützungskasse).