Wenn andere wegen Ihres Bauvorhabens zu Schaden kommen und Schadensersatz fordern oder Sach- bzw. Vermögensschäden entstehen, schützt die Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen Sie als Bauherr
Wenn andere wegen Ihres Bauvorhabens zu Schaden kommen und Schadensersatz fordern oder Sach- bzw. Vermögensschäden entstehen, schützt die Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen Sie als Bauherr
Mit der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt Sie die SV vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen und sorgt im Fall der Fälle für prompte Regulierung.
Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Arbeitsmaschinen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen ist versichert
Personen- und/oder Sachschäden bis zu 5 Millionen Euro versichert, Vermögensschäden bis zu 300.000 Euro
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk inklusive
Senkungen von Grundstücken und Erdrutschungen, sowie Abwasserschäden abgedeckt
Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für die Folgen von Veränderungen eines Gewässers und Grundwassers inklusive
Versicherung von Allmählichkeitsschäden durch z. B. Temperatur, Gase oder Dämpfe
Schäden auf der Baustelle – optimal abgesichert mit der SV Bauherrenhaftpflicht
Unfälle auf der Baustelle
Baustellen sind ein beliebter, aber leider sehr gefährlicher Spielort für Kinder. Als Bauherr haften Sie im Falle eines Unfalls persönlich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ungesicherte Baustelle
Häufig verletzen sich Menschen aufgrund unzureichender Beleuchtung von Baustellen. Bei einem Verkehrssicherungspflicht-Verstoß haftet der Bauherr vollumfänglich.
Sachbeschädigungen
Sachbeschädigungen passieren schneller als man denkt: Eine ungeschickte Bewegung und schon stürzt ein lockeres Metallteil auf ein fremdes Auto, welches vor dem neuen Grundstück geparkt war.
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bauherrenhaftpflicht
Nein. Eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Aufgrund der vielfältigen Gefahren empfiehlt es sich jedoch, diese Versicherung abzuschließen.
Nein. Eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Aufgrund der vielfältigen Gefahren empfiehlt es sich jedoch, diese Versicherung abzuschließen.
Eigenleistungen sind nicht automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung kann jedoch gegen einen geringen Mehrbeitrag um die Bauarbeiten in Eigenleistung erweitert werden.
Eigenleistungen sind nicht automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung kann jedoch gegen einen geringen Mehrbeitrag um die Bauarbeiten in Eigenleistung erweitert werden.
Die normale Versicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Dieser Zeitrahmen reicht in der Regel durchaus für die Baumaßnahmen aus. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.
Die normale Versicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Dieser Zeitrahmen reicht in der Regel durchaus für die Baumaßnahmen aus. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.
Mit der Bauleistungsversicherung können Sie sich für Gefahren und Risiken absichern, die unvorhersehbar während der Bauzeit auftreten können.
Die Bauhelfer-Unfallversicherung deckt unabhängig von gesetzlichen Leistungsansprüchen das Unfallrisiko für alle freiwilligen Helfer ab.
Die Feuerrohbauversicherung schützt bei Schäden am Rohbau durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Und das ohne zusätzlichen Beitrag, wenn Sie den Schutz in Ihre Wohngebäudeversicherung miteinschließen.
Gebäude und deren Außenbereiche müssen bei der Errichtung und beim Unterhalt regelmäßig überprüft werden. Die Verkehrssicherungsplicht verpflichtet den Eigentümer, in regelmäßigen Abständen Baukonstruktionen, Schutzeinrichtungen, technische Anlagen sowie Außenanlagen zu überprüfen, damit Gefahren frühzeitig erkannt und abgewiesen werden.
Gebäude und deren Außenbereiche müssen bei der Errichtung und beim Unterhalt regelmäßig überprüft werden. Die Verkehrssicherungsplicht verpflichtet den Eigentümer, in regelmäßigen Abständen Baukonstruktionen, Schutzeinrichtungen, technische Anlagen sowie Außenanlagen zu überprüfen, damit Gefahren frühzeitig erkannt und abgewiesen werden.