• Bauherrenhaftpflicht -­ Frau und Mann tragen Balken auf Baustelle

    Bau­herren­haft­pflicht-Ver­sicherung

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Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht - Junges Paar auf der Baustelle

Vorteile der Bau­herren­haft­pflicht-Versicherung

Wenn andere wegen Ihres Bau­vorhabens zu Schaden kommen und Schadens­ersatz fordern oder Sach- bzw. Vermögens­schäden entstehen, schützt die Bau­herren-Haft­pflicht­versicherung.

  • Schutz vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter gegen Sie als Bau­herr
  • Ab­sicherung Ihres Ver­mögens
  • Flexible Zusatz­bau­steine
  • Passive Rechtsschutzversicherung: Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Eigenleistung am Bau absicherbar

Zu den Versicherungsbedingungen

Bauherrenhaftpflicht - Paar auf Baustelle

Vorteile der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Wenn andere wegen Ihres Bau­vorhabens zu Schaden kommen und Schadens­ersatz fordern oder Sach- bzw. Vermögens­schäden entstehen, schützt die Bau­herren-Haft­pflicht­versicherung.

  • Schutz vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter gegen Sie als Bau­herr
  • Ab­sicherung Ihres Ver­mögens
  • Flexible Zusatz­bau­steine
  • Passive Rechtsschutzversicherung: Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Eigenleistung am Bau absicherbar

Zu den Versicherungsbedingungen

Leistungen der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Mit der Bau­herren­haftpflicht-Versicherung schützt Sie die SV vor den finanziellen Folgen von Schaden­ersatz­ansprüchen und sorgt im Fall der Fälle für prompte Regulierung.

  • Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Arbeitsmaschinen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen ist versichert
  • Personen- und/oder Sach­schäden bis zu 5 Millionen Euro versichert, Vermögens­schäden bis zu 300.000 Euro
  • Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht für das zu bebauende Grund­stück und das zu errichtende Bau­werk inklusive
  • Senkungen von Grund­stücken und Erd­rutschungen, sowie Abwasserschäden abgedeckt
  • Gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungs­nehmers für die Folgen von Veränderungen eines Gewässers und Grund­wassers inklusive
  • Versicherung von Allmählichkeitsschäden durch z. B. Temperatur, Gase oder Dämpfe
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Schäden auf der Baustelle – optimal abgesichert mit der SV Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht - Kind spielt auf Baustelle

Unfälle auf der Baustelle

Baustellen sind ein beliebter, aber leider sehr gefährlicher Spielort für Kinder. Als Bauherr haften Sie im Falle eines Unfalls persönlich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Bauherrenhaftpflicht - Ungesicherte Baustelle

Ungesicherte Baustelle

Häufig verletzen sich Menschen auf­grund un­zu­reichender Be­leuchtung von Baustellen. Bei einem Verkehrs­sicherungs­pflicht-Verstoß haftet der Bauherr vollumfänglich.

Bauherrenhaftpflicht - Sachbeschädigung

Sachbeschädigungen

Sachbeschädigungen passieren schneller als man denkt: Eine ungeschickte Bewegung und schon stürzt ein lockeres Metallteil auf ein fremdes Auto, welches vor dem neuen Grundstück geparkt war.

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bauherrenhaftpflicht

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Pflicht?
  • Nein. Eine Absicherung der Bau­herren­haft­pflicht ist nicht ver­pflichtend. Aufgrund der viel­fältigen Gefahren empfiehlt es sich jedoch, diese Versicherung abzu­schließen.

    Nein. Eine Absicherung der Bau­herren­haft­pflicht ist nicht ver­pflichtend. Aufgrund der viel­fältigen Gefahren empfiehlt es sich jedoch, diese Versicherung abzu­schließen.

Besteht ein Unterschied, ob ich Massiv- oder ein Fertighaus baue?
  • Es besteht kein Unter­schied in der Bau­herren­pflicht und ihrer Ab­sicherung für unter­schiedlichen Bau­weisen.

    Es besteht kein Unter­schied in der Bau­herren­pflicht und ihrer Ab­sicherung für unter­schiedlichen Bau­weisen.

Sind Bauarbeiten in Eigenleistung mitversichert?
  • Eigen­leistungen sind nicht automatisch mit­ver­sichert. Der Ver­sicherungs­schutz der Bau­herren­haft­pflicht­versicherung kann jedoch gegen einen geringen Mehr­beitrag um die Bau­arbeiten in Eigen­leistung er­weitert werden.

    Eigen­leistungen sind nicht automatisch mit­ver­sichert. Der Ver­sicherungs­schutz der Bau­herren­haft­pflicht­versicherung kann jedoch gegen einen geringen Mehr­beitrag um die Bau­arbeiten in Eigen­leistung er­weitert werden.

Was passiert, wenn der Bau länger als die Versicherungsdauer dauert?
  • Die normale Versicherungs­dauer beträgt zwei Jahre. Dieser Zeit­rahmen reicht in der Regel durch­aus für die Bau­maß­nahmen aus. Sollte die Bau­phase mehr Zeit bean­spruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver­bindung. Wir finden eine Lösung und ver­längern den Versicherungs­schutz.

    Die normale Versicherungs­dauer beträgt zwei Jahre. Dieser Zeit­rahmen reicht in der Regel durch­aus für die Bau­maß­nahmen aus. Sollte die Bau­phase mehr Zeit bean­spruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver­bindung. Wir finden eine Lösung und ver­längern den Versicherungs­schutz.

Wie kann ich mein Bauvorhaben darüber hinaus schützen?
    • Mit der Bau­leistungs­versicherung können Sie sich für Gefahren und Risiken absichern, die unvor­hersehbar während der Bau­zeit auftreten können. 
    • Die Bau­helfer-Unfall­versicherung deckt unabhängig von gesetzlichen Leistung­sansprüchen das Unfall­risiko für alle frei­willigen Helfer ab.
    • Die Feuer­roh­bau­versicherung schützt bei Schäden am Roh­bau durch Brand, Blitz­schlag oder Explosion. Und das ohne zusätzlichen Beitrag, wenn Sie den Schutz in Ihre Wohn­gebäude­versicherung mit­einschließen.
     
Was heißt Verkehrssicherungspflicht?
  • Ge­bäude und deren Außen­bereiche müssen bei der Er­richtung und beim Unter­halt regel­mäßig über­prüft werden.
    Die Verkehrs­sicherungs­plicht ver­pflichtet den Eigen­tümer, in regel­mäßigen Abständen Bau­konstruktionen, Schutz­einrichtungen, technische Anlagen sowie Außen­anlagen zu über­prüfen, damit Gefahren früh­zeitig erkannt und abge­wiesen werden.

    Ge­bäude und deren Außen­bereiche müssen bei der Er­richtung und beim Unter­halt regel­mäßig über­prüft werden.
    Die Verkehrs­sicherungs­plicht ver­pflichtet den Eigen­tümer, in regel­mäßigen Abständen Bau­konstruktionen, Schutz­einrichtungen, technische Anlagen sowie Außen­anlagen zu über­prüfen, damit Gefahren früh­zeitig erkannt und abge­wiesen werden.

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