Was kommt nach einem Todesfall alles auf Sie zu?
Wenn ein Angehöriger verstirbt, bleibt den nahen Verwandten in den ersten Tagen kaum Zeit zur Trauer. Vieles muss geregelt werden. Als Orientierungshilfe haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt.
Was ist in den ersten Stunden nach dem Tod zu tun?
- Arzt verständigen (dieser stellt den Totenschein aus; nicht notwendig bei Tod im Pflegeheim oder Krankenhaus).
- Verfügungen suchen und berücksichtigen (Organspende, Willenserklärung und ggf. Vertrag zur Bestattung).
- Bestattungsinstitut verständigen, Auftrag absprechen (Bestatter übernimmt in der Regel die Überführung in die Leichenhalle und bei Bedarf viele weitere Leistungen).
Was ist bis zur Beisetzung zu erledigen?
- Verstorbenen mit Totenschein beim Standesamt abmelden und Sterbeurkunde ausstellen lassen (7-fach).
- Mit Friedhofsverwaltung Tag der Bestattung inklusive Benutzung der Trauerhalle absprechen, Vertrag Grabstätte machen.
- Bei Urnenbestattung: Genehmigung fürs Krematorium einholen, amtsärztliche Untersuchung beantragen.
- Testament (Amtsgericht, ggf Erbschein beantragen).
- Kreditinstitute und Versicherungen über den Tod informieren.
- Krankenkasse/Zusatzkassen informieren.
- Renten-/Zusatzversicherungsträger kontaktieren.
Nach der Beisetzung:
- Finanzangelegenheiten klären: Girokonto klären, ggf. umschreiben.
- Versicherungen prüfen und evtl. kündigen (s. S. 26 ff.)
- Verträge wie Zeitungsabonnements, Vereinsmitgliedschaften, Mietverträge, Rundfunk-, TV-Gebühren, Internet- und Telefonanschluss, Gas-, Wasser-, Stromanschluss kündigen.
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