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SterbegeldPolice – die SV Sterbe­geld­versicherung

Sterbegeldversicherung - Frau berät älteres Paar

Highlights der Sterbe­geld­versicherung

Es gibt Themen, die früher oder später jeden von uns betreffen. Zu diesen sensiblen Themen zählt ohne Zweifel die eigene Nachlassplanung, z. B. rechtzeitig Vorsorge für die Bestattung zu treffen. Ein Wunsch, den mittlerweile immer mehr Menschen verspüren. Mit der Sterbegeldversicherung der SV können Sie Ihre Absicherung ganz flexibel an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen.

  • Sie können den letzten Weg nach Ihren Wünschen regeln
  • Der Rahmen kann vorab festgelegt und das Budget hierfür gesichert werden
  • Ihre Angehörigen werden im Trauerfall organisatorisch und finanziell entlastet
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Vorteile der Sterbegeldversicherung

Es gibt Themen, die früher oder später jeden von uns betreffen. Zu diesen sensiblen Themen zählt ohne Zweifel die eigene Nachlassplanung, z. B. rechtzeitig Vorsorge für die Bestattung zu treffen. Ein Wunsch, den mittlerweile immer mehr Menschen verspüren. Mit der Sterbegeldversicherung der SV können Sie Ihre Absicherung ganz flexibel an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen.

  • Sie können den letzten Weg nach Ihren Wünschen regeln
  • Der Rahmen kann vorab festgelegt und das Budget hierfür gesichert werden
  • Ihre Angehörigen werden im Trauerfall organisatorisch und finanziell entlastet

Vorteile der Sterbegeldversicherung

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Flexible Absicherung: Leistung des Beitrags als Einmalbeitrag oder durch laufende Beiträge
  • Die Personen, die die Versicherungsleistung erhalten sollen, können flexibel bestimmt werden
  • Tod innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre: An­gehörigen erhalten die eingezahlten Beiträge zurück
  • Tod nach den ersten drei Versicherungsjahren: An­gehörige er­halten die ver­einbarte Ver­sicherungs­summe
  • Keine zeitliche Begrenzung der Versicherungslaufzeit
  • Erhöhung der vereinbarten Summe durch Überschüsse
  • Die Leistung aus der SterbegeldPolice ist für Ihre Hinterbliebenen einkommensteuerfrei
  • Keine Anrechnung auf die gesetzliche Witwen- oder Waisenrente
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Was kommt nach einem Todesfall alles auf Sie zu?

Wenn ein Angehöriger verstirbt, bleibt den nahen Verwandten in den ersten Tagen kaum Zeit zur Trauer. Vieles muss geregelt werden. Als Orientierungshilfe haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt.

Was ist in den ersten Stunden nach dem Tod zu tun?

  • Arzt verständigen (dieser stellt den Totenschein aus; nicht notwendig bei Tod im Pflegeheim oder Krankenhaus).
  • Verfügungen suchen und berücksichtigen (Organspende, Willenserklärung und ggf. Vertrag zur Bestattung).
  • Bestattungsinstitut verständigen, Auftrag absprechen (Bestatter übernimmt in der Regel die Überführung in die Leichenhalle und bei Bedarf viele weitere Leistungen).

Was ist bis zur Beisetzung zu erledigen?

  • Verstorbenen mit Totenschein beim Standesamt abmelden und Sterbeurkunde ausstellen lassen (7-fach).
  • Mit Friedhofsverwaltung Tag der Bestattung inklusive Benutzung der Trauerhalle absprechen, Vertrag Grabstätte machen.
  • Bei Urnenbestattung: Genehmigung fürs Krematorium einholen, amtsärztliche Untersuchung beantragen.
  • Testament (Amtsgericht, ggf. Erbschein beantragen).
  • Kreditinstitute und Versicherungen über den Tod informieren.
  • Krankenkasse/Zusatzkassen informieren.
  • Renten-/Zusatzversicherungsträger kontaktieren.

Nach der Beisetzung:

  • Finanzangelegenheiten klären: Girokonto klären, ggf. umschreiben.
  • Versicherungen prüfen und evtl. kündigen (s. S. 26 ff.)
  • Verträge wie Zeitungsabonnements, Vereinsmitgliedschaften, Mietverträge, Rundfunk-, TV-Gebühren, Internet- und Telefonanschluss, Gas-, Wasser-, Stromanschluss kündigen.

Download ausführliche Checkliste

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur SV Sterbegeld­versicherung
Welche Möglichkeiten der Beitragszahlung gibt es?
  • Ihre Beitragszahlung können Sie ganz flexibel gestalten: Sowohl ein Einmal Beitrag als auch ein laufender Beitrag ist möglich.

Muss ich gesund sein, um eine Sterbegeldversicherung abschließen zu können?
  • Wir fragen Sie nicht nach Ihrem Gesundheitszustand. Deshalb wird dieser auch nicht berücksichtigt.

Gibt es eine Wartezeit?
  • Nein, es gibt keine Wartezeit (in den ersten 3 Versicherungsjahren erhalten Ihre Angehörigen die eingezahlten Beiträge zurück, außer bei einem Unfall).

Wie erfolgt die Besteuerung einer Sterbegeldversicherung?
  • Die Leistung aus der Sterbegeldversicherung ist für Ihre Hinterbliebenen einkommensteuerfrei.

Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr bezahlen kann (z.B. wegen Arbeitslosigkeit)?
  • Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie beispielsweise eine zinslose Stundung der Beiträge.