• Schutzbrief SorglosLeben ‐ Frau mit Krücken

    Schutzbrief SorglosLeben

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Schutzbrief SorglosLeben – Ihre zuverlässige Alltagshilfe nach Unfall oder Krankheit

Schutzbrief SorglosLeben - Frau hilft verletztem Mann

Highlights des Schutzbriefs SorglosLeben

Jeder Gang zur Apotheke wird mit Gips am Bein zur Be­währungs­­probe. Die tägliche Essens­zubereitung birgt ungeahnte Schwierigkeiten, wenn der Arzt Bett­ruhe verordnet hat. Und wer putzt die Wohnung oder bügelt die Wäsche?
Der Schutz­brief SorglosLeben bietet zuverlässige und schnelle Hilfe.

  • Notfall­hilfe rund um die Uhr, jeden Tag
  • Umfangreiche Organisation von Dienstleistungen ohne Kostenübernahme
  • Ausgezeichneter Schaden­service
  • Telefonische Ersthilfe (Tel 0711 898-43000)

Zu den Versicherungsbedingungen

Schutzbrief SorglosLeben - Frau mit Krücken

Highlights des Schutzbriefs SorglosLeben

Jeder Gang zur Apotheke wird mit Gips am Bein zur Be­währungs­­probe. Die tägliche Essens­zubereitung birgt ungeahnte Schwierigkeiten, wenn der Arzt Bett­ruhe verordnet hat. Und wer putzt die Wohnung oder bügelt die Wäsche?
Der Schutz­brief SorglosLeben bietet zuverlässige und schnelle Hilfe.

  • Notfall­hilfe rund um die Uhr, jeden Tag
  • Umfangreiche Vermittlungs­dienste
  • Ausgezeichneter Schaden­service
  • Telefonische Ersthilfe (Tel 0711 898-43000)

Zu den Versicherungsbedingungen

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Sie haben offene Fragen oder benötigen mehr Informationen? Ihr persönlicher Versicherungsexperte in Ihrer Nähe berät Sie gerne.

Leistungen des Schutzbriefs SorglosLeben

  • Haushalts­hilfe, Einkaufs-, Wäsche-, Menü- und Fahr­dienst­service sowie Kurz­zeit­pflege­dienst
  • Installation Haus­not­ruf­anlage
  • Ambulante häusliche Pflege
  • Psychologische Unfall-Nach­betreuung
  • Kranken­besuch durch nahe­stehende Personen bei Krank­heit oder Unfall im Ausland
  • Organisation von Kontakt zu Dolmetschern
  • Organisation und Einfuhr dringend benötigter Medikamente bei Auslands­aufenthalt
  • Organisation von Haus­tier­rück­transporten
  • Winter- und Streu­dienst
  • Organisation der Formalitäten bei Reise­abbruch nach Unfall und Krank­heit sowie, im Todes­fall, der Heim­reise des Partners und Bestattung bzw. Über­führung des Verstorbenen nach Deutsch­land
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FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zum SV Schutzbrief SorglosLeben

Woher weiß ich die Notfallnummer?
  • Ihre Notfallnummer wird Ihnen in Ihrem Versicherungsschein (Police) mitgeteilt. Am besten Sie speichern diese Notfallnummer auf Ihrem Mobiltelefon ab.

    Ihre Notfallnummer wird Ihnen in Ihrem Versicherungsschein (Police) mitgeteilt. Am besten Sie speichern diese Notfallnummer auf Ihrem Mobiltelefon ab.

Wie lange muss ich auf die Hilfe warten?
  • Unmittel­bar nach Ihrem Not­ruf wird sich ein von der SV beauf­tragter Dienst­leister bei Ihnen melden. Sie er­halten Hilfe rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.

    Unmittel­bar nach Ihrem Not­ruf wird sich ein von der SV beauf­tragter Dienst­leister bei Ihnen melden. Sie er­halten Hilfe rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.

Wie lauten die Leistungsvoraussetzungen und wie lange kann ich die Hilfeleistungen in Anspruch nehmen?
  • Die Leistungen mit Kosten­über­nahme werden nach einem Unfall oder einer Krank­heit (Nach­weis über Diagnose und Kranken­haus-Auf­enthalt ist er­forderlich) erbracht. Es muss uns zusätzlich ein Nach­weis der Hilfe­bedürftig­keit im All­tag vorliegen.
    Die Leistungen mit Kosten­übernahme (sehen Sie bitte die tabellarische Leistungs­übersicht) können Sie bis zu 6 Monate lang in An­spruch nehmen.

    Die Leistungen mit Kosten­über­nahme werden nach einem Unfall oder einer Krank­heit (Nach­weis über Diagnose und Kranken­haus-Auf­enthalt ist er­forderlich) erbracht. Es muss uns zusätzlich ein Nach­weis der Hilfe­bedürftig­keit im All­tag vorliegen.
    Die Leistungen mit Kosten­übernahme (sehen Sie bitte die tabellarische Leistungs­übersicht) können Sie bis zu 6 Monate lang in An­spruch nehmen.

Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
  • Die Kosten­über­nahme und die Häufig­keit der Er­bringung sind je Leistung individuell geregelt.
    Ent­nehmen Sie die genauen Informationen bitte den "Versicherungs­bedingungen für den SV PrivatSchutz Schutz­brief SorglosLeben".

    Die Kosten­über­nahme und die Häufig­keit der Er­bringung sind je Leistung individuell geregelt.
    Ent­nehmen Sie die genauen Informationen bitte den "Versicherungs­bedingungen für den SV PrivatSchutz Schutz­brief SorglosLeben".

Kann ich statt der Hilfeleistung Geld in Anspruch nehmen?
  • Nein, leider nicht.

    Nein, leider nicht.

Muss immer ein Notfall passiert sein, um Assistance-Leistungen zu erhalten?
  • Nein.
    Für die Organisation ohne Kosten­übernahme gibt es keine Leistungs­voraus­setzungen (es muss also kein Not­fall vorliegen). Sehen Sie dazu bitte die Leistungs­übersicht des Schutz­briefes.

    Nein.
    Für die Organisation ohne Kosten­übernahme gibt es keine Leistungs­voraus­setzungen (es muss also kein Not­fall vorliegen). Sehen Sie dazu bitte die Leistungs­übersicht des Schutz­briefes.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
  • Die Leistungen aus dem Bereich "Reisen und Mobilität" er­bringen wir auch im Aus­land.
    Ansonsten leisten wir an Ihrem ständigen Wohn­sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 

    Die Leistungen aus dem Bereich "Reisen und Mobilität" er­bringen wir auch im Aus­land.
    Ansonsten leisten wir an Ihrem ständigen Wohn­sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 

Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
  • Bei Leistungen mit Kosten­übernahme in folgenden Fällen:

    • Wenn Krank­heiten schon vor dem Versicherungs­beginn be­standen;
    • wenn Krank­heiten inner­halb 12 Monate vor Versicherungs­beginn schon zu einem voll­stationären Kranken­haus-Auf­enthalt oder einer ambulanten OP geführt hatten;
    • wenn eben­dies inner­halb 6 Monate nach Versicherungs­beginn geschieht;
    • wenn ein Unfall zugrunde liegt, der aufgrund von Geistes-, Bewusst­seins­störungen oder durch Trunken­heit zu­stande kam.

    Bei Leistungen mit Kosten­übernahme in folgenden Fällen:

    • Wenn Krank­heiten schon vor dem Versicherungs­beginn be­standen;
    • wenn Krank­heiten inner­halb 12 Monate vor Versicherungs­beginn schon zu einem voll­stationären Kranken­haus-Auf­enthalt oder einer ambulanten OP geführt hatten;
    • wenn eben­dies inner­halb 6 Monate nach Versicherungs­beginn geschieht;
    • wenn ein Unfall zugrunde liegt, der aufgrund von Geistes-, Bewusst­seins­störungen oder durch Trunken­heit zu­stande kam.
Kann ich den Notdienst selbst organisieren und dann die Rechnung an die SV schicken?
  • Nein, dies ist nicht vorge­sehen.
    Die SV hilft Ihnen im Not­fall um­gehend und bedient sich eines Pools von mehreren Tausend dienstleistenden Partnerunternehmen.

    Nein, dies ist nicht vorge­sehen.
    Die SV hilft Ihnen im Not­fall um­gehend und bedient sich eines Pools von mehreren Tausend dienstleistenden Partnerunternehmen.