Warum gibt es eine Interne Meldestelle?
Eine Interne Meldestelle ermöglicht es Beschäftigten der SV SparkassenVersicherung und außenstehenden Dritten (z. B. Kunden, Geschäftspartner…) sowohl nationale als auch internationale Gesetzes- sowie Compliance-Verstöße vertrauensvoll zu melden und zu deren Aufklärung einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Ein gutes Compliance-Management-System mit der Möglichkeit einer Internen Meldestelle bietet allen Beteiligten viele Vorteile:
…es schafft Vertrauen,
in die SV SparkassenVersicherung als solche und in deren Tätigkeiten bei den eigenen Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit in Bezug auf Integrität sowie Verantwortungsbewusstsein und ein darauf ausgerichtetes Handeln.
…schützt die beteiligten Personen,
welche Informationen über die Interne Meldestelle zur Verfügung stellen oder durch die Meldung in ihren Rechten betroffen werden.
…ermöglicht ein Frühwarnsystem,
durch eine frühzeitige präventive Sensibilisierung für unternehmensbezogenes Fehlverhalten ("Frühwarnfunktion").
…stärkt die SV SparkassenVersicherung als Unternehmen,
da rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig erkannt und reduziert werden können, um vor wirtschaftlichen sowie Reputationsschäden zu schützen und die Unternehmenskultur nachhaltig zu fördern.
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Welche Sachverhalte können über die Interne Meldestelle gemeldet werden?
Es können begründete Meldungen zu möglichen Rechts- und Compliance-Verstößen und zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten abgegeben werden, die durch das wirtschaftliche Handeln der SV SparkassenVersicherung im eigenen Geschäftsbereich, eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.
Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle nicht für vertragliche Beschwerden gedacht ist, welche im Zusammenhang mit Ihrem bestehenden Versicherungsvertrag oder einer laufenden Schadensachbearbeitung stehen. Sollten Sie diesbezüglich oder mit einer Dienstleistung der SV SparkassenVersicherung unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an das vertragliche Beschwerdemanagement.
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Ansprechpartner und Meldewege
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise zu möglichen Rechts- als auch Compliance-Verstößen, insbesondere gegen menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflichten haben, können Sie sich vertrauensvoll unter folgenden Meldewegen an unsere Interne Meldestelle wenden:
über unser Online-Meldeportal: die SV SparkassenVersicherung nutzt ein Online-Tool eines externen Dienstleisters, über welches Sie uns unkompliziert und schnell Hinweise zu kommen lassen können. Unser Tool gewährleistet auf Deutsch und Englisch einen absolut vertraulichen und sicheren Austausch zwischen Ihnen, als hinweisgebende Person und der zuständigen Compliance-Abteilung über ein speziell für diesen Zweck eingerichtetes Postfach.
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*durch Anklicken des Links erfolgt die Weiterleitung an unseren externen Dienstleister.
telefonisch:
über den telefonischen Kanal unseres Online-Meldeportals
+49 800 3800 999 (Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr)
Erklärung des Telefonkanals
postalisch:
SV SparkassenVersicherung
- Compliance RC2 - z. Hd. Thomas Woldt -
Löwentorstraße 65
D-70376 Stuttgart
über unsere Compliance-Abteilung:
Thomas Woldt (Compliance-Koordinator des Konzerns)
Telefon: 0711 898-44284
E-Mail: compliance@sparkassenversicherung.de
Karoline Neumann
Telefon: 0711 898-46115
E-Mail: compliance@sparkassenversicherung.de
Selbstverständlich können Sie Ihre Meldung auch anonym abgeben. Um einer anonymen Meldung angemessen nachgehen zu können, bitten wir Sie möglichst viele Details und Unterlagen, die Ihren Hinweis stützen, der Meldung beizufügen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Ursachenanalyse ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Bei jedem Kontakt ist die Wahrung der Vertraulichkeit der beteiligten Personen und der Meldung selbst sowie des Datenschutzes sichergestellt. Alle Mitarbeiter der Beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeiten unabhängig (neutral) und unvoreingenommen.
Bitte beachten Sie: Ihnen stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichwertig zu unserer Internen Meldestelle zur Verfügung.
Für Verstöße, insbesondere gegen Menschenrechte, umwelt- oder menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten steht Ihnen ebenfalls die Beschwerdestelle des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.
Um dem Hinweis schnell, effizient und vollumfänglich nachzukommen sowie den ggf. bestehenden Missstand zügig abzustellen, empfiehlt es sich jedoch die Interne Meldestelle der SV primär zu nutzen.