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Ihr privater Rundum-Schutz PLUS
Rundum-Schutz PLUS
Mehr zum Rundum-Schutz PLUS erfahren Sie in unserem Film
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Weiter zu YoutubeBeispiele für Ihren Rundum-Schutz PLUS
- Sie betreiben privat als Hobby einen Internetblog und möchten Ihre Homepage rechtlich überprüfen lassen.
- Sie möchten den Kaufvertrag für Ihr anvisiertes Familienhaus prüfen lassen.
- Sie benötigen anwaltlichen Rat beim Erstellen einer Patientenverfügung.
- Sie möchten Ihren privat betriebenen Internetblog rechtlich prüfen lassen.
- Sie möchten ein gemeinschaftliches Testament erstellen lassen.
- Sie möchten sich zum Thema Scheidung und Unterhalt beraten lassen.
- Sie möchten einen neuen Arbeitsvertrag prüfen lassen.
- Sie möchten einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen.
Immer inklusive: MEINRECHT
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.
- Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung³ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
- Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.⁴
- Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
² Prämien bei 150⁵/ 300 € Selbstbeteiligung, inklusive 19 % Versicherungssteuer.
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
⁴ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
⁵ Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.