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ExistenzSchutz
ExistenzSchutz
Leistungen des ExistenzSchutz
- Lebenslange Rente im Leistungsfall
- Herz-, Nieren-, Lungen-, Lebererkrankungen und Schäden an anderen wichtigen Organen
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Lähmungen an Gliedmaßen, psychische Störungen, Geisteskrankheiten
- Leistung bei Invalidität nach einem Unfall mit einem Grad von mindestens 50 %
- Verlust von Grundfähigkeiten der oberen und unteren Extremitäten (Hand, Arm, Bein), Mobilitätsverlust (Entzug der Fahrerlaubnis aus medizinischen Gründen)
- Krebs, Multiple Sklerose, Herzinfarkt, Schlaganfall, Demenz
Flexible Zusatzleistungen zum ExistenzSchutz
- Für wen eignet sich der ExistenzSchutz speziell?
- Worin unterscheidet sich der ExistenzSchutz im Wesentlichen von einer Unfall- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Wann wird eine ExistenzSchutz-Rente gezahlt?
- Muss ich im Leistungsfall die Versicherungsbeiträge weiterbezahlen?
- Kann ich weiterhin arbeiten, auch wenn ich eine ExistenzSchutz-Rente erhalte?
- Ist der Abschluss des ExistenzSchutz mit einer Unfallversicherung verbunden?
- Können die Unfall-Rente und die ExistenzSchutz-Rente im selben Vertrag abgeschlossen werden?
- Erhöht sich mein Versicherungsbeitrag im Laufe der Jahre?
- Kann die SV SparkassenVersicherung meinen Vertrag kündigen?
- Wie lange läuft mein Vertrag?
- Gibt es Ausschlusskriterien für den Abschluss des ExistenzSchutz?