•  Kunden der SV SparkassenVersicherung tragen Einkäufe aus dem Auto

    Kfz-Versicherung

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Dafür sparen wir bei unserer Kfz-Versicherung

 Kunden der SV SparkassenVersicherung tragen Einkäufe aus dem Auto

Highlights der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen und schützt Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Teil- und Vollkasko zahlt die Schäden an Ihrem Auto.

  • 24/7 Soforthilfe im Schadensfall
  • Ausgezeichnetes Preis-/Leistungsniveau
  • Hohe Kundenzufriedenheit in der Schadenabwicklung
  • Sondereinstufung für bestehende Kunden/für Zweitwagen
  • Tarifwahl mit oder ohne Werkstattbindung
Kundin der SV SparkassenVersicherung glücklich mit Einkaufstüten im Auto

Highlights der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen und schützt Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Teil- und Vollkasko zahlt die Schäden an Ihrem Auto.

  • 24/7 Soforthilfe im Schadensfall
  • Ausgezeichnetes Preis-/Leistungsniveau
  • Hohe Kundenzufriedenheit in der Schadenabwicklung
  • Sondereinstufung für bestehende Kunden/für Zweitwagen
  • Tarifwahl mit oder ohne Werkstattbindung
  • Individuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes durch flexible Auswahl von Zusatzbausteinen
  • Topschutz für besonders umfangreichen Versicherungsschutz für Ihr Auto

WerkstattBonus - das Plus an Service bei der Kfz-Versicherung

Bei der Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung nutzen Sie bei der Kaskoversicherung zusätzlich den umfassenden Rundum-Service und die Vorteile der zertifizierten Fachwerkstätten:
Kfz-Versicherung - Werkstattbindung
  • VIP-Service: Wenn Sie sich den WerkstattBonus gesichert haben, wird die Reparatur Ihrers Fahrzeugs anderen Reparaturaufträgen vorgezogen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug vergleichsweise schneller wieder haben.
  • Hol- und Bringservice: Genießen Sie diesen Komfort und lassen Sie Ihr Auto von uns abholen und nach der Reparatur wieder zurückbringen.
  • Kostenloses Ersatzfahrzeug: Während der Reparatur Ihres Autos bleiben Sie auf unsere Kosten weiterhin mobil.
  • Reparatur nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzteilen: Die zertifizierten Werkstätten arbeiten nach Herstellervorgaben und verwenden ausschließlich Originalersatzteile.
  • Zahlungsabwicklung zwischen SV und Werkstatt: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
  • Garantieverlängerung: Sie erhalten statt 2 Jahren 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
  • Beitragsnachlass: Neben den zahlreichen Komfort-Leistungen erhalten Sie zusätzlich 20% Rabatt auf Ihren Vollkasko- & Teilkaskobeitrag.
  • Fahrzeugreinigung: Sie erhalten Ihr Fahrzeug gereinigt zurück.
  • Großes Werkstattnetz: Im Schadensfall können Sie auf eine Vielzahl ausgewählter TÜV- oder DEKRA-zertifizierten (Marken-) Werkstätten zugreifen.

    Zur Werkstattsuche

Die Tarifvarianten der Kfz-Versicherung für Neuwägen und Gebrauchtwägen

Bitte wischen
Em­pfehlung
Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung
inkl. Vollkasko und Topschutz
Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung
inkl. Voll­kasko
Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung
inkl. Teil­kasko
Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung
Versicherungs­summe in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung pauschal in Euro
100 Millionen
100 Millionen
100 Millionen
100 Millionen
Ver­sicherungs­summe in der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung bei Personen­schäden in Euro
15 Millionen
15 Millionen
15 Millionen
15 Millionen
Brand, Explosion, Entwendung und Glasbruch
Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwemmung, Lawinen, Dachlawinen und Muren
Selbstverschuldete Unfälle
Zusammen­stoß mit Tieren aller Art
Tier­biss
Tier­biss-Folge­schäden
10.000 Euro
5.000 Euro
5.000 Euro
Neu­preis­ent­schädigung
innerhalb von 48 Monaten
innerhalb von 24 Monaten
innerhalb von 24 Monaten
Kaufpreis­ent­schädigung
innerhalb von 48 Monaten
innerhalb von 24 Monaten
innerhalb von 24 Monaten
Eigenschäden (Sachschäden durch Gebrauch Ihres PKW an eigenen Gebäuden / PKW)
Absicherung des Akkus gegen jede Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Über- und Unterspannung (All-Risk)
10.000 Euro
Kosten für eine neue Ladekarte bei Entwendung aus Ihrem verschlossenen Fahrzeug
Schäden an Ihrer zu Hause fest installierten Wallbox bis 1.000 Euro
Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung
inkl. Vollkasko und Topschutz
Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung
inkl. Voll­kasko
Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung
inkl. Teil­kasko
Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung

Ihre Vorteile für Autos mit Elektro- oder Hybridantrieb

THG-Quote Elektroauto - Illustration Mann mit Elektroauto und Geld in der Hand

Der Topschutz bietet Ihnen einen umfangreichen Versicherungsschutz für Ihr E-Auto:

  • Unbegrenzte Entschädigung des Akkus bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust (All-Risk) auch bei Schäden durch Über- oder Unterspannung
  • Entsorgungskosten für Ihren beschädigten oder zerstörten Akku
  • Kosten für eine neue Ladekarte bei Entwendung aus Ihrem verschlossenen Fahrzeug
  • Kosten für ein entwendetes Ladekabel (während des Ladevorgangs oder unter Verschluss verwahrt)
  • Schäden an Ihren Ladestationen, Induktionsplatten oder Wallboxen bis 1.000 Euro

Das Beste: Mit dem Besitz eines E-Auto tragen Sie nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern werden seit dem 1. Januar 2022 auch noch dafür belohnt! Sichern Sie sich bis zum 31.10. die 200 Euro THG-Prämie für das Quotenjahr 2023. 

Mehr zur THG-Prämie

Focus-Money Siegel - Fairster Kfz-Service-Versicherer
Siegel von Franke und Bornberg Kfz-Versicherung

Ausgezeichneter Service muss nicht immer teuer sein. Ihre Sparmöglichkeiten im Überblick:

  • Bis 10 % für selbstgenutztes Wohneigentum: Wenn Sie Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie sind, erhalten Sie bis zu 10 % Nachlass
  • Bis 10 % Kundenbindungsnachlass
  • 10 % Nachlass auf Ihre Kfz-Haftpflicht, wenn Sie den SV Copilot nutzen
  • Nachlässe bei Nutzung einer Garage
  • Günstigere Beiträge für spezielle Berufsgruppen, wie z. B. Beamte, Akademiker, Mitglieder und Bedienstete einer freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr
  • Bei Fahrzeugen mit umweltfreundlichem Antrieb, z. B. Elektro-Antrieb, gibt es 5 % Sondernachlass.

OnlineServices zur Kfz-Versicherung

Kennen Sie schon die OnlineServices der SV? Hier haben Sie die Möglichkeit, Anliegen rund um's Kfz online zu übermitteln. 24h erreichbar und ganz flexibel.

  • Kilometerlaufleistung melden
  • Versicherungsbestätigung (eVB) anfordern
  • Schaden-Service-Heft bestellen
  • Werkstattsuche 

Zu den OnlineServices

Flexible Zusatzleistungen zur Kfz-Versicherung

Schützt, wenn Sie mit Ihrem Pkw im Ausland an einem Unfall mit einem im Ausland zu­ge­lassenen und dort ver­sicherungs­pflichtigen Kraft­fahrzeug be­teiligt sind. Wir regulieren den nicht selbst ver­schuldeten Schaden am eigenen PKW so, als hätte der Unfall­gegner eine SV Kfz-Haft­pflicht­versicherung.
Mit der Zusatzfahrerversicherung können Sie andere Personen kurzfristig in Ihre SV Kfz-Versicherung einschließen. Sollte der an­ge­gebene Fahrer während des ver­sicherten Zeit­raums einen Schaden ver­ursachen, erstatten wir Ihnen die anfallende Beitrags­nach­forderung und Ver­­trags­­strafe.
Bei einem Unfall können Sie als Fahrer eines Fahrzeugs von der finanziellen Unterstützung des SV Fahrerschutzes profitieren. Damit Sie von uns die finanzielle Unterstützung er­halten können, ist ein fünf-tägiger stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus die Voraussetzung.
Europaweiter Versicherungsschutz Telefon­service rund um die Uhr inkl. Hilfe bei der Werkstatt­suche Hilfe und Kostenerstattung bei einer Panne oder einem Unfall

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung

Können auch Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybrid-Antrieb versichert werden?

  • Ja. Über die Voll- und Teilkasko ist der Akku des Fahrzeugs gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust abgesichert.

    Das Beste: Sie erhalten 5 % Nachlass bei Elektroantrieb auf Ihren Beitrag!

    Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung (Tarifvariante Top) bei der SV abgeschlossen haben, ist auch Ihre Elektro-Ladestation versichert, sofern diese nicht gewerblich genutzt wird.

    Zudem sind Ladekabel, mobile Ladegeräte, tragbare Ladestationen inkl. Adapter über die Hausratversicherung (Tarifvariante Top) der SV versichert, wenn diese sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden oder bei Einbruch in das Fahrzeug (außer Anhänger) entwendet oder bei diesem Ereignis beschädigt oder zerstört werden.

    Ja. Über die Voll- und Teilkasko ist der Akku des Fahrzeugs gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust abgesichert.

    Das Beste: Sie erhalten 5 % Nachlass bei Elektroantrieb auf Ihren Beitrag!

    Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung (Tarifvariante Top) bei der SV abgeschlossen haben, ist auch Ihre Elektro-Ladestation versichert, sofern diese nicht gewerblich genutzt wird.

    Zudem sind Ladekabel, mobile Ladegeräte, tragbare Ladestationen inkl. Adapter über die Hausratversicherung (Tarifvariante Top) der SV versichert, wenn diese sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden oder bei Einbruch in das Fahrzeug (außer Anhänger) entwendet oder bei diesem Ereignis beschädigt oder zerstört werden.

Wann ist der Topschutz für mich geeignet?

  • Wenn Sie das Beste vom Besten möchten ist der Topschutz genau richtig für Sie. Er bietet besonders umfangreichen Schutz und erweitert bzw. erhöht die Leistungen der Vollkaskoversicherung.

    Auch wenn Sie ein E-Auto fahren bietet der Topschutz für Sie interessante Leistungen die sonst in der Vollkaskoversicherung nicht enthalten sind.

    Wenn Sie das Beste vom Besten möchten ist der Topschutz genau richtig für Sie. Er bietet besonders umfangreichen Schutz und erweitert bzw. erhöht die Leistungen der Vollkaskoversicherung.

    Auch wenn Sie ein E-Auto fahren bietet der Topschutz für Sie interessante Leistungen die sonst in der Vollkaskoversicherung nicht enthalten sind.

Was ist eine elektro­nische Versicherungs­bestätigung und woher bekomme ich diese?

  • Die elektro­nische Ver­sicherungs­be­stätigung ist ein Nach­weis über das Be­stehen einer Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung, die für die Zu­lassung eines Fahr­zeugs be­nötigt wird. Sie er­halten diese bei Ihrem Be­rater der SV oder online.

    Die elektro­nische Ver­sicherungs­be­stätigung ist ein Nach­weis über das Be­stehen einer Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung, die für die Zu­lassung eines Fahr­zeugs be­nötigt wird. Sie er­halten diese bei Ihrem Be­rater der SV oder online.

Was bedeutet vor­läufiger Versicherungs­schutz?

  • Der vorläufige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird.

    Der vorläufige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird.

Wo finde ich die Typ­schlüssel­nummer?

  • In der Zu­lassungs­be­scheinigung Teil 1 unter Ziffer 2.2

    In der Zu­lassungs­be­scheinigung Teil 1 unter Ziffer 2.2

Welche Schaden­frei­heits­klasse muss ich wählen? Woher erfahre ich meine Schaden­frei­heits­klasse?

  • Hatten Sie be­reits einen Ver­sicherungs­ver­trag bei einer anderen Gesell­schaft, dann über­nehmen wir den Schaden­verlauf des bis­herigen Ver­trags. Die Schaden­freiheits­klasse ent­nehmen Sie Ihrer letzten Bei­trags­rechnung, bzw. Sie können diese bei Ihrer Vor­ver­sicherung er­fragen.

    Hatten Sie be­reits einen Ver­sicherungs­ver­trag bei einer anderen Gesell­schaft, dann über­nehmen wir den Schaden­verlauf des bis­herigen Ver­trags. Die Schaden­freiheits­klasse ent­nehmen Sie Ihrer letzten Bei­trags­rechnung, bzw. Sie können diese bei Ihrer Vor­ver­sicherung er­fragen.

Wann ändert sich meine Schaden­frei­heits­klasse?

  • Wir stufen jeden Ver­trag zur Haupt­fällig­keit (1. Januar bzw. Saison­beginn) eines jeden Jahres nach seinem Schaden­verlauf im ver­gangenen Kalender­jahr neu ein. Ist der Ver­trag während eines Kalender­jahres schaden­frei ver­laufen, und hat der Ver­sicherungs­schutz während dieser Zeit un­unter­brochen be­standen, wird der Ver­trag in die nächst­bessere SF-Klasse ein­ge­stuft. Ist der Ver­trag während eines Kalender­jahres schaden­belastet ver­laufen, wird er nach der je­weiligen Rück­stufungs­tabelle zurück­gestuft.

    Wir stufen jeden Ver­trag zur Haupt­fällig­keit (1. Januar bzw. Saison­beginn) eines jeden Jahres nach seinem Schaden­verlauf im ver­gangenen Kalender­jahr neu ein. Ist der Ver­trag während eines Kalender­jahres schaden­frei ver­laufen, und hat der Ver­sicherungs­schutz während dieser Zeit un­unter­brochen be­standen, wird der Ver­trag in die nächst­bessere SF-Klasse ein­ge­stuft. Ist der Ver­trag während eines Kalender­jahres schaden­belastet ver­laufen, wird er nach der je­weiligen Rück­stufungs­tabelle zurück­gestuft.

Was ist der Rabatt­schutz? Was passiert mit meinem Rabatt­schutz, wenn ich die Versicherung wechsle?

  • Ver­einbaren Sie einen Rabatt­schutz in der Kfz-Ver­sicherung, so wirkt sich ein be­lastender Schaden pro Jahr nicht negativ auf die Schaden­frei­heits­klasse des laufenden Jahres aus. Das be­deutet für Sie, dass Sie trotz eines be­lastenden Schadens im Jahr in der Schaden­freiheits­klasse des laufenden Jahres ver­bleiben.
    Für jeden weiteren Schaden im Kalender­jahr er­folgt eine Rück­stufung nach den allge­meinen Be­dingungen für die Kfz-Ver­sicherung (AKB). Diese Re­gelung gilt nur für Ihren Ver­trag bei der SV Sparkassen­Versicherung. Bei einem Ver­sicherer­wechsel teilen wir dem Nach­ver­sicherer den tatsäch­lichen Schaden­verlauf mit, wie er sich ohne Rabatt­schutz er­geben hätte.

    Ver­einbaren Sie einen Rabatt­schutz in der Kfz-Ver­sicherung, so wirkt sich ein be­lastender Schaden pro Jahr nicht negativ auf die Schaden­frei­heits­klasse des laufenden Jahres aus. Das be­deutet für Sie, dass Sie trotz eines be­lastenden Schadens im Jahr in der Schaden­freiheits­klasse des laufenden Jahres ver­bleiben.
    Für jeden weiteren Schaden im Kalender­jahr er­folgt eine Rück­stufung nach den allge­meinen Be­dingungen für die Kfz-Ver­sicherung (AKB). Diese Re­gelung gilt nur für Ihren Ver­trag bei der SV Sparkassen­Versicherung. Bei einem Ver­sicherer­wechsel teilen wir dem Nach­ver­sicherer den tatsäch­lichen Schaden­verlauf mit, wie er sich ohne Rabatt­schutz er­geben hätte.

Was ist beim Versicherer­wechsel zu beachten?

  • Für Ihren Wechsel zur Kfz-Ver­sicherung der SV be­achten Sie bitte die recht­zeitige Kündigung bei Ihrem Vor­ver­sicherer sowie eine recht­zeitige Stellung des neuen An­trags. 

    Für Ihren Wechsel zur Kfz-Ver­sicherung der SV be­achten Sie bitte die recht­zeitige Kündigung bei Ihrem Vor­ver­sicherer sowie eine recht­zeitige Stellung des neuen An­trags. 

Wie lang ist die Kündigungs­frist?

  • Sie können den Ver­trag zum Ab­lauf des Ver­sicherungs­jahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirk­sam, wenn Sie spätestens einen Monat vor Ab­lauf zu­geht.

    Sie können den Ver­trag zum Ab­lauf des Ver­sicherungs­jahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirk­sam, wenn Sie spätestens einen Monat vor Ab­lauf zu­geht.

Brauche ich eine Insassen-Unfall­versicherung?

  • Die In­sassen­un­fall­ver­sicherung ist eine sinn­volle Er­gänzung jeder Kfz-Ver­sicherung. Sie leistet, wenn Ihnen oder einer anderen ver­sicherten Per­son ein Un­fall zu­stößt, der mit dem Ge­brauch Ihres Fahr­zeugs zu­sammen­hängt. Mit der Kfz-Un­fall­ver­sicherung nach dem Pauschal­system sind die je­weiligen be­rechtigten In­sassen des Fahr­zeugs ver­sichert. Bei zwei oder mehr be­rechtigten In­sassen er­höht sich die Ver­sicherungs­summe um 50 % und teilt sich durch die Gesamt­zahl der In­sassen, un­ab­hängig davon, ob diese zu Schaden kommen. Mit der Kfz-Unfall­ver­sicherung nach dem Platz­system sind die im Ver­sicherungs­schein be­zeichneten Plätze oder eine be­stimmte An­zahl von be­rechtigten In­sassen des Fahr­zeugs ver­sichert. Aus­genommen sind bei Ihnen an­gestellte Berufs­fahrer und Bei­fahrer, wenn sie als solche das Fahr­zeug ge­brauchen. Be­finden sich in dem Fahr­zeug mehr be­rechtigte In­sassen als Plätze oder Per­sonen im Ver­sicherungs­schein an­ge­geben, ver­ringert sich die Ver­sicherungs­summe für den einzelnen In­sassen ent­sprechend. 

    Die In­sassen­un­fall­ver­sicherung ist eine sinn­volle Er­gänzung jeder Kfz-Ver­sicherung. Sie leistet, wenn Ihnen oder einer anderen ver­sicherten Per­son ein Un­fall zu­stößt, der mit dem Ge­brauch Ihres Fahr­zeugs zu­sammen­hängt. Mit der Kfz-Un­fall­ver­sicherung nach dem Pauschal­system sind die je­weiligen be­rechtigten In­sassen des Fahr­zeugs ver­sichert. Bei zwei oder mehr be­rechtigten In­sassen er­höht sich die Ver­sicherungs­summe um 50 % und teilt sich durch die Gesamt­zahl der In­sassen, un­ab­hängig davon, ob diese zu Schaden kommen. Mit der Kfz-Unfall­ver­sicherung nach dem Platz­system sind die im Ver­sicherungs­schein be­zeichneten Plätze oder eine be­stimmte An­zahl von be­rechtigten In­sassen des Fahr­zeugs ver­sichert. Aus­genommen sind bei Ihnen an­gestellte Berufs­fahrer und Bei­fahrer, wenn sie als solche das Fahr­zeug ge­brauchen. Be­finden sich in dem Fahr­zeug mehr be­rechtigte In­sassen als Plätze oder Per­sonen im Ver­sicherungs­schein an­ge­geben, ver­ringert sich die Ver­sicherungs­summe für den einzelnen In­sassen ent­sprechend. 

Wer darf mit meinem Fahr­zeug fahren im Rahmen eines Versicherungs­vertrags? Müssen Versicherungs­nehmer und Fahrer identisch sein?

  • Sie können bei Ab­schluss Ihres Ver­sicherungs­ver­trags mehrere Fahrer an­geben. Gleich­zeitig müssen Ver­sicherungs­nehmer und Fahrer nicht identisch sein. Wichtig ist die Angabe des je­weils jüngsten und ältesten Fahrers des ver­sicherten Fahr­zeugs.

    Sie können bei Ab­schluss Ihres Ver­sicherungs­ver­trags mehrere Fahrer an­geben. Gleich­zeitig müssen Ver­sicherungs­nehmer und Fahrer nicht identisch sein. Wichtig ist die Angabe des je­weils jüngsten und ältesten Fahrers des ver­sicherten Fahr­zeugs.

Wann brauche ich eine grüne Karte?

  • Die grüne Karte gilt als Ver­sicherungs­nachweis im Aus­land und weist den Ver­sicherungs­schutz nach den im Aus­land geltenden Be­stimmungen nach. Auf­grund des Kenn­zeichen­ab­kommens ist die grüne Karte bei der Ein­reise in viele Länder nicht mehr er­forder­lich. Aller­dings ent­hält sie Adressen aller aus­ländischen Re­gulierungs­büros, daher ist die Mit­nahme empfehlens­wert.

    Ab sofort wird die grüne Karte auf weißem Papier gedruckt. Die noch gültigen grünen "grüne Karten" behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

    Grüne Karte online anfordern

    Die grüne Karte gilt als Ver­sicherungs­nachweis im Aus­land und weist den Ver­sicherungs­schutz nach den im Aus­land geltenden Be­stimmungen nach. Auf­grund des Kenn­zeichen­ab­kommens ist die grüne Karte bei der Ein­reise in viele Länder nicht mehr er­forder­lich. Aller­dings ent­hält sie Adressen aller aus­ländischen Re­gulierungs­büros, daher ist die Mit­nahme empfehlens­wert.

    Ab sofort wird die grüne Karte auf weißem Papier gedruckt. Die noch gültigen grünen "grüne Karten" behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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Gilt der Versicherungs­schutz auch im Ausland?

  • In der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung der SV be­steht Ver­sicherungs­schutz inner­halb der geo­grafischen Grenzen Eu­ropas sowie in den außer­europäischen Ge­bieten, die zum Geltungs­bereich der Europäischen Union ge­hören.

    In der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung der SV be­steht Ver­sicherungs­schutz inner­halb der geo­grafischen Grenzen Eu­ropas sowie in den außer­europäischen Ge­bieten, die zum Geltungs­bereich der Europäischen Union ge­hören.

Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?

  • Die Mallorca-Police steht für den Ver­sicherungs­schutz, der auch Schäden um­fasst, die Sie* als Fahrer eines vor­über­gehend ge­mieteten, ver­sicherungs­pflichtigen Pkw, Kraft­rades odes Camping­fahr­zeuges auf einer Reise im Aus­land (A.8.1.1, Satz 1, mit Aus­nahme Deutsch­lands) er­leiden. Miet­zeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorüber­gehend. Kein Ver­sicherungs­schutz besteht, soweit aus einer für das ge­mietete Fahr­zeug ab­ge­schlossenen Haft­pflicht­ver­sicherung Deckung be­steht.

    * Sie selbst, Ihr Ehe­partner, Ihr ein­ge­tragener Lebens­partner oder Ihr mit Ihnen in häus­licher Ge­meinschaft lebender Lebens­partner

    Die Mallorca-Police steht für den Ver­sicherungs­schutz, der auch Schäden um­fasst, die Sie* als Fahrer eines vor­über­gehend ge­mieteten, ver­sicherungs­pflichtigen Pkw, Kraft­rades odes Camping­fahr­zeuges auf einer Reise im Aus­land (A.8.1.1, Satz 1, mit Aus­nahme Deutsch­lands) er­leiden. Miet­zeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorüber­gehend. Kein Ver­sicherungs­schutz besteht, soweit aus einer für das ge­mietete Fahr­zeug ab­ge­schlossenen Haft­pflicht­ver­sicherung Deckung be­steht.

    * Sie selbst, Ihr Ehe­partner, Ihr ein­ge­tragener Lebens­partner oder Ihr mit Ihnen in häus­licher Ge­meinschaft lebender Lebens­partner

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