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Wichtige Informationen zu Schäden am Gebäude oder Hausrat

Sofortmaßnahmen bei Sturm- oder Hagelschäden

Minimieren Sie die Gefahren. Aber bringen Sie sich dabei nicht in Gefahr!

  • Gehen Sie kein Risiko ein. Rufen Sie im Notfall lieber die Feuerwehr unter 112.
  • Maßnahmen zur Schadenminderung, wie z.B. das Anbringen von Planen an undichten Stellen des Daches, können Sie selbstverständlich sofort einleiten.
  • Nehmen Sie ansonsten bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen.

Fotos sagen mehr als tausend Worte

  • Machen Sie Fotos bevor Sie etwas verändern.
  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesamten Schadenausmaßes sowie Übersichtsaufnahmen aller betroffenen Räume.
  • Senden Sie uns bitte ebenfalls Aufnahmen der konkreten Schadenursache (z.B. Hagelkörner, lose Ziegel, Bruchstellen umgestürzter Bäume etc.).
  • Machen Sie lieber ein Foto zu viel als zu wenig.

Sie haben einen Sturm- oder Hagelschaden an Ihrem Gebäude, was ist zu tun?

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Schadenbearbeitung

Wohin soll ich meine Unterlagen zum Schadenfall senden?
  • Per E-Mail bitte an service.schaden@sparkassenversicherung.de oder per Post an:
     

    SV SparkassenVersicherung
    Löwentorstr. 65
    70376 Stuttgart
     

    Bitte geben Sie unbedingt Ihre Schadennummer an, damit wir die Unterlagen (z.B. Angebote, Fotos, Rechnungen, …)  zuordnen können.

    Per E-Mail bitte an service.schaden@sparkassenversicherung.de oder per Post an:
     

    SV SparkassenVersicherung
    Löwentorstr. 65
    70376 Stuttgart
     

    Bitte geben Sie unbedingt Ihre Schadennummer an, damit wir die Unterlagen (z.B. Angebote, Fotos, Rechnungen, …)  zuordnen können.

Benötigt die SV Original-Unterlagen (Rechnungen, Angebote, …)?
  • Die SV benötigt keine Originalunterlagen.

    Die SV benötigt keine Originalunterlagen.

Warum muss ich den Reparaturauftrag an die Firma erteilen, auch wenn die Empfehlung von der SV SparkassenVersicherung kommt?
  • Die SV darf als Versicherer keinen Reparaturauftrag an Ihrem Eigentum erteilen. Die Auftragserteilung muss daher ausschließlich durch den Eigentümer erfolgen.

    Die SV darf als Versicherer keinen Reparaturauftrag an Ihrem Eigentum erteilen. Die Auftragserteilung muss daher ausschließlich durch den Eigentümer erfolgen.

Die SV hat mir ein Angebot zur Ausführung freigegeben. Nun kann/will die Firma die Arbeiten nicht ausführen. Was kann ich tun?
  • Die Freigabe durch die SV bezieht sich auf die Arbeiten und die Höhe der Kosten. Es steht Ihnen frei, in diesem Rahmen auch eine andere Firma zu beauftragen.

    Die Freigabe durch die SV bezieht sich auf die Arbeiten und die Höhe der Kosten. Es steht Ihnen frei, in diesem Rahmen auch eine andere Firma zu beauftragen.

Ich habe die Rechnung des Handwerkers erhalten. Wie geht es jetzt weiter?
  • Die Rechnung sollte zunächst von Ihnen bezahlt werden, anschließend reichen Sie der SV eine Kopie ein. Die eingereichten Unterlagen werden dann durch die SV geprüft.
    Bitte denken Sie daran, Ihre aktuelle Bankverbindung anzugeben.
    Sofern Sie dem Handwerker eine Abtretung unterschreiben, müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

    Die Rechnung sollte zunächst von Ihnen bezahlt werden, anschließend reichen Sie der SV eine Kopie ein. Die eingereichten Unterlagen werden dann durch die SV geprüft.
    Bitte denken Sie daran, Ihre aktuelle Bankverbindung anzugeben.
    Sofern Sie dem Handwerker eine Abtretung unterschreiben, müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Warum soll ich eine Abtretung unterschreiben?
  • Die Abtretung hat für Sie den Vorteil, dass die Reparaturfirma direkt mit der SV abrechnen kann.

    Die Abtretung hat für Sie den Vorteil, dass die Reparaturfirma direkt mit der SV abrechnen kann.

Kann ich die Reparaturen auch selbst durchführen?
  • Es ist immer möglich, dass Sie die Arbeiten selbst in Eigenleistung ausführen. Reichen Sie bitte Ihre Materialbelege und eine Aufstellung der geleisteten Stunden ein. Geben Sie bitte die Art der Arbeiten an (z.B. 3 Stunden Malerarbeiten, …).

    Es ist immer möglich, dass Sie die Arbeiten selbst in Eigenleistung ausführen. Reichen Sie bitte Ihre Materialbelege und eine Aufstellung der geleisteten Stunden ein. Geben Sie bitte die Art der Arbeiten an (z.B. 3 Stunden Malerarbeiten, …).

Wieso muss bei meinem Schadenfall ein zweiter Besichtigungstermin stattfinden?
  • Die Dienstleister der SV, die die Schäden vor Ort aufnehmen, sind keine Sachverständigen. Es ist üblich, dass bei Nässeschäden aller Art zuerst ein Dienstleister beauftragt wird, um den Schaden vor Ort einschätzen und ggf. gleich Schadenminderungsmaßnahmen einleiten zu lassen. Nach Eingang der Rückmeldung des Dienstleisters entscheidet die SV je nach Umfang und Höhe des Schadens, ob noch ein zweiter Besichtigungstermin notwendig wird.

    Die Dienstleister der SV, die die Schäden vor Ort aufnehmen, sind keine Sachverständigen. Es ist üblich, dass bei Nässeschäden aller Art zuerst ein Dienstleister beauftragt wird, um den Schaden vor Ort einschätzen und ggf. gleich Schadenminderungsmaßnahmen einleiten zu lassen. Nach Eingang der Rückmeldung des Dienstleisters entscheidet die SV je nach Umfang und Höhe des Schadens, ob noch ein zweiter Besichtigungstermin notwendig wird.

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