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Sparkassen-Kommunalrente
Starker Beruf - stärkere Rente
Vorteile der Sparkassen-Kommunalrente
So funktioniert die Sparkassen-Kommunalrente
Unverbindliches vereinfachtes Beispiel, das veranschaulicht, wie man mit der Sparkassen-Kommunalrente dank Entgeltumwandlung profitiert:
Beschäftigter im öffentlichen Dienst, 30 Jahre alt, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen derzeit 2.800 EUR. Es werden 100 EUR monatlich in die Sparkassen-Kommunalrente eingezahlt.
Bitte wischen
Ohne Entgeltumwandlung
Mit Entgeltumwandlung
Gesamt-Bruttogehalt
2.800,00 EUR
2.700,00 EUR
Abzüglich Steuer*
- 361,88 EUR
- 336,50 EUR
Abzüglich Sozialabgaben**
- 587,63 EUR
- 567,31 EUR
Arbeitnehmerzulage ZVK (steuerpflichtig)
- 15,40 EUR
- 15,40 EUR
Monatlicher Nettolohn
1.835,09 EUR
1.780,79 EUR
Monatlicher Nettoaufwand / Eigenbeitrag
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54,30 EUR
Der Beschäftigte verzichtet auf 54,30 EUR und spart damit 100 EUR monatlich! Dafür erhält er 90,26 EUR garantiert (bzw. 210,69 EUR mit Überschüssen) lebenslang monatlich brutto ausgezahlt. Alternativ gibt es eine einmalige brutto Kapitalabfindung mit 67 Jahren in Höhe von 40.230,00 EUR garantiert (bzw. 93.903,00 EUR mit Überschüssen).***
Basis für die Berechnungen war das jeweilige abweichende Bruttogehalt aufgrund der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – ZVK Baden-Württemberg.
* Steuertarif 2022, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt.
** Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,2 %, Kranken: 7,95 % (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 1,875 %.
*** Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2022 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4%. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.
* Steuertarif 2022, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt.
** Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,2 %, Kranken: 7,95 % (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 1,875 %.
*** Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2022 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4%. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.
Durchführungswege der Sparkassen-Kommunalrente
Für die Sparkassen-Kommunalrente gibt es zwei unterschiedliche Durchführungswege: die Direktversicherung und die Unterstützungskasse.
Alle zwei bieten Ihnen je nach Situation steuerliche Vorteile und ggf. die Ersparnis von Sozialabgaben.
Welche Variante sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihren individuellen Zielen und Wünschen ab. Ihre persönlichen Ansprechpartner beraten Sie gerne hierzu.
Welche Variante sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihren individuellen Zielen und Wünschen ab. Ihre persönlichen Ansprechpartner beraten Sie gerne hierzu.
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente
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Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung der Sparkassen-Kommunalrente auf meine bestehende Versorgung (Zusatzversorgungskasse/Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) aus?
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Lohnt sich eine Sparkassen-Kommunalrente in Zeiten niedriger Zinsen?
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Ist es möglich, meine Beiträge zu ändern, zu unterbrechen oder die Zahlungen ganz auszusetzen – z.B. Erziehungsurlaub, Sabbatical oder langer Krankheit?
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Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge deckt die Sparkassen-Kommunalrente ab – Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktzusage?
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Kann der Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden?
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Kann ich die Sparkassen-Kommunalrente zu meinem neuen Arbeitgeber (zum Beispiel bei Wechsel in eine andere Stadt/ein anderes Bundesland) „mitnehmen“?
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Was geschieht mit meiner Sparkassen-Kommunalrente, wenn ich sterbe?
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Was passiert, wenn ich aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ausscheide?
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Welche Auszahlungsoptionen habe ich und wie muss ich die Auszahlung versteuern?
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Ist meine Sparkassen-Kommunalrente gegen Insolvenz des Anbieters abgesichert?
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Wo kann ich mich über die Sparkassen-Kommunalrente informieren und beraten lassen?
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