• Private Krankenversicherung für Beamte

    Private Krankenversicherung für Beamte

Private Krankenversicherung für Beamte

BeihilfeCOMFORT und seine individuell wählbaren Ergänzungsbausteine helfen Ihnen dabei, Ihre Gesundheit und Krankheitskosten beihilfekonform abzusichern. Als Beihilfeberechtigter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
  • Beihilfekonform: Ganz egal, wer Ihr Dienstherr ist – wir haben die passende Versicherungslösung zur Ergänzung Ihrer Beihilfe.
  • Services: Als unser Kunde profitieren Sie von umfangreichen Service-Leistungen und exklusiven Apps.
  • Flexibel: Kostengünstig oder mit umfassenden Leistungen - wir bieten Ihnen passende Tarifpakete mit und ohne Selbstbehalt.
  • Beitragsrückerstattung (BRE): Sie erhalten einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nehmen.

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Unsere Empfehlung
Kompakt Optimal Premium
Monatsbeitrag
Haupttarif BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
Ergänzungsbausteine BeihilfeKlinikPlus
BeihilfeZahnPlus
BeihilfeKlinikPlus
BeihilfeErgänzungPlus
Krankenhaustagegeld
i
Pflegepflichtversicherung
i
Ambulante Absicherung
Ambulante ärztliche Leistungen, Medikamente und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
i

+ Ausgleich Beihilfekürzungen
bei nicht verschreibungs­pflichtigen Medikamenten
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen von Hilfsmitteln
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 €
+ zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren
Alternative Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte
i

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen
Schutzimpfungen
i

+ zusätzliche Reiseschutz-Impfungen und Malaria-Prophylaxe
Psychotherapie
i
Kuren
Ambulant und stationär
i

+ 40 € Kur-Tagegeld
Stationäre Absicherung
Stationärer Krankenhausaufenthalt
i
Mehrbettzimmer
+ Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt
Zweibettzimmer
+ Chefarzt-Behandlung
+ gesonderte Zuschläge
Einzelzimmer
+ Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus
+ gesonderte Zuschläge
Zahnärztliche Absicherung
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnvorsorge

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten
Absicherung im Ausland
Versicherungsschutz im Ausland
i

+ Krankenrücktransport

+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)

+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE)
Beitragsrückerstattung
i
Tarifkombination Kompakt Optimal Premium

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Das finden Sie in den Tarifdetails und Tarifbedingungen

Wenn Sie sich einen umfassenden Überblick über den Leistungsumfang unserer Beamtentarife verschaffen wollen, finden Sie hier alle wichtigen Tarifdetails, die Tarifbedingungen, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen als PDF-Dokumente. So können Sie sich zum Beispiel auf ein persönliches Beratungsgespräch vorbereiten.

Fragen und Antworten rund um das Thema PKV für Beamte

Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
  • Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im  Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

    Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im  Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
  • In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

    Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

    Das bedeutet, dass sich Beamte - anders als z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige - nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z.B. 50 Prozent Beihilfe und muss sich der Beamte selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

    Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

    Das bedeutet, dass sich Beamte - anders als z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige - nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z.B. 50 Prozent Beihilfe und muss sich der Beamte selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
  • Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:

    • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    • Beamte im Ruhestand
    • ausgeschiedene Soldaten
    • Richter
    • Pastoren
    • sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)

    Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:

    • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    • Beamte im Ruhestand
    • ausgeschiedene Soldaten
    • Richter
    • Pastoren
    • sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)
Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
  • Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Bundesbeamte und Beamte der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

    Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Bundesbeamte und Beamte der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

Versorgungslücken der Beihilfe und wie kann ich diese schließen?
  • Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Versorgungslücken in der Beihilfe gibt es z.B. bei Zahnersatz, bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung und sind auf der sicheren Seite.

    Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Versorgungslücken in der Beihilfe gibt es z.B. bei Zahnersatz, bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung und sind auf der sicheren Seite.

Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankheitsfall?
  • Beim Arzt:

    Waren Sie z.B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

     

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (s.o.).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z.B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können sich nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

     

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

    Beim Arzt:

    Waren Sie z.B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

     

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (s.o.).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z.B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können sich nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

     

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

Unser Service für Beamte: Gesund bleiben mit der "Meine Fitness"-App

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Ihre Vorteile im Überblick:

  • Fitness leicht gemacht: Lassen Sie sich zu mehr Sport im Alltag bewegen und sammeln Sie Fitnesspunkte durch Schritte und jede sportliche Aktivität.
  • Punktesammeln im Alltag: Alles, was Sie brauchen, ist Ihr Smartphone und eine kompatible Fitness-App. Solche sind auf den meisten iOS- und Android-Geräten bereits vorinstalliert.
  • Belohnen Sie sich für Ihre Fitness-Erfolge: Neben einem gesteigerten Wohlbefinden können Sie sich selbst durch die gesammelten Punkte mit Wertgutscheinen bei unseren Partnern belohnen.
  • Datensicherheit geht vor: Ihre Daten bleiben bei Ihnen und werden nicht weiterverwendet oder weitergegeben.