• Pferd mit Frau im Stall

    Pferde­haft­pflicht­versicherung

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Pferdehaftpflicht

Pferdehaftpflicht - Reiterin auf Pferd

Vorteile der Pferdehaftpflicht

Als Pferdehalter haften Sie verschuldensunabhängig und in vollem Umfang für alle Schäden, die Ihr Pferd anderen Personen zufügt. Die Pferdehaftpflicht schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.

  • Mitversicherung von Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten
  • Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt und weltweit für mindestens 1 Jahr
  • Versicherungsschutz bei einem ungewollten Deckakt
  • Versicherungsschutz bei privaten Kutschfahrten 

Zu den Versicherungsbedingungen

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Vorteile der Pferdehaftpflicht

Als Pferdehalter haften Sie verschuldensunabhängig und in vollem Umfang für alle Schäden, die Ihr Pferd anderen Personen zufügt. Die Pferdehaftpflicht schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.

  • Kompetente Beratung und individueller Versicherungsschutz
  • Schnelle Hilfe im Schaden­sfall
  • Kunden­naher Service

Zu den Versicherungsbedingungen

Tarifvarianten der Pferdehaftpflicht

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Empfehlung
TOP
KOMFORT
BASIS
Versicherungs­summen in Euro - Personen-, Sach- und Vermögens­schäden pauschal
10 Mio.
5 Mio.
3 Mio.
Mit­versicherung von Fohlen im Rahmen der Risiko­erweiterung, mind. aber für sechs Monate
Ungewollter Deck­akt
Private Kutsch­fahrt
Schäden an gemieteten Pferde­boxen bis 2.000 Euro (SB 150 Euro)
Focus fairste Kundenberatung
FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflicht

Sollte ich für mein Pferd eine separate Pferdehaftpflichtversicherung abschließen?

  • Als Pferdehalter unterliegen Sie der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt:

    • Unabhängig ob ein Verschulden Ihrerseits vorliegt oder nicht – Sie haften in unbegrenzter Höhe, falls Ihr Pferd einem Dritten einen Schaden zufügt.
    • Die Pferdehaftpflicht schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko als Halter von Pferden

    Als Pferdehalter unterliegen Sie der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt:

    • Unabhängig ob ein Verschulden Ihrerseits vorliegt oder nicht – Sie haften in unbegrenzter Höhe, falls Ihr Pferd einem Dritten einen Schaden zufügt.
    • Die Pferdehaftpflicht schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko als Halter von Pferden

Wo besteht Versicherungsschutz?

  • Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Pferdehalter besteht:

    • in der Bundesrepublik Deutschland ohne zeitliche Begrenzung
    • innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne zeitliche Begrenzung
    • bei vorübergehenden Aufenthalten im übrigen Ausland von bis zu einem Jahr sogar weltweit

    Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Pferdehalter besteht:

    • in der Bundesrepublik Deutschland ohne zeitliche Begrenzung
    • innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne zeitliche Begrenzung
    • bei vorübergehenden Aufenthalten im übrigen Ausland von bis zu einem Jahr sogar weltweit

Wer ist mitversichert?

  • Versicherungsschutz genießen Sie als Pferdehalter, sowie Tierhüter, sofern sie nicht gewerbsmäßig tätig sind. Es besteht demnach auch Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine andere Person kurz auf Ihr Pferd aufpasst. Falls Sie wünschen, können Sie auch Reitbeteiligte mitversichern.

    Versicherungsschutz genießen Sie als Pferdehalter, sowie Tierhüter, sofern sie nicht gewerbsmäßig tätig sind. Es besteht demnach auch Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine andere Person kurz auf Ihr Pferd aufpasst. Falls Sie wünschen, können Sie auch Reitbeteiligte mitversichern.

Zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung auch bei Eigenschaden, wenn mein Pferd mir etwas kaputt macht?

  • Nein, Eigenschäden sind nicht versichert.

    Nein, Eigenschäden sind nicht versichert.

Muss eine Körper­verletzung durch mein Pferd bei der Polizei angezeigt werden, damit die Versicherung zahlt?

  • Eine Anzeige bei der Polizei ist für die Regulierung des entstandenen Schadens nicht erforderlich.

    Eine Anzeige bei der Polizei ist für die Regulierung des entstandenen Schadens nicht erforderlich.

Kann ich die Beiträge für die Pferdehaftpflicht von der Steuer ab­setzen?

  • Sie können die Beiträge Ihrer Pferdehaftpflicht im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.

    Sie können die Beiträge Ihrer Pferdehaftpflicht im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.

Ist mein Pferd bei Turnieren versichert?

  • Versichert ist die Teilnahme an:

    • Reitturnieren
    • Geschicklichkeitswettbewerben (z. B. Voltigieren)
    • Reiterspielen

    Versichert ist die Teilnahme an:

    • Reitturnieren
    • Geschicklichkeitswettbewerben (z. B. Voltigieren)
    • Reiterspielen