• Private Haftpflichtversicherung - Getränk verschüttet

    Private Haft­pflicht­ver­sicherung

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Private Haftpflichtversicherung - Kleine Missgeschicke sind schnell passiert.

Große leider auch. Wir haben den besten Missgeschick-Retter zum günstigen Preis.

Private Haftpflichtversicherung - Kind malt auf Sofa

Highlights der privaten Haftpflichtversicherung

  • Personen- und Sachschäden bis zu 75 Mio. Euro pauschal im Top-Tarif
  • Vermögensschäden bis zu 15 Mio. Euro im Top-Tarif
  • Beschädigung/Verlust fremder beweglicher Sachen bis 50.000 Euro im Top-Tarif
  • Schadenersatz-Ausfalldeckung inkl. Vorsatz im Komfort- und Top-Tarif, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Schädiger keinen Ersatz leisten kann
  • Verlust von fremden Schlüsseln bis 100.000 Euro im Top-Tarif

Zu den Versicherungsbedingungen

Private Haftpflichtversicherung - Getränk verschüttet

Highlights der privaten Haftpflichtversicherung

  • Personen- und Sachschäden bis zu 75 Mio. Euro pauschal im Top-Tarif
  • Vermögensschäden bis zu 15 Mio. Euro im Top-Tarif
  • Beschädigung/Verlust fremder beweglicher Sachen bis 50.000 Euro im Top-Tarif
  • Schadenersatz-Ausfalldeckung inkl. Vorsatz im Komfort- und Top-Tarif, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Schädiger keinen Ersatz leisten kann
  • Verlust von fremden Schlüsseln bis 100.000 Euro im Top-Tarif

Zu den Versicherungsbedingungen

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Ihr Vertrauen in die SV lohnt sich.

Sichern Sie sich bis zu 30 % Rabatt auf den PrivatSchutz-Beitrag, wenn Sie mehrere Verträge clever kombinieren. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Sie haben offene Fragen oder benötigen mehr Informationen? Ihr persönlicher Versicherungsexperte in Ihrer Nähe berät Sie gerne.

Tarifvarianten der privaten Haftpflichtversicherung

Empfehlung
ab 8,42 Euro
pro Monat*
TOP
ab 6,59 Euro
pro Monat*
KOMFORT
ab 4,94 Euro
pro Monat*
BASIS
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
75 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 15 Mio. Euro zusätzlich für Vermögensschäden
30 Mio. Euro pauschal
10 Mio. Euro pauschal
Best-Leistungs-Garantie
Leistung enthalten
Leistung nicht enthalten
Leistung nicht enthalten
Sach­schäden an Gebäuden
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Verlust von fremden privaten Schlüsseln
100.000 Euro
50.000 Euro
30.000 Euro
Verlust von beruflichen Schlüsseln
100.000 Euro
50.000 Euro
Leistung nicht enthalten
Mallorca-Deckung
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Leistung nicht enthalten
Heizöl­tank
Leistung enthalten
Leistung nicht enthalten
Leistung nicht enthalten
Gefälligkeits­schäden
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Schäden an fremden geliehenen Sachen
50.000 Euro
Leistung nicht enthalten
Leistung nicht enthalten
Sachschäden durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen bis 10.000 Euro
Leistung enthalten
Leistung nicht enthalten
Leistung nicht enthalten
Falschbetankung von fremden Kfz
Leistung enthalten
Leistung nicht enthalten
Leistung nicht enthalten
Schäden durch Drohnen/Flugmodelle
bis 5 kg Abfluggewicht 10 Mio. Euro
bis 2 kg Abfluggewicht 5 Mio. Euro
bis 250 g Abfluggewicht 3 Mio. Euro
ab 8,42 Euro
pro Monat*
TOP
ab 6,59 Euro
pro Monat*
KOMFORT
ab 4,94 Euro
pro Monat*
BASIS

*Endpreis einschließlich Versicherungssteuer, am Beispiel eines Singles, der zur Miete wohnt, bei einer Laufzeit von 3 Jahren

zur ausführlichen Leistungsübersicht

Die private Haftpflichtversicherung speziell für junge Leute

private-haftpflichtversicherung-2-frau-hört-musik-am-laptop

Pssst.. Schon gehört? Für junge Leute zwischen dem 18. - 27. Lebensjahr bietet die SV einen besonders günstigen Beitrag für die private Haftpflichtversicherung. Von Single-Haushalt bis zur Familie: Schon ab einem jährlichen Beitrag von 81,78 Euro sind Sie im Top-Tarif versichert. So können Sie auch mit einem kleinen Budget sorglos in die Zukunft blicken!

Das Beste: Selbst wenn sich Ihre persönlichen Umstände ändern sollten, profitieren Sie von dem reduzierten Beitrag. Checken Sie selbst!

Optimal abgesichert bei Schäden im Alltag – mit der privaten Haftpflichtversicherung

Angelassene Herdplatte Angelassene Herdplatte
Einmal kurz abgelenkt werden und schon hat man die angelassene Herdplatte vergessen. Dieses kleine Missgeschick kann zu schlimmen Folgen, wie beispielsweise einem Brand in der gemieteten Wohnung, führen.
Zusammenstoß
Stößt man beim Fahrrad­fahren mit einem Fuß­gänger zu­sammen, kann es zu schweren Ver­letzungen kommen. Schnell entstehen hohe Kosten für Schmerzens­geld, Renten­zahlungen oder Lohn­fortzahlungen.
Schlüsselverlust - Schlüssel liegt auf der Strasse Schlüsselverlust
Obwohl man sehr sorgsam mit Schlüsseln umgeht, gehen sie doch schneller verloren als gedacht. Und wenn es sich um Schließanlagen-Schlüssel handelt, kann ein Verlust sehr teuer werden.
Brand
Man verlässt die Mietwohnung und fragt sich ununter­brochen, ob man Lockenstab oder Glätteisen in der Eile wirklich ausgeschaltet hat. Ein solches Missgeschick könnte schnell mal zum Verhängnis werden.
Sachschaden
Wer kennt's? Man begutachtet das teure Smartphone einer Freundin und plötzlich rutscht es aus der Hand. Das kann schnell hohe Kosten verursachen - wenn z. B. das Display ausgetauscht werden muss.
Internetschäden - Frau auf Sofa am Tablet Internetschäden
Schnell eine E-Mail weiterleiten oder einem Freund einen USB-Stick ausborgen: Wenn sie dabei unbeabsichtigt Viren oder andere Schadsoftware weiterleiten, kann es ganz schön teuer für Sie werden.

Zusatzleistung für Ihre Sachversicherung

Drohne über Feldweg

Drohnen und Flugmodelle

Stürzt Ihre Drohne ab, ist das ärgerlich - stürzt sie dazu noch in eine staunende Menschenmenge, wird´s richtig teuer. Deshalb können Sie sich mit der Zusatzleistung der privaten Haftpflichtversicherung für Drohnen und Flugmodelle mit bis zu 5 kg Abfluggewicht absichern. Ihr Versicherungsexperte vor Ort berät Sie gerne.

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zur privaten Haftpflichtversicherung

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

  • Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, die bei einem von Ihnen fahrlässig verursachten Schaden auf Sie zukommen können. Da Sie bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden können, kann selbst ein kleines Missgeschick hohe zu zahlende Summen nach sich ziehen. Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung werden die Kosten im Schadensfall übernommen.

    Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, die bei einem von Ihnen fahrlässig verursachten Schaden auf Sie zukommen können. Da Sie bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden können, kann selbst ein kleines Missgeschick hohe zu zahlende Summen nach sich ziehen. Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung werden die Kosten im Schadensfall übernommen.

Was zahlt die private Haftpflichtversicherung?

  • Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für von Ihnen fahrlässig verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Das können zum Beispiel die Kosten bei einem Schlüsselverlust oder bei Verletzung eines Radfahrers nach einem versehentlichen Zusammenstoß sein.

    Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für von Ihnen fahrlässig verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Das können zum Beispiel die Kosten bei einem Schlüsselverlust oder bei Verletzung eines Radfahrers nach einem versehentlichen Zusammenstoß sein.

Ist die private Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?

  • Nein, die Privathaftpflichtversicherung im engeren Sinne ist keine Pflicht­ver­sicherung per Ge­setz. Aller­dings ist sie un­verzicht­bar, um sich als Privat­person finanziell gegen Schaden­ersatz­ansprüche Dritter ab­zu­sichern. Denn wer einem anderen fahr­lässig einen Schaden zu­fügt, ihn also ver­letzt oder sein Eigen­tum be­schädigt, haftet dafür in un­begrenzter Höhe mit seinem ge­samten Ver­mögen. Die private Haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie vor diesem Ri­siko. Daneben gibt es allerdings einige Gebiete, auf denen der Abschluss eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, z. B. wenn Sie privat eine Drohne fliegen wollen. In bestimmten Bundesländern ist auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde zwingend vorgeschrieben.

    Nein, die Privathaftpflichtversicherung im engeren Sinne ist keine Pflicht­ver­sicherung per Ge­setz. Aller­dings ist sie un­verzicht­bar, um sich als Privat­person finanziell gegen Schaden­ersatz­ansprüche Dritter ab­zu­sichern. Denn wer einem anderen fahr­lässig einen Schaden zu­fügt, ihn also ver­letzt oder sein Eigen­tum be­schädigt, haftet dafür in un­begrenzter Höhe mit seinem ge­samten Ver­mögen. Die private Haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie vor diesem Ri­siko. Daneben gibt es allerdings einige Gebiete, auf denen der Abschluss eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, z. B. wenn Sie privat eine Drohne fliegen wollen. In bestimmten Bundesländern ist auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde zwingend vorgeschrieben.

Was kostet eine Sachversicherung?

  • Die Kosten einer Sachversicherung sind abhängig von verschiedenen Einflussgrößen, wie Ihrer Lebenssituation, Versicherungsbeginn, Vertragslaufzeit, Wohnsituation und Alter. Für junge Leute zwischen dem 18. - 27. Lebensjahr ist eine Absicherung im Top-Tarif schon für 81,78 Euro jährlich möglich.

    Die Kosten einer Sachversicherung sind abhängig von verschiedenen Einflussgrößen, wie Ihrer Lebenssituation, Versicherungsbeginn, Vertragslaufzeit, Wohnsituation und Alter. Für junge Leute zwischen dem 18. - 27. Lebensjahr ist eine Absicherung im Top-Tarif schon für 81,78 Euro jährlich möglich.

Wie lange sind meine Kinder bei mir mitversichert?

  • Ihre Kinder sind während der ge­samten Aus­bildung bzw. während des Studiums bei Ihnen in der Privathaftpflicht mit­ver­sichert.

    Die Regelung:

    • Ist un­abhängig vom Alter der Kinder
    • Gilt auch, wenn diese nicht mehr zu Hause wohnen
    • Nach der Aus­bildung bzw. dem Studium be­nötigen Kinder eine eigene pri­vate Haft­pflicht­ver­sicherung, sofern sie nicht zu Hause wohnen. Hier gilt eine Über­gangs­frist von sechs Monaten
    • Grund­sätz­lich sind alle Personen, die mit Ihnen in häus­licher Gemein­schaft leben, mit­versichert. Das gilt somit auch für Kinder, die bereits einen Beruf aus­üben, aber noch zu Hause wohnen.

    Ihre Kinder sind während der ge­samten Aus­bildung bzw. während des Studiums bei Ihnen in der Privathaftpflicht mit­ver­sichert.

    Die Regelung:

    • Ist un­abhängig vom Alter der Kinder
    • Gilt auch, wenn diese nicht mehr zu Hause wohnen
    • Nach der Aus­bildung bzw. dem Studium be­nötigen Kinder eine eigene pri­vate Haft­pflicht­ver­sicherung, sofern sie nicht zu Hause wohnen. Hier gilt eine Über­gangs­frist von sechs Monaten
    • Grund­sätz­lich sind alle Personen, die mit Ihnen in häus­licher Gemein­schaft leben, mit­versichert. Das gilt somit auch für Kinder, die bereits einen Beruf aus­üben, aber noch zu Hause wohnen.

Ab welchem Alter sind meine Kinder haftbar?

    • Kinder unter 7 Jahren: nicht haft­bar für Schäden, die sie ver­ursacht haben
    • Kinder zwischen 7 und 18 Jahren: Kinder können für Schäden haft­bar ge­macht werden, wenn sie delikt­fähig sind, das heißt, wenn sie die dafür not­wendige Ein­sicht haben.
    • Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht über die Kinder verletzt haben, haften Sie selbst, auf das Alter der Kinder kommt es dann nicht an.
    • Kinder unter 7 Jahren: nicht haft­bar für Schäden, die sie ver­ursacht haben
    • Kinder zwischen 7 und 18 Jahren: Kinder können für Schäden haft­bar ge­macht werden, wenn sie delikt­fähig sind, das heißt, wenn sie die dafür not­wendige Ein­sicht haben.
    • Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht über die Kinder verletzt haben, haften Sie selbst, auf das Alter der Kinder kommt es dann nicht an.

Was heißt Aufsichtspflicht verletzen?

  • Generell gilt:

    Eltern haben gegen­über ihren Kindern eine Auf­sichts­pflicht und müssen daher dafür sorgen, dass sie anderen keinen Schaden zu­fügen. Wie die Aufsichtspflicht genau aussieht, kann man nicht pauschal sagen - es kommt immer auf die konkrete Situation an. Wird die Aufsichtspflicht verletzt und verursachen die Kinder dadurch einen Schaden, dann haften die Eltern für diese Schäden - auch dann, wenn das Kind selbst noch deliktsunfähig ist.

    Generell gilt:

    Eltern haben gegen­über ihren Kindern eine Auf­sichts­pflicht und müssen daher dafür sorgen, dass sie anderen keinen Schaden zu­fügen. Wie die Aufsichtspflicht genau aussieht, kann man nicht pauschal sagen - es kommt immer auf die konkrete Situation an. Wird die Aufsichtspflicht verletzt und verursachen die Kinder dadurch einen Schaden, dann haften die Eltern für diese Schäden - auch dann, wenn das Kind selbst noch deliktsunfähig ist.

Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?

    • In der Privathaftpflicht der SV mitver­sichert: Schäden durch zahme Haus­tiere und „ge­zähmte Klein­tiere“, z. B. Katzen, Hamster, Wellen­sittiche 
    • Als Zusatzbaustein versicherbar: Hunde, Rinder, Reit- und Zug­tiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu ge­werblichen oder land­wirtschaft­lichen Zwecken ge­halten werden.
    • In der Privathaftpflicht der SV mitver­sichert: Schäden durch zahme Haus­tiere und „ge­zähmte Klein­tiere“, z. B. Katzen, Hamster, Wellen­sittiche 
    • Als Zusatzbaustein versicherbar: Hunde, Rinder, Reit- und Zug­tiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu ge­werblichen oder land­wirtschaft­lichen Zwecken ge­halten werden.

Bin ich auch im Ausland versichert?

  • Selbst­ver­ständ­lich sind Sie auch im Aus­land ver­sichert.

    • Welt­weit: der Ver­sicherungs­schutz gilt bei vor­über­gehenden Aufent­halten von bis zu fünf Jahren (Top-Deckung)
    • Europa­weit: ohne zeit­liche Be­grenzung ab­ge­sichert

    Selbst­ver­ständ­lich sind Sie auch im Aus­land ver­sichert.

    • Welt­weit: der Ver­sicherungs­schutz gilt bei vor­über­gehenden Aufent­halten von bis zu fünf Jahren (Top-Deckung)
    • Europa­weit: ohne zeit­liche Be­grenzung ab­ge­sichert

Sind auch meine ehrenamtlichen Tätigkeiten mitversichert?

    • Ehren­amtliche Tätig­keiten: in der Privathaftpflicht der SV mit­ver­sichert
    • nicht mitversichert: öffent­lich-hoheit­liche Positionen wie z. B. Bürger­meister, Laien­richter, An­ge­höriger der Frei­willigen Feuer­wehr oder um ein so­ziales oder wirtschaft­liches Ehren­amt mit beruf­lichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Personal­rat)
    • Ehren­amtliche Tätig­keiten: in der Privathaftpflicht der SV mit­ver­sichert
    • nicht mitversichert: öffent­lich-hoheit­liche Positionen wie z. B. Bürger­meister, Laien­richter, An­ge­höriger der Frei­willigen Feuer­wehr oder um ein so­ziales oder wirtschaft­liches Ehren­amt mit beruf­lichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Personal­rat)

Bin ich bei Schäden im Internet versichert?

  • Ja, bei Schäden durch den Ge­brauch des Internets be­steht welt­weiter Ver­sicherungs­schutz.

    Ja, bei Schäden durch den Ge­brauch des Internets be­steht welt­weiter Ver­sicherungs­schutz.

Ein Elternteil lebt bei mir im Haushalt. Ist dieser mitversichert?

    • Mitversichert: alle Personen in häus­licher Gemein­schaft. Es muss allerdings einen ge­meinsamen Lebens­mittel­punkt geben
    • Nicht ver­sichert daher: Per­sonen, die in einer eigenen Ein­lieger­wohnung im Haus leben
    • Mitversichert: alle Personen in häus­licher Gemein­schaft. Es muss allerdings einen ge­meinsamen Lebens­mittel­punkt geben
    • Nicht ver­sichert daher: Per­sonen, die in einer eigenen Ein­lieger­wohnung im Haus leben

Sind geliehene Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

  • Nein, im Top-Tarif besteht sogar Ver­sicherungs­schutz bis 50.000 Euro für Schäden an ge­liehenen Sachen.

    Nein, im Top-Tarif besteht sogar Ver­sicherungs­schutz bis 50.000 Euro für Schäden an ge­liehenen Sachen.

Brauche ich für meinen Heizöltank eine extra Versicherung?

  • In der Tarif­variante Top der pri­vaten Haft­pflicht­ver­sicherung der SV ist ein Heiz­öl­tank im selbst­bewohnten Ein- bzw. Zwei­familien­haus mit­ver­sichert.

    In der Tarif­variante Top der pri­vaten Haft­pflicht­ver­sicherung der SV ist ein Heiz­öl­tank im selbst­bewohnten Ein- bzw. Zwei­familien­haus mit­ver­sichert.

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