Highlights des Auslandschadenschutz
Wurden Sie auf einer Reise mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann gleichen wir Ihren Schaden nach deutschem Recht aus, sofern der Schädiger haftet.
Die Regulierung erfolgt so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie dabei direkt an uns stellen.
- Übernahme der Schadenabwicklung bei Kfz-Haftpflichtschäden im Ausland
- Erstattung von Haftpflichtschäden im Ausland, auch wenn dort niedrigere Versicherungssummen gelten
- Ausgezeichneter Leistungsstandard und Schadenservice auch im Ausland