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    Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Die Unternehmen der Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG* sind u.a. die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG (Produktgeber, im folgenden SVL) und die SV SparkassenVersicherung Holding AG (Verwaltung der Kapitalanlagen und Partner des Vertriebs, im folgenden SVH).

Investitionsentscheidungen

Erklärung über Strategien der SVL zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
  • Neben hohen Anforderungen an die Rentabilität legt die SVL bei ihren Investments großen Wert auf Sicherheit. So werden auch Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen einbezogen, um finanzielle Verluste zu begrenzen.

    Für eine Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken sorgt schon die gesetzliche Verpflichtung, eine übermäßige Abhängigkeit von einem bestimmten Vermögenswert oder Emittenten oder von einer bestimmten Unternehmensgruppe oder einem geografischen Raum zu vermeiden. Basis der Investmentstrategie ist daher seit jeher eine ausreichende Mischung und Streuung, welche durch interne Anlagequoten ständig überwacht wird. Das Vermögen wird hierfür gut diversifiziert zwischen verschiedenen Anlageklassen wie beispielsweise Aktien und Renten gemischt. Auch innerhalb einer Anlageklasse wird breit bei vielen unterschiedlichen Emittenten angelegt. Spezifische Nachhaltigkeitsrisiken, die bei einzelnen Anlagen oder Emittenten eintreten, haben dadurch nur einen sehr geringen Einfluss auf die gesamten Kapitalanlagen.

    Seit 2017 überprüft die SVL regelmäßig, ob ein Verstoß gegen die Ausschlusskriterien vorliegt. Als Standard für die Ausschlusskriterien wurden die Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) festgelegt und werden seitdem angewandt. Die Prinzipien des UNGC beziehen sich auf Verstöße der Unternehmen in den Bereichen:

    •          Menschenrechte,
    •          Arbeitsnormen,
    •          Korruptionsprävention und
    •          Umweltschutz

    Somit sind die Kriterien des UNGC langfristig in dem Kapitalanlagemanagement verankert, und das heißt: Anlagen in notierte Aktien und Unternehmensanleihen von Unternehmen mit schweren Verstößen gegen die Prinzipien des UNGC werden grundsätzlich als nicht nachhaltig betrachtet und von der Anlage ausgeschlossen. 

    Dadurch werden Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung weiter reduziert. Diese Ausschlusskriterien gelten sowohl für den direkt gemanagten Wertpapierbestand als auch für die nicht direkt gemanagten Wertpapier-Spezialfondsanlagen.

    Darüber hinaus schließt die SVL bereits aus ethischen Gründen Investments mit Beteiligung an kontroversen Waffen(-systemen) sowie in Agrarrohstoffen („Nahrungsmittelspekulation“) aus. Für die Umsetzung der Ausschlussstrategie kooperiert die Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG mit ISS ESG, eine der führenden Nachhaltigkeitsratingagenturen weltweit. So greift die SVL für die Bewertung der Anlagetitel auf deren Daten zurück.

    Hinsichtlich der Auswirkungen der Investitionen auf das Klima bekennt sich die SVL zu dem im Pariser Klimaabkommen festgeschriebenen Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und die Finanzmittelflüsse sukzessive mit den Klimazielen in Einklang zu bringen. Hierfür ist die Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG 2021 der Net Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) beigetreten. Ziel dieses Netzwerks ist es, bis 2050 die CO2-Emissionen ihres gesamten Anlageportfolios auf Netto-Null zu reduzieren.

    In der Umsetzung liegt der Fokus zunächst auf Aktien- und Unternehmensanleihen, da die weit überwiegenden Teile der globalen Emissionen Unternehmen der Realwirtschaft direkt zurechenbar sind. Die SVL sieht darin deshalb die beste Möglichkeit, Finanzströme stärker in kohlenstoffarme Unternehmen zu lenken und somit ihren Beitrag zu leisten, den erforderlichen Veränderungsprozess zu unterstützen. Die SVL verpflichtet sich, die Klimagasemissionen je investierter Million Euro in einem ersten Schritt um 20 % bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu 2019 zu senken. Um die Ziele zu erreichen, sollen Investitionen in Unternehmen auf den Prüfstand gestellt und ggf. reduziert werden, die hohen Klimarisiken ausgesetzt sind bzw. wenig zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Für die Messung und Steuerung greift die SVL auf die Klimadaten und -szenarien von ISS ESG zurück.

    In einem ersten Schritt hat die SVL beschlossen, nicht mehr in Unternehmen zu investieren, deren Umsätze zu mehr als 20 % (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 30 % (Rest der Welt) aus der Förderung thermischer Kohle stammen oder die an dem Ausbau der Förderung von thermischer Kohle beteiligt sind. Diese Unternehmen werden nach Einschätzung der SVL eine Transition zur Klimaneutralität nicht mehr schaffen. Ebenso werden Unternehmen ausgeschlossen, deren Umsätze zu mehr als 20 % (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 30 % (Rest der Welt) aus der Verbrennung thermischer Kohle stammen oder die an dem Ausbau der Verbrennung von thermischer Kohle beteiligt sind und die sich bisher zu keiner bzw. keiner ausreichenden Treibhausgasreduktion verpflichtet haben. Zudem erfolgt ein Ausschluss von Unternehmen, die mehr als 5 % (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 10% (Rest der Welt) ihres Umsatzes aus der Ausbeutung von Ölsanden generieren. Außerdem werden Unternehmen ausgeschlossen, die in die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis involviert sind.

    Neben hohen Anforderungen an die Rentabilität legt die SVL bei ihren Investments großen Wert auf Sicherheit. So werden auch Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen einbezogen, um finanzielle Verluste zu begrenzen.

    Für eine Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken sorgt schon die gesetzliche Verpflichtung, eine übermäßige Abhängigkeit von einem bestimmten Vermögenswert oder Emittenten oder von einer bestimmten Unternehmensgruppe oder einem geografischen Raum zu vermeiden. Basis der Investmentstrategie ist daher seit jeher eine ausreichende Mischung und Streuung, welche durch interne Anlagequoten ständig überwacht wird. Das Vermögen wird hierfür gut diversifiziert zwischen verschiedenen Anlageklassen wie beispielsweise Aktien und Renten gemischt. Auch innerhalb einer Anlageklasse wird breit bei vielen unterschiedlichen Emittenten angelegt. Spezifische Nachhaltigkeitsrisiken, die bei einzelnen Anlagen oder Emittenten eintreten, haben dadurch nur einen sehr geringen Einfluss auf die gesamten Kapitalanlagen.

    Seit 2017 überprüft die SVL regelmäßig, ob ein Verstoß gegen die Ausschlusskriterien vorliegt. Als Standard für die Ausschlusskriterien wurden die Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) festgelegt und werden seitdem angewandt. Die Prinzipien des UNGC beziehen sich auf Verstöße der Unternehmen in den Bereichen:

    •          Menschenrechte,
    •          Arbeitsnormen,
    •          Korruptionsprävention und
    •          Umweltschutz

    Somit sind die Kriterien des UNGC langfristig in dem Kapitalanlagemanagement verankert, und das heißt: Anlagen in notierte Aktien und Unternehmensanleihen von Unternehmen mit schweren Verstößen gegen die Prinzipien des UNGC werden grundsätzlich als nicht nachhaltig betrachtet und von der Anlage ausgeschlossen. 

    Dadurch werden Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung weiter reduziert. Diese Ausschlusskriterien gelten sowohl für den direkt gemanagten Wertpapierbestand als auch für die nicht direkt gemanagten Wertpapier-Spezialfondsanlagen.

    Darüber hinaus schließt die SVL bereits aus ethischen Gründen Investments mit Beteiligung an kontroversen Waffen(-systemen) sowie in Agrarrohstoffen („Nahrungsmittelspekulation“) aus. Für die Umsetzung der Ausschlussstrategie kooperiert die Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG mit ISS ESG, eine der führenden Nachhaltigkeitsratingagenturen weltweit. So greift die SVL für die Bewertung der Anlagetitel auf deren Daten zurück.

    Hinsichtlich der Auswirkungen der Investitionen auf das Klima bekennt sich die SVL zu dem im Pariser Klimaabkommen festgeschriebenen Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und die Finanzmittelflüsse sukzessive mit den Klimazielen in Einklang zu bringen. Hierfür ist die Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG 2021 der Net Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) beigetreten. Ziel dieses Netzwerks ist es, bis 2050 die CO2-Emissionen ihres gesamten Anlageportfolios auf Netto-Null zu reduzieren.

    In der Umsetzung liegt der Fokus zunächst auf Aktien- und Unternehmensanleihen, da die weit überwiegenden Teile der globalen Emissionen Unternehmen der Realwirtschaft direkt zurechenbar sind. Die SVL sieht darin deshalb die beste Möglichkeit, Finanzströme stärker in kohlenstoffarme Unternehmen zu lenken und somit ihren Beitrag zu leisten, den erforderlichen Veränderungsprozess zu unterstützen. Die SVL verpflichtet sich, die Klimagasemissionen je investierter Million Euro in einem ersten Schritt um 20 % bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu 2019 zu senken. Um die Ziele zu erreichen, sollen Investitionen in Unternehmen auf den Prüfstand gestellt und ggf. reduziert werden, die hohen Klimarisiken ausgesetzt sind bzw. wenig zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Für die Messung und Steuerung greift die SVL auf die Klimadaten und -szenarien von ISS ESG zurück.

    In einem ersten Schritt hat die SVL beschlossen, nicht mehr in Unternehmen zu investieren, deren Umsätze zu mehr als 20 % (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 30 % (Rest der Welt) aus der Förderung thermischer Kohle stammen oder die an dem Ausbau der Förderung von thermischer Kohle beteiligt sind. Diese Unternehmen werden nach Einschätzung der SVL eine Transition zur Klimaneutralität nicht mehr schaffen. Ebenso werden Unternehmen ausgeschlossen, deren Umsätze zu mehr als 20 % (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 30 % (Rest der Welt) aus der Verbrennung thermischer Kohle stammen oder die an dem Ausbau der Verbrennung von thermischer Kohle beteiligt sind und die sich bisher zu keiner bzw. keiner ausreichenden Treibhausgasreduktion verpflichtet haben. Zudem erfolgt ein Ausschluss von Unternehmen, die mehr als 5 % (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 10% (Rest der Welt) ihres Umsatzes aus der Ausbeutung von Ölsanden generieren. Außerdem werden Unternehmen ausgeschlossen, die in die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis involviert sind.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
Änderungshistorie für die Ausweisungen Investitionsentscheidungen
  • Gemäß SFDR Art.12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 3 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden.

    Änderungshistorie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gemäß Art. 3 Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)

    Ausweisung für die Angaben der SVL als Finanzmarktteilnehmer

    Veröffentlichungsdatum: 10.10.2024

    Änderungen:

    Aktualisierung der klimabezogenen Ausschlusskriterien

    Redaktionelle Überarbeitungen

    Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023

    Änderungen:

    Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung

    Veröffentlichungsdatum: 01.10.2022

    Änderungen: 

    Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben bei der Versicherungsvermittlung, insbesondere Bezugnahme auf Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

    Ergänzung des Mindestausschlusses "kontroverse Waffen > 0 Prozent"

    Präzisierung des Auswahlverfahrens durch den Produktausschuss

    Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Anpassungen gem. den Vorgaben der SFDR RTS der Kommission, Klarstellungen zum Anwendungsbereich, Berücksichtigung der künftigen Anforderungen aus dem SDFR RTS an die PAI-Erklärung für die Versicherungsberatung, Beschreibung des Auswahlprozesses der Finanzinstrumente mit Blick auf PAI, Verwendung der PAI-Informationen aus dem Zielmarkt)

    Gemäß SFDR Art.12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 3 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden.

    Änderungshistorie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gemäß Art. 3 Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)

    Ausweisung für die Angaben der SVL als Finanzmarktteilnehmer

    Veröffentlichungsdatum: 10.10.2024

    Änderungen:

    Aktualisierung der klimabezogenen Ausschlusskriterien

    Redaktionelle Überarbeitungen

    Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023

    Änderungen:

    Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung

    Veröffentlichungsdatum: 01.10.2022

    Änderungen: 

    Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben bei der Versicherungsvermittlung, insbesondere Bezugnahme auf Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

    Ergänzung des Mindestausschlusses "kontroverse Waffen > 0 Prozent"

    Präzisierung des Auswahlverfahrens durch den Produktausschuss

    Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Anpassungen gem. den Vorgaben der SFDR RTS der Kommission, Klarstellungen zum Anwendungsbereich, Berücksichtigung der künftigen Anforderungen aus dem SDFR RTS an die PAI-Erklärung für die Versicherungsberatung, Beschreibung des Auswahlprozesses der Finanzinstrumente mit Blick auf PAI, Verwendung der PAI-Informationen aus dem Zielmarkt)

Vergütung

Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung)
  • Die SVL stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung  ihrer Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlageprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kunden weniger entspricht. Die von ihr an ihre Mitarbeitende gezahlte Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag und hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Auch bei Mitarbeitenden, die eine übertarifliche Vergütung erhalten, sowie bei Führungskräften und Vorstandsmitgliedern stellen wir sicher, dass über das Vergütungsmodell keine finanziellen Anreize gesetzt werden, die zum Eingehen unverhältnismäßiger Nachhaltigkeitsrisiken verleitet.

    Die SVL stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung  ihrer Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlageprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kunden weniger entspricht. Die von ihr an ihre Mitarbeitende gezahlte Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag und hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Auch bei Mitarbeitenden, die eine übertarifliche Vergütung erhalten, sowie bei Führungskräften und Vorstandsmitgliedern stellen wir sicher, dass über das Vergütungsmodell keine finanziellen Anreize gesetzt werden, die zum Eingehen unverhältnismäßiger Nachhaltigkeitsrisiken verleitet.

Änderungshistorie für die Ausweisungen Vergütung
  • Gemäß SFDR Art.12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 5 ("Vergütungspolitik") veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden.

    Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023

    Änderungen:

    Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung 

    Ergänzungen für außertariflich Mitarbeitende, Führungskräfte und Vorstände


    Erstmalige Veröffentlichung zum 10.03.2021

    Gemäß SFDR Art.12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 5 ("Vergütungspolitik") veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden.

    Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023

    Änderungen:

    Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung 

    Ergänzungen für außertariflich Mitarbeitende, Führungskräfte und Vorstände


    Erstmalige Veröffentlichung zum 10.03.2021

Versicherungsvermittlung

Gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die SVH verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu veröffentlichen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung der SVH (Art. 3 Abs. 2 Offenlegungsverordnung)
  • Auf Grund ihrer regionalen Verwurzelung mit öffentlichem Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zum Selbstverständnis der SVH.
    Kundenzufriedenheit ist das wichtigste Unternehmensziel der SVH. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls die Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch von Versicherungsprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.

    Unabhängig vom Produkt stellt die SVH sicher, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.
    Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die die SVH ihren Kundinnen und Kunden in der Beratung anbietet. 
    Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko versteht die SVH ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition ihrer Kundinnen und Kunden haben könnte.

    Die für die Produktauswahl fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des der Versicherungsvermittlung vorgelagerten Produktauswahlprozesses, welche Finanzprodukte unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in das Beratungssortiment aufgenommen werden.


    Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

    Unsere Vertriebspartner sind Ausschließlichkeitsvermittler, d.h. sie beraten nur zu Produkten der SVL. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung erfolgt zunächst vor dem Hintergrund der vom Kunden geäußerten Wünsche und Bedürfnisse unter Abgleich mit dem vorhandenen Produktportfolio der SVL. Ob und ggf. in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken für einzelne Produkte relevant sind, ist den jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen des Anbieters zu entnehmen.

    Eine über die dort erfolgte hinausgehende Bewertung bzw. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei der Beratung durch unsere Vertriebspartner nicht.

    Die Information der SVL über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen finden Sie im Abschnitt "Investitionsentscheidungen" auf dieser Homepage.

    Auf Grund ihrer regionalen Verwurzelung mit öffentlichem Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zum Selbstverständnis der SVH.
    Kundenzufriedenheit ist das wichtigste Unternehmensziel der SVH. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls die Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch von Versicherungsprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.

    Unabhängig vom Produkt stellt die SVH sicher, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.
    Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die die SVH ihren Kundinnen und Kunden in der Beratung anbietet. 
    Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko versteht die SVH ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition ihrer Kundinnen und Kunden haben könnte.

    Die für die Produktauswahl fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des der Versicherungsvermittlung vorgelagerten Produktauswahlprozesses, welche Finanzprodukte unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in das Beratungssortiment aufgenommen werden.


    Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

    Unsere Vertriebspartner sind Ausschließlichkeitsvermittler, d.h. sie beraten nur zu Produkten der SVL. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung erfolgt zunächst vor dem Hintergrund der vom Kunden geäußerten Wünsche und Bedürfnisse unter Abgleich mit dem vorhandenen Produktportfolio der SVL. Ob und ggf. in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken für einzelne Produkte relevant sind, ist den jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen des Anbieters zu entnehmen.

    Eine über die dort erfolgte hinausgehende Bewertung bzw. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei der Beratung durch unsere Vertriebspartner nicht.

    Die Information der SVL über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen finden Sie im Abschnitt "Investitionsentscheidungen" auf dieser Homepage.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung (Art. 4 Abs. 5 lit. a Offenlegungsverordnung)
  • Die SVH berücksichtigt bei der Versicherungsvermittlung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
    In der Versicherungsvermittlung fragt die SVH ihre Kundinnen und Kunden, die Nachhaltigkeitspräferenzen haben, auch danach, ob sie ein Produkt wünschen, das PAI berücksichtigt. Diese Angabe wird bei der Auswahl eines geeigneten Produkts in der Beratung berücksichtigt. In der Geeignetheitsprüfung prüft die SVH, ob den Kunden und Kundinnen, die ein PAI-Produkt wünschen, ein solches empfohlen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Kunde/die Kundin auf diesen Aspekt gesondert hingewiesen und begründet, warum das empfohlene Produkt gleichwohl geeignet ist.
    Die Offenlegungsverordnung sieht eine Liste mit 18 PAIs vor, deren Veröffentlichung seit 2023 verpflichtend ist. Von diesen 18 PAI-Indikatoren betreffen 14 Investitionen in Unternehmen. Diese werden folgenden 5 Oberkategorien zugeordnet: 
    -    Treibhausgas-Emissionen
    -    Biodiversität
    -    Wasser
    -    Abfall
    -    Soziales und Beschäftigung
    Der Kunde kann aus diesen Oberkategorien eine oder mehrere auswählen. Sofern der Kunde im Rahmen der Präferenzabfrage eine der o. g Oberkategorien wählt, empfehlen wir ihm ein Produkt, welches mindestens ein PAI-Kriterium innerhalb der Oberkategorie erfüllt. 
    Nachfolgend beschreibt die SVH die Einzelheiten über ihr Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte, zu denen sie berät.
    Aus dem Kreis der vom Anwendungsbereich der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) erfassten Finanzprodukte bietet die SVL im Rahmen der Produkte "Vermögenspolice Invest" und "GenerationenPlan Invest" alternative Investmentfonds (AIF) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) – im Folgenden: „Investmentfonds“ – in der Versicherungsvermittlung an. Zudem werden Produkte angeboten, bei denen die Anlage durch die SVH im Sicherungsmögen der SVL erfolgt.
    Die für die Produktauswahl fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des der Versicherungsvermittlung vorgelagerten Produktauswahlprozesses, welche dem Versicherungsprodukt zugrundeliegende Anlage (Investmentfonds, Sicherungsvermögen) unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in das Beratungssortiment aufgenommen werden.
    Dabei findet eine enge Kooperation mit den Produktpartnern (Kapitalverwaltungsgesellschaften, SVL) statt.
    Die SVH stellt sicher, dass unsere Vertriebspartner die beschriebenen Strategien der SVL kennen und diese bei ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigen. 

    Eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der SVL, die auch Angaben zur quantitativen Bewertung der PAI-Indikatoren enthält, finden Sie auf dieser Homepage im Abschnitt Investitionsentscheidungen.

    Die SVH berücksichtigt bei der Versicherungsvermittlung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
    In der Versicherungsvermittlung fragt die SVH ihre Kundinnen und Kunden, die Nachhaltigkeitspräferenzen haben, auch danach, ob sie ein Produkt wünschen, das PAI berücksichtigt. Diese Angabe wird bei der Auswahl eines geeigneten Produkts in der Beratung berücksichtigt. In der Geeignetheitsprüfung prüft die SVH, ob den Kunden und Kundinnen, die ein PAI-Produkt wünschen, ein solches empfohlen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Kunde/die Kundin auf diesen Aspekt gesondert hingewiesen und begründet, warum das empfohlene Produkt gleichwohl geeignet ist.
    Die Offenlegungsverordnung sieht eine Liste mit 18 PAIs vor, deren Veröffentlichung seit 2023 verpflichtend ist. Von diesen 18 PAI-Indikatoren betreffen 14 Investitionen in Unternehmen. Diese werden folgenden 5 Oberkategorien zugeordnet: 
    -    Treibhausgas-Emissionen
    -    Biodiversität
    -    Wasser
    -    Abfall
    -    Soziales und Beschäftigung
    Der Kunde kann aus diesen Oberkategorien eine oder mehrere auswählen. Sofern der Kunde im Rahmen der Präferenzabfrage eine der o. g Oberkategorien wählt, empfehlen wir ihm ein Produkt, welches mindestens ein PAI-Kriterium innerhalb der Oberkategorie erfüllt. 
    Nachfolgend beschreibt die SVH die Einzelheiten über ihr Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte, zu denen sie berät.
    Aus dem Kreis der vom Anwendungsbereich der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) erfassten Finanzprodukte bietet die SVL im Rahmen der Produkte "Vermögenspolice Invest" und "GenerationenPlan Invest" alternative Investmentfonds (AIF) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) – im Folgenden: „Investmentfonds“ – in der Versicherungsvermittlung an. Zudem werden Produkte angeboten, bei denen die Anlage durch die SVH im Sicherungsmögen der SVL erfolgt.
    Die für die Produktauswahl fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des der Versicherungsvermittlung vorgelagerten Produktauswahlprozesses, welche dem Versicherungsprodukt zugrundeliegende Anlage (Investmentfonds, Sicherungsvermögen) unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in das Beratungssortiment aufgenommen werden.
    Dabei findet eine enge Kooperation mit den Produktpartnern (Kapitalverwaltungsgesellschaften, SVL) statt.
    Die SVH stellt sicher, dass unsere Vertriebspartner die beschriebenen Strategien der SVL kennen und diese bei ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigen. 

    Eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der SVL, die auch Angaben zur quantitativen Bewertung der PAI-Indikatoren enthält, finden Sie auf dieser Homepage im Abschnitt Investitionsentscheidungen.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik der SVH (Art. 5 Abs. 1 Offenlegungsverordnung)
  • Neben den vorangehend beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung steht auch die Vergütungspolitik der SVH mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.

    Die SVH stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.

    Die Vergütung ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
    Die an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

    Neben den vorangehend beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung steht auch die Vergütungspolitik der SVH mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.

    Die SVH stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.

    Die Vergütung ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
    Die an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Änderungshistorie für die Ausweisungen Versicherungsvermittlung
  • Gemäß SFDR Art.12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 3 und 5 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden.

    Ausweisung für die Policy der Vermittler der SVH

    Veröffentlichungsdatum: 10.10.2024

    Änderungen:

    Redaktionelle Änderungen

    Veröffentlichungsdatum: 01.01.2024

    Änderungen:

    Ergänzung der folgenden Aussage zu den Vertriebspartner:
    Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

    - Hinweis Ausschließlichkeitsvermittler
    - Entscheidung der Produktgeber
    - keine eigene Bewertung/Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung
    - Berücksichtigung der PAI-Oberkategorien

    Redaktionelle Überarbeitung und Verweis auf die Veröffentlichungen im Abschnitt Investitionsentscheidungen.
    Verzicht auf die Aussagen zu den Versicherungsprodukten mit Anlage in Investmentfonds ("VermögensPolice Invest") und "GenerationenPlan Invest" (GPI) - diese sind nun im Abschnitt "produktbezogene Informationen" enthalten.

    Vergütungspolitik:

    Veröffentlichungsdatum: 01.01.2024

    Überarbeitung des Abschnitts:  Streichung Tarifvertrag.

    Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023

    Änderungen:

    Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung

    Veröffentlichungsdatum: 01.10.2022

    Änderungen:

    Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben bei der Versicherungsvermittlung, insbesondere Bezugnahme auf Finanz-instrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

    Ergänzung des Mindestausschlusses "kontroverse Waffen > 0 Prozent".

    Präzisierung des Auswahlverfahrens durch den Produktausschuss.

    Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Anpassungen gem. den Vorgaben der SFDR RTS der Kommission, Klarstellungen zum Anwendungsbereich, Berücksichtigung der künftigen Anforderungen aus dem SDFR RTS an die PAI-Erklärung für die Versicherungsberatung, Beschreibung des Auswahlprozesses der Finanzinstrumente mit Blick auf PAI, Verwendung der PAI-Informationen aus dem Zielmarkt).

    Veröffentlichungsdatum: 02.08.2022

    Änderungen:

    Aufnahme der Abfrage zur Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden im Rahmen der Risikoanalyse und Geeignetheitsprüfung.

    Veröffentlichungsdatum: 10.03.2021

    Änderungen:

    Aktualisierung der Vermittlerlegitimation, Auskunft über den Einfluss der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Vergütung.

    Informationen darüber, ob die SVH bei ihrer Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

    Gemäß SFDR Art.12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 3 und 5 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden.

    Ausweisung für die Policy der Vermittler der SVH

    Veröffentlichungsdatum: 10.10.2024

    Änderungen:

    Redaktionelle Änderungen

    Veröffentlichungsdatum: 01.01.2024

    Änderungen:

    Ergänzung der folgenden Aussage zu den Vertriebspartner:
    Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

    - Hinweis Ausschließlichkeitsvermittler
    - Entscheidung der Produktgeber
    - keine eigene Bewertung/Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung
    - Berücksichtigung der PAI-Oberkategorien

    Redaktionelle Überarbeitung und Verweis auf die Veröffentlichungen im Abschnitt Investitionsentscheidungen.
    Verzicht auf die Aussagen zu den Versicherungsprodukten mit Anlage in Investmentfonds ("VermögensPolice Invest") und "GenerationenPlan Invest" (GPI) - diese sind nun im Abschnitt "produktbezogene Informationen" enthalten.

    Vergütungspolitik:

    Veröffentlichungsdatum: 01.01.2024

    Überarbeitung des Abschnitts:  Streichung Tarifvertrag.

    Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023

    Änderungen:

    Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung

    Veröffentlichungsdatum: 01.10.2022

    Änderungen:

    Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben bei der Versicherungsvermittlung, insbesondere Bezugnahme auf Finanz-instrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

    Ergänzung des Mindestausschlusses "kontroverse Waffen > 0 Prozent".

    Präzisierung des Auswahlverfahrens durch den Produktausschuss.

    Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Anpassungen gem. den Vorgaben der SFDR RTS der Kommission, Klarstellungen zum Anwendungsbereich, Berücksichtigung der künftigen Anforderungen aus dem SDFR RTS an die PAI-Erklärung für die Versicherungsberatung, Beschreibung des Auswahlprozesses der Finanzinstrumente mit Blick auf PAI, Verwendung der PAI-Informationen aus dem Zielmarkt).

    Veröffentlichungsdatum: 02.08.2022

    Änderungen:

    Aufnahme der Abfrage zur Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden im Rahmen der Risikoanalyse und Geeignetheitsprüfung.

    Veröffentlichungsdatum: 10.03.2021

    Änderungen:

    Aktualisierung der Vermittlerlegitimation, Auskunft über den Einfluss der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Vergütung.

    Informationen darüber, ob die SVH bei ihrer Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Produktbezogene Informationen

Hier finden Sie die nach­haltigkeits­bezogenen Informationen bzw. Offenlegungspflichten zu den Produkten der SVL nach der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 (SFDR):

- die vorvertraglichen Informationen nach Artikel 8 und 9,
- die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten nach Artikel 10,
- und die regelmäßigen Berichte während der Vertragsdauer nach Artikel 11

IndexGarant, klassische Lebens-/ Rentenversicherungen und fondsgebundene Versicherungen (Rentenphase)
  • IndexGarant, klassische Lebens-/ Rentenversicherungen und fondsgebundene Versicherungen (Rentenphase)

    Die nachfolgenden Informationen gelten für folgende Produkte, bei denen die Überschüsse in eine Indexbeteiligung investiert werden können bzw. mit einer Anlage im Sicherungsvermögen der SVL:

    •          SV IndexGarant, Sparkassen-IndexGarant, BW IndexGarant
    •          SV Direktversicherung IndexGarant, SV Unterstützungskasse IndexGarant, Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung IndexGarant),  Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse IndexGarant)
    •          SV BasisRente IndexGarant, Sparkassen-BasisRente IndexGarant, BW BasisRente IndexGarant
    •          SV Rentenversicherung (aufgeschoben), Sparkassen-PrivatRente, Sparkassen-Tresor, Sparkassen-ThüringenTresor
    •          SV Rentenversicherung (sofort beginnend), Sparkassen-SofortRente, Sparkassen-SofortRente Flex, BW SofortRente
    •          SV BasisRente
    •          SV Direktversicherung, SV Unterstützungskasse
    •          Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse)
    •          RiesterRente, Sparkassen-RiesterRente, BW RiesterRente
    •          SV VermögensPolice Invest, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die optionale Rentenphase
    •          SV Lebensversicherung, SV Unterstützungskasse Kapital

     

    IndexGarant, klassische Lebens-/ Rentenversicherungen und fondsgebundene Versicherungen (Rentenphase)

    Die nachfolgenden Informationen gelten für folgende Produkte, bei denen die Überschüsse in eine Indexbeteiligung investiert werden können bzw. mit einer Anlage im Sicherungsvermögen der SVL:

    •          SV IndexGarant, Sparkassen-IndexGarant, BW IndexGarant
    •          SV Direktversicherung IndexGarant, SV Unterstützungskasse IndexGarant, Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung IndexGarant),  Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse IndexGarant)
    •          SV BasisRente IndexGarant, Sparkassen-BasisRente IndexGarant, BW BasisRente IndexGarant
    •          SV Rentenversicherung (aufgeschoben), Sparkassen-PrivatRente, Sparkassen-Tresor, Sparkassen-ThüringenTresor
    •          SV Rentenversicherung (sofort beginnend), Sparkassen-SofortRente, Sparkassen-SofortRente Flex, BW SofortRente
    •          SV BasisRente
    •          SV Direktversicherung, SV Unterstützungskasse
    •          Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse)
    •          RiesterRente, Sparkassen-RiesterRente, BW RiesterRente
    •          SV VermögensPolice Invest, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die optionale Rentenphase
    •          SV Lebensversicherung, SV Unterstützungskasse Kapital

     

Fondsgebundene Versicherungen (Ansparphase)
  • Fondsgebundene Versicherungen (Ansparphase)

    Die nachfolgenden Informationen gelten für folgende fondsgebundene Versicherungen:

    •          SV VermögensPolice Invest, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die Ansparphase
    •          SV GenerationenPlan Invest und Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die Ansparphase

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anlagestrategie aktiv durch die Wahl von Fonds mitzugestalten. Die SVL bietet Ihnen eine breite Auswahl an Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an. Für die Investitionsentscheidungen ist die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich. Die Informationen zu den Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung.

    Während des Rentenbezugs erfolgt die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen der SVL.

    Die gesetzlichen nachhaltigkeitsbezogenen Informationen bzw. Offenlegungspflichten zu den in den fondsgebundenen Versicherungen enthaltenen Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen finden Sie hier.

    Fondsgebundene Versicherungen (Ansparphase)

    Die nachfolgenden Informationen gelten für folgende fondsgebundene Versicherungen:

    •          SV VermögensPolice Invest, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die Ansparphase
    •          SV GenerationenPlan Invest und Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die Ansparphase

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anlagestrategie aktiv durch die Wahl von Fonds mitzugestalten. Die SVL bietet Ihnen eine breite Auswahl an Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an. Für die Investitionsentscheidungen ist die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich. Die Informationen zu den Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung.

    Während des Rentenbezugs erfolgt die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen der SVL.

    Die gesetzlichen nachhaltigkeitsbezogenen Informationen bzw. Offenlegungspflichten zu den in den fondsgebundenen Versicherungen enthaltenen Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen finden Sie hier.

Änderungshistorie für die Ausweisungen produktbezogene Informationen
  • Gemäß SFDR Art. 12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 10 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden.

    Änderungshistorie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gemäß Art. 10 Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)

    Ausweisung für die Angaben der produktbezogenen Informationen

    1.     IndexGarant, klassische Lebens-/Rentenversicherungen und fondsgebundene Versicherungen (Rentenphase)

    Veröffentlichungsdatum: 09.09.2024

    Änderungen:

    • Aktualisierung der Zahlen auf den 31.12.2023
    • Neuaufnahme eines klimabezogenen Ausschlusskriteriums für Unternehmen, die in die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis involviert sind
    • Absenkung der Umsatzschwellen für die klimabezogenen Ausschlüsse von Unternehmen in den entwickelten Volkswirtschaften
    • Neuaufnahme von Ausschlusskriterien für die Neuzeichnungen von Fonds
    • Aktualisierung der Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für den direkt gehaltenen Immobilienbestand
    • Überarbeitung der Informationen für den Climate Objective Index
    • Neuaufnahme eines Vergleichs zu vorangegangenen Zeiträumen in den Informationen zur Standmitteilung bzw. Renteninformation nach Artikel 11

    Veröffentlichungsdatum: 11.09.2023

    Änderungen:

    • Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung
    • Wegfall des Produkts GenerationPlan Invest (GPI)
    • Aktualisierung der Zahlen auf den 31.12.2022
    • Neuaufnahme von Angaben zu EU-taxonomiekonformen Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie
    • Aktualisierung der Strategie für kohlenstoffintensive Sektoren (sektorale Dekarbonisierungspfade, klimabezogene Ausschlusskriterien, langfristige Ausstiegsstrategie aus Kohle- und Ölsandinvestitionen)
    • Hinzufügen von Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für den direkt gehaltenen Immobilienbestand
    • Aktualisierung der Mitwirkungspolitik und Aufnahme des Beitritts zum Klimabündnis Climate Action 100+ als Unterstützer

    Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023

    Änderungen:

    • Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung

    Veröffentlichungsdatum: 01.01.2023

    Änderungen:

    • Vollständige Überarbeitung und Neufassung der Informationen nach Art.10 gemäß der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1288: Erweiterungen der Detailtiefe der Angaben, keine materiellen Änderungen der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale
    • Aufnahme des Art. 10 Dokuments auf der Homepage mit Stand 01.01.2023
    • Anpassung der vorvertraglichen Informationen nach Artikel 8 mit Stand 01.01.2023
    • Änderungen der Fondsinformationen vorgenommen

     

    Veröffentlichungsdatum: 09.05.2022

    Änderungen:

    • Aufnahme Mitgliedschaft PRI
    • Aufnahme Mitgliedschaft NZAOA
    • Berücksichtigung Aspekte einer guten Unternehmensführung
    • Aufnahme Kohleausschlüsse
    • Präzisierung Passagen zur Active Ownership/Engagement
    • Aufnahme Taxonomie-Hinweis  

    Betroffene Produkte:

    •    SV IndexGarant, Sparkassen-IndexGarant, BW IndexGarant
    •    SV Direktversicherung IndexGarant, SV Unterstützungskasse IndexGarant, Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung IndexGarant), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse IndexGarant)
    •    SV BasisRente IndexGarant, Sparkassen-BasisRente IndexGarant, BW BasisRente IndexGarant
    •    SV Rentenversicherung (aufgeschoben), Sparkassen-PrivatRente, Sparkassen-Tresor, Sparkassen-ThüringenTresor
    •    SV Rentenversicherung (sofort beginnend), Sparkassen-SofortRente, Sparkassen-SofortRente Flex, BW SofortRente
    •    SV BasisRente
    •    SV Direktversicherung, SV Unterstützungskasse
    •    Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse)
    •    RiesterRente, Sparkassen-RiesterRente, BW RiesterRente
    •    SV VermögensPolice, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die optionale Rentenphase
    •    SV GenerationenPlan Invest, Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die optionale Rentenphase
    •    SV Lebensversicherung, SV Unterstützungskasse Kapital



    2.     Fondsgebundene Versicherungen (Ansparphase)

    Änderungen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Offenlegung gemäß Artikel 10 hinterlegt und können daraus entnommen werden. 

    Veröffentlichungsdatum: 10.01.2022

    Änderungen:

    Einführung neuer Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen:

    -    Deka MSCI Europe Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL565)
    -    Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL540)
    -    Deka MSCI World Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL581)
    -    Deka Portfolio Nachhaltigkeit Globale Aktien (ISIN LU0133819333)
    -    Deka-Nachhaltigkeit DividendenStrategie CF (A) (ISIN DE000DK0V521)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Dynamisch CF (ISIN DE000DK0V6U7)
    -    Deka-Nachhaltigkeit GlobalChampions CF (ISIN DE000DK0V554)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF (ISIN LU2109588199)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Impact Renten (ISIN LU2112788208)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Multi Asset CF (ISIN DE000DK0V5F0)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) (ISIN LU0703711035)
    -    Deka-UmweltInvest CF (ISIN DE000DK0ECS2)

    Änderungen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Offenlegung gemäß Artikel 10 hinterlegt und können daraus entnommen werden.  

    Betroffene Produkte:

    •    SV VermögensPolice, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die Ansparphase
    •    SV GenerationenPlan Invest, Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die Ansparphase

    Gemäß SFDR Art. 12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 10 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden.

    Änderungshistorie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gemäß Art. 10 Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)

    Ausweisung für die Angaben der produktbezogenen Informationen

    1.     IndexGarant, klassische Lebens-/Rentenversicherungen und fondsgebundene Versicherungen (Rentenphase)

    Veröffentlichungsdatum: 09.09.2024

    Änderungen:

    • Aktualisierung der Zahlen auf den 31.12.2023
    • Neuaufnahme eines klimabezogenen Ausschlusskriteriums für Unternehmen, die in die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis involviert sind
    • Absenkung der Umsatzschwellen für die klimabezogenen Ausschlüsse von Unternehmen in den entwickelten Volkswirtschaften
    • Neuaufnahme von Ausschlusskriterien für die Neuzeichnungen von Fonds
    • Aktualisierung der Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für den direkt gehaltenen Immobilienbestand
    • Überarbeitung der Informationen für den Climate Objective Index
    • Neuaufnahme eines Vergleichs zu vorangegangenen Zeiträumen in den Informationen zur Standmitteilung bzw. Renteninformation nach Artikel 11

    Veröffentlichungsdatum: 11.09.2023

    Änderungen:

    • Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung
    • Wegfall des Produkts GenerationPlan Invest (GPI)
    • Aktualisierung der Zahlen auf den 31.12.2022
    • Neuaufnahme von Angaben zu EU-taxonomiekonformen Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie
    • Aktualisierung der Strategie für kohlenstoffintensive Sektoren (sektorale Dekarbonisierungspfade, klimabezogene Ausschlusskriterien, langfristige Ausstiegsstrategie aus Kohle- und Ölsandinvestitionen)
    • Hinzufügen von Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für den direkt gehaltenen Immobilienbestand
    • Aktualisierung der Mitwirkungspolitik und Aufnahme des Beitritts zum Klimabündnis Climate Action 100+ als Unterstützer

    Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023

    Änderungen:

    • Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung

    Veröffentlichungsdatum: 01.01.2023

    Änderungen:

    • Vollständige Überarbeitung und Neufassung der Informationen nach Art.10 gemäß der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1288: Erweiterungen der Detailtiefe der Angaben, keine materiellen Änderungen der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale
    • Aufnahme des Art. 10 Dokuments auf der Homepage mit Stand 01.01.2023
    • Anpassung der vorvertraglichen Informationen nach Artikel 8 mit Stand 01.01.2023
    • Änderungen der Fondsinformationen vorgenommen

     

    Veröffentlichungsdatum: 09.05.2022

    Änderungen:

    • Aufnahme Mitgliedschaft PRI
    • Aufnahme Mitgliedschaft NZAOA
    • Berücksichtigung Aspekte einer guten Unternehmensführung
    • Aufnahme Kohleausschlüsse
    • Präzisierung Passagen zur Active Ownership/Engagement
    • Aufnahme Taxonomie-Hinweis  

    Betroffene Produkte:

    •    SV IndexGarant, Sparkassen-IndexGarant, BW IndexGarant
    •    SV Direktversicherung IndexGarant, SV Unterstützungskasse IndexGarant, Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung IndexGarant), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse IndexGarant)
    •    SV BasisRente IndexGarant, Sparkassen-BasisRente IndexGarant, BW BasisRente IndexGarant
    •    SV Rentenversicherung (aufgeschoben), Sparkassen-PrivatRente, Sparkassen-Tresor, Sparkassen-ThüringenTresor
    •    SV Rentenversicherung (sofort beginnend), Sparkassen-SofortRente, Sparkassen-SofortRente Flex, BW SofortRente
    •    SV BasisRente
    •    SV Direktversicherung, SV Unterstützungskasse
    •    Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse)
    •    RiesterRente, Sparkassen-RiesterRente, BW RiesterRente
    •    SV VermögensPolice, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die optionale Rentenphase
    •    SV GenerationenPlan Invest, Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die optionale Rentenphase
    •    SV Lebensversicherung, SV Unterstützungskasse Kapital



    2.     Fondsgebundene Versicherungen (Ansparphase)

    Änderungen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Offenlegung gemäß Artikel 10 hinterlegt und können daraus entnommen werden. 

    Veröffentlichungsdatum: 10.01.2022

    Änderungen:

    Einführung neuer Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen:

    -    Deka MSCI Europe Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL565)
    -    Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL540)
    -    Deka MSCI World Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL581)
    -    Deka Portfolio Nachhaltigkeit Globale Aktien (ISIN LU0133819333)
    -    Deka-Nachhaltigkeit DividendenStrategie CF (A) (ISIN DE000DK0V521)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Dynamisch CF (ISIN DE000DK0V6U7)
    -    Deka-Nachhaltigkeit GlobalChampions CF (ISIN DE000DK0V554)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF (ISIN LU2109588199)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Impact Renten (ISIN LU2112788208)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Multi Asset CF (ISIN DE000DK0V5F0)
    -    Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) (ISIN LU0703711035)
    -    Deka-UmweltInvest CF (ISIN DE000DK0ECS2)

    Änderungen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Offenlegung gemäß Artikel 10 hinterlegt und können daraus entnommen werden.  

    Betroffene Produkte:

    •    SV VermögensPolice, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die Ansparphase
    •    SV GenerationenPlan Invest, Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die Ansparphase

 

 

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG erhalten Sie unter https://www.sv.de/nachhaltigkeit.

*dazu gehören die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG