Das müssen Sie als Tierhalter wissen
Haustiere sind nicht nur lieb, sondern können auch unberechenbar sein. Warum Sie als Tierhalter bei Ihren tierischen Freunden auch an eine Haftpflichtversicherung denken sollten, lesen Sie hier.
Auch wenn die meisten Tierhalter für ihre geliebten Vierbeiner die Hand ins Feuer legen würden: Schnell ist auch bei gut erzogenen Tieren mal etwas passiert. Unabhängig vom Verschulden haftet der Halter nämlich für alle Schäden, die das Tier einem Dritten zufügt und das in unbegrenzter Höhe. Juristen sprechen hier von der sogenannten Gefährdungshaftung. Damit das finanzielle Risiko für die Besitzer nicht unkalkulierbar wird, empfiehlt sich für Hunde oder Pferde der Abschluss einer eigenen Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
Gut zu wissen: Für Hundehalter besteht in sechs Bundesländern für alle Hunderassen sogar eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung. In neun Bundesländern müssen lediglich Halter von als gefährlich eingestuften Hunderassen eine solche Versicherung vorweisen. Zudem regeln die Bundesländer, teilweise bis auf die Gemeindeebene, neben der Haftpflicht auch die Maulkorbpflicht oder den Leinenzwang. Bitte erkundigen Sie sich über die entsprechenden lokalen Regelungen.
Haftpflicht-Versicherungsschutz für Haustiere
Fragen rund um die Tierhalterhaftpflicht
Welche Tiere können über eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht versichert werden?
Hunde und Pferde, die gewerblichen Zwecken dienen, zum Beispiel Wachhunde. Einschränkungen gibt es bei als gefährlich eingestuften Hunderassen. Informieren Sie sich hier bitte bei Ihrem Berater.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Bei der SV gibt es drei Abstufungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Basis-Schutz: 3 Millionen Euro, Komfort-Schutz: 5 Millionen Euro, Top-Schutz: 10 Millionen Euro
Wer ist mitversichert?
Versichert sind Tierhalter sowie Tierhüter, sofern sie nicht gewerbsmäßig tätig sind. Es besteht also Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine andere Person auf den Hund oder das Pferd kurz aufpasst.
Sind Jungtiere geschützt?
Ja, Hundewelpen und Fohlen sind mindestens für sechs Monate mitversichert.
Sind Mietsachschäden mitversichert?
Schäden an gemieteten und gepachteten Immobilien sind bei der SV ab der Komfort- und Top-Deckung mitversichert. Bei Pferden sind auch gemietete Stall- oder Pferdeboxen im Top-Schutz versicherbar.
Ist eine Forderungsausfalldeckung enthalten?
Im Top-Schutz der SV sind Tierarztkosten bis 1.500 Euro für den eigenen Hund abgedeckt, wenn dieser von einem fremden Hund verletzt wurde und Sie vom Halter des fremden Hundes keinen Ersatz erlangen können.
Ist die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzbar?
Ja, die Beiträge zur Tierhalterhaftpflicht können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Brauche ich für meine Katze oder den Hamster eine Versicherung?
Als zahme Haustiere fallen Katzen, Hamster, Mäuse, Kaninchen, Wellensittiche und auch Bienen unter die Privathaftpflichtversicherung. Es ist kein eigener Vertrag notwendig. Unsere Empfehlung: Werfen Sie einen Blick in Ihren Vertrag oder schließen Sie einen Vertrag ab, wenn Sie noch keinen haben sollten. Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt!
Und was ist mit Exoten?
Auch die Freunde exotischer Tiere wie Schlangen, Spinnen oder Echsen sollten sich vor der Anschaffung Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Diese sind nämlich nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Besitzer solcher exotischen und gefährlichen Tiere brauchen eine spezielle Absicherung oder Vereinbarung mit dem Haftpflichtversicherer. Kontaktieren Sie hier bitte Ihren Berater.