Fondswechsel zur SV VermögensPolice Invest und GenerationenPlan Invest
Bitte beachten Sie: Die Änderung führen wir zum 2.Börsentag nach Antragseingang durch.
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Hinweis zu Verträgen mit hinterlegter Rechtseinräumung: Kennen Sie schon unsere Vollmacht zum Fondswechsel? Diese ermöglicht Ihnen nach einer einmaligen schriftlichen Zustimmung des aktuell im Vertrag hinterlegten Rechts- inhabers, zukünftig jederzeit ohne dessen erneute Einwilligung einen Fondswechsel vorzunehmen. Klicken Sie dafür auf folgendes Dokument und senden Sie uns dieses im Anschluss eingescannt per Mail (an service@sparkassenversicherung.de) oder postalisch an uns zurück.