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    Guthabenübertragung

Guthabenübertragung des Obligatoriums aus Schweizer Pensionskasse

Übertragung eines Obligatoriums

Als Grenz­gänger bauen Sie in der Säule 2 (Berufliche Vorsorge) ein hohes Guthaben bei der Schweizer Pensions­kasse auf.

Bei Erreichen der Alters­grenze werden diese Guthaben dann als lebens­lange Rente oder Einmal­kapital­auszahlung ausbezahlt und müssen im Jahr des Zugangs als Einnahme versteuert werden.

Flyer zum Download

Steuerliche Behandlung von Einzahlungen und Leistungen aus Schweizer Pensionskassen nach dem Alterseinkünftegesetz

Geht das auch anders?

JA. Spätestens mit Erreichen der Altersgrenze besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Obligatorium steuerfrei bzw. steuerneutral nach Deutschland zu übertragen.

Das Guthaben wird zunächst auf eine Freizügigkeitseinrichtung gezahlt und dann unmittelbar steuerfrei in eine BasisRente (Rürup-Vertrag) übertragen.

  • steuerfreie Kapitalübertragung
  • kein Kursrisiko für das Obligatorium
  • Erhöhung durch Quellensteuer-Rückerstattung möglich
  • deutlich höhere Verzinzung
  • nachgelagerte Versteuerung bei Abruf der monatlichen Rente

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