• Traktor auf Feld

    Kfz-Versicherung für Landwirte

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Kfz-Versicherung für Landwirte

Landwirt auf Feld

Landwirt­schaftlichen Betrieben (Land- und Forst­wirtschaft, Wein­bau, Garten­bau) und Mitgliedern der BG Land­wirtschaft bieten wir einen umfassenden Versicherungs­schutz:

  • Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung sichert Personen-, Sach- und Vermögens­schäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro ab 
  • Je Fahrzeug ist eine individuelle Absicherung möglich: Haftpflicht-, Teil- oder Voll­kasko­versicherung
  • Für die Voll- und die Teil­kasko­versicherung können Sie den Selbst­behalt je Fahrzeug in unterschiedlichen Varianten  wählen
  • Auch Fahrzeuge von Familienmitgliedern, die auf dem Hof wohnen, können zu den günstigen Konditionen des Agrartarifs mitversichert werden
  • Weitere Fahrer sind automatisch mitversichert, wobei eine Altersbeschränkung gewählt werden kann. Das Fahr­zeug kann also problemlos von mehreren Mitarbeitern genutzt werden
  • Tarifauswahl mit oder ohne WerkstattBonus möglich (nur für PKW)
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Landwirt­schaftlichen Betrieben (Land- und Forst­wirtschaft, Wein­bau, Garten­bau) und Mitgliedern der BG Land­wirtschaft bieten wir einen umfassenden Versicherungs­schutz:

  • Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung sichert Personen-, Sach- und Vermögens­schäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro ab 
  • Für die Voll- und die Teil­kasko­versicherung können Sie den Selbst­behalt je Fahrzeug in unterschiedlichen Varianten  wählen, oder nur eine Teil­kasko­absicherung vereinbaren 
  • Je Fahrzeug ist eine individuelle Absicherung möglich: Haftpflicht-, Teil- oder Voll­kasko­versicherung
  • Für Familien­mitglieder ist eine Mit­versicherung zu den günstigen Konditionen des Agrar­tarifs möglich
  • Weitere Fahrer sind automatisch mitversichert. Das Fahr­zeug kann also problem­los von mehreren Mitarbeitern genutzt werden
  • Tarifauswahl mit oder ohne WerkstattBonus möglich (nur für PKW)

Wie sich eine Kfz-Versicherung für Land­wirte für Sie auszahlt - Fall­beispiel aus der Praxis

Traktoren beim Pflügen

Ein Land­wirt fährt mit seinem Traktor über einen sehr holprigen und steinigen Feld­weg. Nach einer großen Boden­welle setzt der Unter­boden der Land­maschine auf. Dabei nehmen besonders das Differenzial und die Achs­aufhängung Schaden.

Die Reparatur­kosten belaufen sich auf rund 10.000 Euro.

Unsere flexiblen Zusatz­leistungen zur Kfz-Versicherung für Land­wirte

SV Copilot

Bei einem Unfall kontaktiert der SV Copilot automatisch die Rettungsstelle und teilt dieser per GPS-Ortung mit, wo sich der Fahrer genau befindet. Bei leichteren Unfällen wird zunächst Kontakt mit dem Fahrer aufgenommen, um sicherzustellen, ob alles in Ordnung ist. Wird das Fahrzeug mit dem SV Copilot an Bord gestohlen, kann es die Polizei orten und sicherstellen. 

Zum SV Copilot

Kfz-Schutzbrief

Der Kfz-Schutz­­brief der SV bietet den Fahrern europaweit ein Höchst­maß an Sicher­heit und Ser­vice mit um­fassenden Leistungen zu be­sonders günstigen Kondi­tionen. Sie erhalten z.B. Hilfe & Kosten­er­stattung bei Pannen oder Un­fällen, Er­satz beim Ver­lust von Reise­doku­menten oder Zahlungs­mitteln im Aus­land.

Zum Kfz-Schutzbrief

Mann überreicht Kfz-Schlüssel

GAP Versicherung

Speziell für Leasingfahrzeuge bietet die GAP Versicherung finanzielle Sicherheit. Sie ersetzt die Differenz zwischen dem Leasing-/Kreditrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. 





Kfz-Versicherung für Land­wirte: Alle Informationen im Über­blick

Für wen ist der Kfz-Agrartarif?
  • Für landwirtschaftliche Betriebe (Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau) und Mitglieder der BG Landwirtschaft mit Kfz-Flotten von 3 bis 50 Fahrzeuge (mindestens 3 Motorfahrzeuge, davon mindestens 1 PKW). Auch Fahrzeuge von Familienmitgliedern, die auf dem Hof wohnen, können zu den günstigen Konditionen des Agrartarifs mitversichert werden

Welche Fahrzeuge können versichert werden?
  • Folgende Fahrzeuge können versichert werden:

    • Krafträder und Kraftroller 
    • Personenkraftwagen 
    • Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile 
    • LKW im Werkverkehr
    • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
    • Anhänger in Sonderausführung 
    • Anhänger zu landwirtschaftlichen Zugmaschinen
    • Anhänger im Werk- und Privatverkehr 
    • Hub- und Gabelstapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen Landwirtschaft
Welche Leistungen sind versichert?
  • Je Fahrzeug ist eine individuelle Absicherung möglich: Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung:

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro ab (begrenzt auf 15 Mio. Euro je geschädigter Person).
    Die Teil- und Vollkasko zahlt die Schäden an Ihrem Auto.

    Im Rahmen des Kfz-Agrar-Tarifs besteht auch Versicherungsschutz für Spritzschäden, Brauchtums- und Weinbergfahrten. 

    Weitere mögliche Leistungen:

    • Insassenunfallversicherung mit Todesfallleistung 35.000 Euro und Invaliditätsleistung 70.000 Euro 
    • Topschutz (Pkw und Lieferwagen)
    • SV Schutzbrief
    • SV Copilot (Pkw)
    • GAP-Deckung für geleaste und finanzierte Fahrzeuge
    • Brems- Betriebs- und Bruchschäden bei Nutzfahrzeugen
    • Auslandschadenschutz (Pkw)
    • Fahrerschutz (Pkw)
    • BBB-Schäden
    • WerkstattBonus (Pkw)
Welche Schäden sind in der Kfz-Versicherung für Landwirte nicht versichert?
  • In der Kfz-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz zum Beispiel bei Schäden, die

    • vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführt wurden
    • bei einer Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
    • durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt verursacht wurden
    • durch Kernenergie verursacht wurden
Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es?
  • Für die Voll- und die Teilkaskoversicherung können Sie den Selbstbehalt je Fahrzeug in unterschiedlichen Varianten wählen oder nur eine Teilkaskoabsicherung vereinbaren:

    • Vollkasko 300 EUR  / Teilkasko 150 EUR
    • Vollkasko 500 EUR  / Teilkasko 150 EUR
    • Vollkasko 100 EUR  / Teilkasko 500 EUR

    oder

    • Teilkasko 150 EUR
    • Teilkasko 300 EUR
Wann kann ich meine Familienmitglieder mitversichern?
  • Sie können Ihre Familienmitglieder mitversichern, wenn diese ihre Wohnadresse auf dem versicherten landwirtschaftlichen Betrieb haben.

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