Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der Geschäftsführer einer GmbH tätigt Warenkreditgeschäfte mit einem Unternehmen und hat dabei dessen Kreditwürdigkeit nicht ausreichend geprüft. Durch die Insolvenz des Warenabnehmers entsteht ein erheblicher Schaden. Schaden: 100.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der Geschäftsführer eines Betriebs beantragt öffentliche Subventionen für ein Bauprojekt. Noch bevor die Subventionen schriftlich genehmigt wurden, veranlasst er den Baubeginn, da er sich auf die mündliche Zusage eines Behördenmitarbeiters verlässt. Der Zuschuss wird jedoch verwehrt, da mit dem Bau bereits begonnen wurde. Der Geschäftsführer soll nunmehr dafür einstehen. Schaden: 200.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Bei der Betriebsführung eines mittelständischen Unternehmens werden Fehlbeträge in erheblicher Höhe festgestellt. Der Leiter der Buchhaltung hatte über Jahre Geldbeträge auf sein eigenes Konto überwiesen. Der Geschäftsführung wird vorgeworfen, den langjährigen Mitarbeiter nicht ausreichend überwacht zu haben. Schaden: 300.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der Geschäftsführer einer Hotelkette beschließt die Einstellung von Wachpersonal zum Schutz der Gebäude. Einer der Wachleute unterstützt Einbrecher. Die Personalabteilung hatte es versäumt ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. Eine entsprechende Arbeitsanweisung der Geschäftsführung existierte nicht. Schaden: Abwehranspruch wahrscheinlich
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Dem Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Maschinenrings wird vorgeworfen, er habe die Anzahlung für einen neuen Mähdrescher nicht versichert. Die Anzahlung war verloren gegangen, als der Landmaschinenhersteller in Insolvenz gegangen war, nachdem vorher im Bundesanzeiger Ermittlungen gegen das Unternehmen wegen Korruptionsvorwürfen bekanntgegeben und vor Geschäftsbeziehungen mit diesem Unternehmen gewarnt worden war. Über diese Umstände hatte sich der Geschäftsführer nur unzureichend informiert. Schaden: 100.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der Geschäftsführer eines Krankenhauses spart beim Einsatz von Reinigungspersonal. In der Folge konnte es zu vermehrten MRSA-Infektionen bei den Patienten, zu einem Imageschaden für das Krankenhaus und zum Umsatzrückgang. Schaden: 500.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der Geschäftsführer einer Frisörkette kauft ungeeignete Kosmetika ein, um Kosten einzusparen. Es kommt zu ungedeckten (Selbstbeteiligung) Schadenersatzansprüchen der Kunden und zum Umsatzrückgang. Schaden: 50.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der verantwortliche Geschäftsführer eines IT-Unternehmens hat die Firewall in seinem eigenen Unternehmen nur unzureichend installieren lassen. Durch eine Sicherheitslücke kam es zum Verlust von sensiblen Kundendaten. Dies führte zum Imageverlust und Wertverfall des Unternehmens. Schaden: 1.000.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der Geschäftsführer eines großen Architekturbüros ließ schuldhaft eine fehlerhafte Software installieren. Dadurch wurden Kundenaufträge fehlerhaft ausgeführt. In der Folge kam es zu Umsatzeinbußen. Schaden: 1.000.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Bei der Betriebsführung eines mittelständischen Unternehmens werden Fehlbeträge in erheblicher Höhe festgestellt. Der Leiter der Buchhaltung hatte über Jahre Geldbeträge auf sein eigenes Konto überwiesen. Der Geschäftsführung wird vorgeworfen, den langjährigen Mitarbeiter nicht ausreichend überwacht zu haben. Schaden: 300.000 EUR
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der Vorstand einer AG beschließt die Einstellung von Wachpersonal zum Schutz der Verwaltungsgebäude. Einer der Wachleute unterstützt Einbrecher, indem er diesen die Pläne der Gebäude verschafft. Die Personalabteilung hatte es versäumt ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. Eine entsprechende Arbeitsanweisung des Vorstands existierte nicht. Schaden: Abwehranspruch wahrscheinlich
Verzweigte Geschäfts- und Lieferbeziehungen sowie steigende Compliance-Anforderungen erhöhen die Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern und Managern. Bei Fehlentscheidungen können sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Fallbeispiel aus der Praxis:
Der Vorsitzende eines Musikvereins wird von diesem wegen einer nicht rechtzeitigen Stornierung einer Festhallenanmietung in Anspruch genommen, wodurch hohe Kosten entstanden. Vorher hatte der Verein eine geplante Veranstaltung mangels Publikumsinteresse durch Vereinsbeschluss abgesagt. Bei rechtzeitigem Umsetzen des Beschlusses wären wesentlich geringere Stornierungskosten angefallen. Schaden: 5.000 EUR