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    SV VereinsPolice

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SV VereinsPolice

Frau mit Bowlingkugel

Unabhängig, ob als Verein/Vereinigung, Selbsthilfegruppe oder Initiative, ob Gesang-, Musik-, Theater-, Billard-, Kegel-, Karnevals-, Faschings-, Kleingärtner- oder Kleintierzüchterverein oder Nachbarschaftshilfe: Die SV SparkassenVersicherung bietet für alle Vereine & Verbände umfangreiche Versicherungsprodukte, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden und den Sicherheitsanforderungen von Vereinen gerecht werden. Die SV VereinsPolice wird allen Sicher­heits­anforderungen von Vereinen gerecht: 

  • Alle Versicherungsbausteine sind optimal aufeinander abgestimmt und auf das Risiko von Vereinen zugeschnitten
  • Fünf Bausteine, die miteinander kombinierbar sind
  • Bedarfs­gerechte Absicherung: mit der SV ist Ihr Verein nicht über- oder unter­versichert, sondern rundum optimal abgesichert
  • Attraktiver Paket­nachlass: 10% bei Abschluss von 3 Bausteinen, 20% bei Abschluss von 4 Bausteinen
  • Dauer­nachlass von 10% bei einer Laufzeit ab drei Jahren
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Unabhängig, ob als Verein/Vereinigung, Selbsthilfegruppe oder Initiative, ob Gesang-, Musik-, Theater-, Billard-, Kegel-, Karnevals-, Faschings-, Kleingärtner- oder Kleintierzüchterverein oder Nachbarschaftshilfe: Die SV SparkassenVersicherung bietet für alle Vereine & Verbände umfangreiche Versicherungsprodukte, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden und den Sicherheitsanforderungen von Vereinen gerecht werden. Die SV VereinsPolice wird allen Sicher­heits­anforderungen von Vereinen gerecht: 

  • Alle Versicherungsbausteine sind optimal aufeinander abgestimmt und auf das Risiko von Vereinen zugeschnitten
  • Fünf Bausteine, die miteinander kombinierbar sind
  • Bedarfs­gerechte Absicherung: mit der SV ist Ihr Verein nicht über- oder unter­versichert, sondern rundum optimal abgesichert
  • Attraktiver Paket­nachlass: 10% bei Abschluss von 3 Bausteinen, 20% bei Abschluss von 4 Bausteinen
  • Dauer­nachlass von 10% bei einer Laufzeit ab drei Jahren

Die Bau­steine der SV VereinsPolice

Männer auf Baustelle Vereinshaft­pflicht
Auch Vereine benötigen eine Haft­pflicht­versicherung, denn sie sind per Gesetz haftbar für das Handeln ihrer Mit­glieder innerhalb der Tätigkeiten für den Verein. Finanzielle Ansprüche gegen einen Verein können schnell extrem hohe Summen erreichen, die der Verein alleine nicht stemmen kann.

Deswegen ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Verein ein Muss. Die gesetzliche Haftpflicht des Vereins wird so per Vertrag auf die Versicherung übertragen.

Veranstalter­haftpflicht
Ein Verein lebt von der Gemeinschaft. Deswegen sind die meisten Vereine auch Organisatoren für zahlreiche Veranstaltungen - von Wettkämpfen über Reisen und Freizeiten bis hin zu Vereinsfesten. Doch die Durchführung von Veranstaltungen birgt auch immer Risiken.

Deswegen sollten sich Vereine mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern.


Vermögens­schaden­haftpflicht
Ein Verein haftet nicht nur für Sach- und Personenschäden, sondern auch für Vermögensschäden, die schuldhaft gegenüber Dritten verursacht wurden. Ansprüche gegen den Verein können sowohl durch den Verein bzw. die Mitglieder selbst als auch durch Außenstehende (Drittansprüche) entstehen.

Deswegen ist es für Vereine wichtig, sich auch gegen Vermögensschäden abzusichern.



D&O-Versicherung
Zusätzlich zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sollten Vereine Ihre Vorstände gesondert durch eine Höherdeckung für Organe mit einer D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) absichern. Diese deckt Vermögensschäden ab, die durch Fehlentscheidungen der Vorstandsmitglieder entstehen.



Vereins­unfall
Ein Unfall ist schnell passiert. Je mehr Mitglieder Ihr Verein hat, umso höher ist die Gefahr, dass einem ihrer Mitglieder etwas zustößt. Passiert dieser Unfall während der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins, so ist dieser nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Sichern Sie Ihre Vereinsmitglieder durch die Vereinsunfallversicherung rundum ab.



SV CyberSchutz
Der SV CyberSchutz stellt durch die Kombination aus Versicherung und Service den bestmöglichen Schutz dar. Neben der finanziellen Absicherung bei Daten­diebstählen und Schaden­ersatz­forderungen Dritter, steht Ihnen im Ernstfall ein professionelles Schaden- und Krisenmanagement zur Seite, dass die Handlungsfähigkeit Ihres Vereins wieder herstellt.


SV VereinsPolice: Alle Informationen im Über­blick

Für welche Vereine ist die SV VereinsPolice geeignet?
  • Die SV VereinsPolice ist für Freizeit-, Kultur- und gesellige Vereine mit einer Haushalts­summe (= Einnahmen des Vereins durch Beiträge, Spenden, Lizenz­rechte sowie Miet- und Pacht­einnahmen) bis zu 300.000 Euro geeignet, wie z.B.:

    • Gesang-, Musik-, Theater­vereine ohne Berufs­schauspieler
    • Billard- und Kegel­vereine
    • Karnevals- und Faschings­vereine
    • Kleingärtner-, Kleintier­zucht­vereine
    • Nachbar­schafts­hilfe ohne pflegerische Tätigkeiten
Die Inhalte des Bausteins Vereinshaftpflicht im Überblick
  • Die Haft­pflicht­versicherung für Vereine bietet Versicherungs­schutz aus der Tätigkeit des Vereins für Personen- und Sach­schäden:

    • Prüfung der Haft­pflicht­frage
      Der Versicherer prüft, ob die an den Verein gestellten Ansprüche zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerecht­fertigt ist.
    • Ablehnung unberechtigter Ansprüche
      Der Versicherer lehnt ungerecht­fertigte Ansprüche ab, auch vor Gericht.
    • Zahlung gerecht­fertigter Ansprüche

    Was umfasst die Vereins­haft­pflicht­versicherung?

    • Gesetzliche Haft­pflicht des Vereins
    • Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
    • Gesetzliche Haft­pflicht des Vereins als Eigen­tümer, Mieter, Pächter, Nutz­nießer von Probe­lokalen (insbesondere Verkehrs­sicherungs­pflichten)
    • Besitz und Unter­haltung einer Vereins­gaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie
    • Gesetzliche Haft­pflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter
    • Gesetzliche Haft­pflicht des Vereins aus der Durch­führung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kur­konzerten sowie Stern­märsche
    • Gesetzliche Haft­pflicht des Vereins aus der Durchführung von bis zu dreitägigen, vereins­internen Veranstaltungen mit maximal zwei Über­nachtungen
    • Mit­versicherung der gesetzlichen Haft­pflicht wegen Personen­schäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichts­pflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind
    • Mitversicherung delikts­unfähiger Kinder

    Welche Versicherungs­summen gibt es in der Haft­pflicht­versicherung?

    • 5.000.000 Euro für Personen- und/oder Sach­schäden
    • 100.000 Euro für Vermögens­schäden

    Die Höchst­ersatz­leistung des Versicherers für alle Versicherungs­fälle eines Versicherungs­jahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungs­summen.

Die Inhalte des Bausteins Veranstaltungshaftpflicht im Überblick
  • Die Veranstalter­haft­pflicht­versicherung deckt alle Ansprüche, die durch Personen- und / oder Sachschäden bei der Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung entstehen können.

    Welche Veranstaltungen können über die SV VereinsPolice versichert werden?

    • Alle Arten von Veranstaltungen
    • Reisen/Freizeiten
    • Altmaterial­sammlungen

    Versicherungs­summen in der Haft­pflicht­versicherung:

    • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sach­schäden
    • 100.000 Euro für Vermögens­schäden

    Die Höchst­ersatz­leistung des Versicherers für alle Versicherungs­fälle eines Versicherungs­jahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungs­summen.

Die Inhalte des Bausteins Vermögensschadenhaftpflicht im Überblick
  • Die Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung übernimmt die Haftung für schuld­haft gegenüber Dritten verursachten Vermögens­schäden.

    Versicherungs­schutz besteht für Ansprüche von:

    • Außen (Dritt­ansprüche)
    • Durch den Verein (Eigen­ansprüche)

    Welche Ansprüche können entstehen?

    • Verlust der Gemein­nützigkeit durch fehler­hafte Behandlung von Spenden­geldern
    • Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen Zuschüssen
    • Übersehen von fehler­haften Zahlungs­eingängen
    • Mitglieds­beiträge werden versehentlich nicht oder nur in zu geringem Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren
    • Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht genügend Konkurrenz­angebote eingeholt werden
    • Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer Entschädigung für die Reisekosten und gegebenenfalls für die Veranstaltung selbst fordern
Die Inhalte des Bausteins D&O-Versicherung im Überblick
  • Die D&O-Versicherung ist eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung für die Organe des Vereins.

    Wieso ist der Versicherungs­schutz für Vorstands­mitglieder besonders wichtig?

    • Die Vorstands­mitglieder repräsentieren den Verein als Organe
    • Sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich
    • Sie laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit Ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen
Die Inhalte des Bausteins Vereinsunfall im Überblick
  • Die Unfall­versicherung für Vereinigungen ohne über­wiegenden Sport­betrieb.

    Was umfasst die Vereins­unfall­versicherung?

    Versicherungs­schutz besteht bei der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:

    • Proben
    • Versammlungen
    • Festlich­keiten usw.

    Mitversichert ist jeweils der direkte Weg hin und zurück.

    Bei mitversicherten bis zu drei­tägigen vereins­internen Veranstaltungen mit maximal zwei Über­nachtungen (vgl. Haftpflicht) besteht 24 Stunden-Deckung.

    Welchen Personen­kreis kann man versichern?

    Wer muss gemeldet werden?

    • Aktive Mitglieder einschließlich Vorstand
    • Jugendliche & Schüler
    • In Ausbildung
    • Spiel­gemeinschaften

    Wer kann gemeldet werden?

    • Passive Mitglieder
    • Fördernde Mitglieder
    • Sonstige Abteilungen des Vereins

    Was sind die Leistungen der Vereins­unfall­versicherung?

    • Invaliditäts­leistung
      Im Invaliditäts­fall wird der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil der vereinbarten Versicherungs­summe geleistet. Bemessungs­grundlage ist die Glieder­taxe gemäß Ziff 2.1.2.2.1 der Allgemeinen Unfal­lversicherungs-Bedingungen (AUB 2008).
    • Todesfall­leistung
      Führt der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfall­tag zum Tod, wird die Todes­fall­summe geleistet.
    • Kranken­haus­tage­geld
      Für jeden Tag voll­stationären Kranken­haus­aufenthaltes wird die vereinbarte Summe geleistet.
    • Bergungs­kosten
Die Inhalte des Bausteins SV CyberSchutz im Überblick
  • Nicht nur Unternehmen profitieren von den Vorteilen der Digitalisierung, sondern auch in Vereinen führt der Megatrend zu schnelleren und einfacheren Prozessen. Mit den Chancen gehen aber auch Risiken einher: Allein jedes zweite Unternehmen wird Opfer von Cyberkriminalität. Auch vor Vereinen machen Cyber-Kriminelle keinen Halt und Angriffe sind jederzeit möglich. Davor können wir Sie nicht bewahren, aber zumindest die finanziellen Sorgen können wir Ihnen abnehmen. Mit unserem SV CyberSchutz werden die Folgen abgefedert.

    Versicherungsschutz für Drittschäden (Haftpflicht)

    • Schäden aus dem Verlust, der Veränderung oder der Nichtverfügbarkeit elektronischer Daten Dritter
    • E-Payment-Ansprüche nach PCI-Standard (Kreditkarten)
    • Rechtswidrige elektronische Kommunikation (Persönlichkeits-, Namens-, Urheber- und Markenrechtsverletzung)
    • Betriebsunterbrechung bei Dritten

    Versicherungsschutz für Eigenschäden

    • Assistance bei Hacker-Angriffen (24h-Hotline)
    • Forensische Untersuchungen
    • Benachrichtigung von Betroffenen und Datenschutzbehörden
    • Wiederherstellung von Daten und Software
    • Vermögensschäden durch strafbare Handlungen Dritter incl. Schäden beim Online-Banking (z. B. Pharming oder Phishing)
    • Hilfestellung bei Erpressung

    Versicherungssumme

    • 100.000 EUR je Versicherungsfall für Cyberschäden
      Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Einfache dieser Versicherungssumme.

    Selbstbeteiligung

    • an jedem Schaden: 250 EUR

Weiterer Versicherungsbedarf für Vereine

Landkaskoversicherung Landkaskoversicherung
Die Land­kasko­versicherung bietet Versicherungs­schutz für Land­fahrzeuge ohne eigenen Antrieb, sofern sie nicht zulassungs­pflichtig sind bzw. während der Stand­zeit bei einem Fest, wenn es sich um zulassungs­pflichtige Fahrzeuge oder Anhänger handelt.
Zeltversicherung Zeltversicherung
Ihre Veranstaltung haben Sie abgesichert? Schützen Sie auch Ihr Zelt und Mobiliar gegen unvorher­sehbare Ereignisse mit der Zelt­versicherung der SV.


Garderobenversicherung Garderobenversicherung
Schützen Sie mit der Garderoben­versicherung der SV die bei Ihnen zur Aufbewahrung abgegebenen Garderoben­stücke vor Verlust oder Beschädigung.


Elektronikversicherung Elektronikversicherung
EDV-, Musik- und Video­anlagen sind teuer. Mit der Elektronik­versicherung der SV sind diese bei Ihren Veranstaltungen optimal abgesichert.



Vereins-Rechtsschutzversicherung Vereins-Rechtsschutzversicherung
Der Vereins-Rechts­schutz sorgt dafür, dass Sie sich mit professioneller juristischer Hilfe wehren können.


Dienstreise-Kaskoversicherung Dienstreise-Kaskoversicherung
Wenn Vereinsmitglieder ihr privates Fahrzeug im Auftrag und Interesse des Vereins nutzen und es infolgedessen zu einem Unfall kommt, so muss der Halter des Fahrzeugs für den Schaden aufkommen.

Lassen Sie sich beraten - Ihr persönlicher SV Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung

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