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Photovoltaikversicherung

Männer überprüfen eine Photovoltaikanlage

Eine Photovoltaik­anlage ist Tag für Tag direkten Witterungs­einflüssen ausgesetzt, welche eine so komplexe Anlage schnell beschädigen können. Ein Ausfall bedeutet für Sie nicht nur hohe Reparatur­kosten, sondern auch einen zusätzlichen Ertrags­ausfall. Die SV PhotovoltaikPolice bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Versichert sind z.B. Schäden in Folge von elementaren Natur­ereignissen, Brand, Blitz­schlag, Bedienungs­fehler, Überspannung, Diebstahl, Wasser, Feuchtig­keit, Vandalismus, Tierverbiss & vieles mehr
  • Im Schadens­fall erstatten wir nicht nur den Wert der Anlage selbst, sondern auch viele weitere Kosten wie z.B. Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungs­kosten und Bewegungs- und Schutz­kosten
  • Außerdem erhalten Sie für die Dauer der Instandsetzung bis max. 12 Monate eine Entschädigung für den Nutzungs­ausfall Ihrer Anlage
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Eine Photovoltaik­anlage ist Tag für Tag direkten Witterungs­einflüssen ausgesetzt, welche eine so komplexe Anlage schnell beschädigen können. Ein Ausfall bedeutet für Sie nicht nur hohe Reparatur­kosten, sondern auch einen zusätzlichen Ertrags­ausfall. Die SV PhotovoltaikPolice bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Versichert sind z.B. Schäden in Folge von elementaren Natur­ereignissen, Brand, Blitz­schlag, Bedienungs­fehler, Überspannung, Diebstahl, Wasser, Feuchtig­keit, Vandalismus, Tierverbiss & vieles mehr
  • Im Schadens­fall erstatten wir nicht nur den Wert der Anlage selbst, sondern auch viele weitere Kosten wie z.B. Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungs­kosten und Bewegungs- und Schutz­kosten
  • Außerdem erhalten Sie für die Dauer der Instandsetzung bis max. 12 Monate eine Entschädigung für den Nutzungs­ausfall Ihrer Anlage

Wie sich eine Photo­voltaik Versicherung für Sie auszahlt - Fall­beispiele aus der Praxis

Mann mit Metallring

Auf der Fabrik­halle ist eine Photo­voltaik­anlage installiert. Aufgrund fehlerhafter Kabel­verbindungen kommt es durch Feuchtig­keit zum Kurzschluss, in dessen Folge eine große Anzahl von Modulen und die Wechsel­richter beschädigt werden. Schaden: Sach­schaden 18.000 Euro, Ertrags­ausfall 3.000 Euro.

Koch, Kellner und Chef stehen nebeneinander

Auf dem Hotel­gebäude ist eine Photo­voltaik­anlage installiert. Aufgrund der besonderen Witterung kommt es zum Bruch mehrerer Module durch Eis und Schnee­ablagerungen. Schaden: Sach­schaden 5.000 Euro, Ertrags­ausfall 800 Euro.

Photo­voltaik Versicherung: Alle Informationen im Über­blick

Was ist versichert?
  • In der SV PhotovoltaikPolice ist die im Antrag näher bezeichnete und auf einem Dach montierte Photovoltaikanlage bestehend aus Photovoltaikmodulen, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, Akkumulatoren, Wechselrichter, Bezugs- und Einspeiseregler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten, Hausanschlüsse (sofern Sie hierfür die Gefahr tragen) sowie sonstige Peripheriegeräte versichert. Mitversichert ist auch der Ertragsausfall der Photovoltaikanlage.

Welche Gefahren sind versichert?
  • Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

    Diese können z. B. verursacht werden durch:

    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler (nur Folgeschäden)
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Sturm, Hagel, Frost, Eisgang oder Überschwemmung
    • Marderbiss, Ratten- und Mäusefraß

    Bei elektronischen Bauelementen (Bauteile) ist Voraussetzung für unsere Ersatzpflicht, dass eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.

Welche Kosten sind mitversichert?
  • Zudem sind eine ganze Reihe von Kosten mitversichert:

    • Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
    • Kosten für die Wiederherstellung von Daten

    Und soweit vereinbart auf Erstes Risiko:

    • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Luftfrachtkosten
    • Bergungskosten
    • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bereitstellung eines Provisoriums
    • Feuerlöschkosten
    • De- und Remontagekosten sowie Ertragsausfälle aufgrund von Gebäudebeschädigungen
    • Durch Schäden an der Photovoltaikanlage begründete Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden
Was erhalten Sie im Schadensfall?
  • Im Teilschadensfall werden die schadenbedingten Wiederinstandsetzungskosten ersetzt. Das sind neben den Lohnkosten auch die Kosten für die Ersatzteile, die notwendig sind, um den früheren, betriebsfertigen Zustand der beschädigten Sache wiederherzustellen. Hierzu gehören auch zusätzliche Kosten wie Aufwendungen für Überstunden, Eil- und Expressfrachten.

    Im Totalschadensfall werden die Wiederbeschaffungskosten (Neuwertentschädigung) ersetzt. Erfolgt keine Wiederbeschaffung, ist die Entschädigungsleistung auf den Zeitwert begrenzt.

    Die Ersatzleistung wird jeweils um den Wert des Altmaterials und den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

    Bei einem versicherten Sachschaden erhalten Sie für die Dauer der Instandsetzung (maximal für 6 Monate) eine Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihrer Anlage. Bei einem versicherten Sachschaden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie durch Sturm oder Hagel sogar bis zu 12 Monaten. Die Entschädigung beträgt pro Tag bis zu 2,50 EUR je kWp installierter bzw. ausgefallener Leistung.

Was ist nicht versichert?
  • Folgende Gegenstände sind beispielsweise nicht mitversichert:

    • Wechseldatenträger
    • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
    • Werkzeuge aller Art
    • Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen
    • haustechnische Anlagen, Stromzähler und das zur Hausinstallation gehörende Stromleitungsnetz
Welche Schäden sind nicht versichert?
  • Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch:

    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Kernenergie
    • Erdbeben
    • Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten
    • Betriebsbedingte, normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung

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