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    Ihr Landwirte-Rechtsschutz

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Ihr Landwirte-Rechtsschutz

Ob eine Strafanzeige wegen angeblicher Gewässerverunreinigung, die schlecht ausgeführte Reparatur an der Erntemaschine oder der ausbleibende Pachtzins: Rechtsstreitigkeiten rund um Haus und Hof gibt es viele. Unser Landwirte-Rechtsschutz ist speziell auf die Bedürfnisse von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugeschnitten und sichert neben dem Kerngeschäft auch den privaten Bereich ab.
Ihr Vorteil: Bei Abschluss des Landwirte-Rechtsschutzes ist der Rundum-Schutz im privaten Bereich bereits enthalten – und zwar für Sie, Ihre*n (Ehe-)Partner*in, Ihre mitversicherten Kinder und weitere Familienangehörige. Servicepaket inklusive: Profitieren Sie von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Für Sie versichert

  • Arbeitgeber-Rechtsschutz: Unterstützt Sie beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Ihren Mitarbeitenden.
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Sichert alle Fahrzeuge Ihres Betriebs ab, beispielsweise bei Problemen mit Reparatur und Leasing oder Streitfällen im Straßenverkehr.
  • Rechtsschutz rund um Ihre Gebäude und Grundstücke: Wir sind für Sie da – unter anderem bei eigenen, ge- oder verpachteten land- oder forstwirtschaftlichen Gebäuden und Grundstücken.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: Schützt Sie beim Vorwurf einer strafbaren Handlung.

Beispiele für Ihren Landwirte-Rechtsschutz

Ihr Landwirte-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
  • Die von Ihnen gekauften Kühe leiden an einer Krankheit und gehen ein. Sie fordern Ihr Geld zurück.
  • Das Veterinäramt ordnet die Einschläferung Ihrer Tiere an, weil sie an einer Krankheit leiden sollen. Dagegen möchten Sie vorgehen.
  • Sie haben einen Teil Ihrer Grundstücksfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Ihr Pächter zahlt nicht und Sie müssen klagen.
  • Das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung für die von Ihnen beschäftigten Erntehelfer*innen.
  • Düngemittel sickert in einen nahe gelegenen Teich. Sie erhalten eine Strafanzeige.
  • Ein benachbarter Landwirt nutzt eine zum Teil Ihnen gehörende Fläche. Sie gehen hiergegen vor.
  • Sie sollen mit Ihrem Schlepper einen parkenden Pkw beschädigt haben. Jetzt wird gegen Sie wegen Unfallflucht ermittelt.
  • Sie erwerben für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb einen neuen Schlepper. Aufgrund einer Vielzahl von Mängeln und ständiger Reparaturen sind Sie an dem Fahrzeug nicht mehr interessiert und wollen gerichtlich die Rückabwicklung durchsetzen.
  • Sie möchten Ihren Hof gerne schon zu Lebzeiten an Ihren Sohn übergeben. Für die anwaltliche Beratung übernimmt die ÖRAG Ihre Anwaltskosten bis zu 1.000 €.

Versicherte Personen und Objekte

  • Versicherungsnehmer*in (Inhaber*in/Hoferb*in/Altenteiler*in)
  • Arbeitnehmer*in bei Tätigkeit für Versicherungsnehmer*in
  • Alle Kraftfahrzeuge des Betriebes, einschließlich nicht zulassungspflichtiger
  • Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (z. B. Erntemaschinen)
  • Eigene, ge- oder verpachtete land- und forstwirtschaftlich genutzte
  • Gebäude und Grundstücke
  • Ihre Nebenbetriebe¹
  • Bis zu sechs vermietete Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen auf dem Hof
  • Bis zu acht Pferdeeinstellplätze

Was zahlt Ihr Landwirte-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Besondere Leistungen für Landwirte

Wir bieten Ihnen spezielle Leistungen, die auf die Bedürfnisse von Landwirt*innen zugeschnitten sind. So sind beispielsweise folgende Extras für Sie mitversichert:
  • Cross-Compliance-Rechtsschutz³
  • Verwaltungs-Rechtsschutz (z. B. bei Streitigkeiten mit dem Veterinäramt)
  • Streitigkeiten um den Verkauf erneuerbarer Energie
    (Biogasanlagen: bis 150 kW, Photovoltaikanlagen: bis 100 kWp)
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen (bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp)
  • Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren (Versicherungssumme: 50.000 €)

Cross-Compliance-Rechtsschutz

Seit 2005 knüpft die Europäische Union ihre landwirtschaftlichen Direktzahlungen an strenge Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Diese Regelungen werden als Cross-Compliance bezeichnet. Verstöße werden mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Rückforderung der Fördermittel geahndet! Ihr Cross-Compliance-Rechtsschutz² schützt Sie als Landwirt*in vor diesem unkalkulierbaren Risiko!

Praxisbeispiele

  • Bei einer Überprüfung wird festgestellt, dass bei einigen Rindern die zweite Ohrmarke fehlt. Ihnen wird unterstellt, Ihre Tiere nicht sorgfältig genug zu kontrollieren. Die Direktzahlungen werden gekürzt.
  • Wegen Verstößen gegen die Futtermittelbestimmungen wird ein Teil der EU-Direktzahlungen zurückgefordert.

Jetzt Prämie berechnen:

Mit unserem Rechner ermitteln Sie beispielhaft Ihren Versicherungsbeitrag anhand der gesamten Hektar-Größe Ihres Betriebs. Bei weiteren Fragen informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater vor Ort gerne ausführlich.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.³ Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
  • Kanzlei-Empfehlung
    Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.
  • Forderungsservice
    Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen renommierten Forderungsservice.
¹ Ihre nicht gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe sind grundsätzlich mitversichert, Ihre gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe sind bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 20.000 € mitversichert. Über diesen Gesamtumsatz hinaus können Ihre Nebenbetriebe gegen Zuschlag mitversichert werden.
² Gilt nur für Direktzahlungen in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz.
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
   Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.


Unser Rechtsschutzversicherer ist die
ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf

Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de

Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

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