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Aus­finanzierung / -lagerung von Pensions­verpflichtungen

Durch die an­haltende Niedrig­zins­phase müssen 31% aller Unter­nehmen Ihre Pensions­rück­stellungen auf­stocken.
Quelle: DIHK (Juli 2015)

pensionsverpflichtung-unternehmen
Durch die an­haltende Niedrig­zins­phase müssen 31% aller Unter­nehmen Ihre Pensions­rück­stellungen auf­stocken.
Quelle: DIHK (Juli 2015)

In Ihrem Unter­­nehmen be­­­stehen zu­­ge­sagte Pensionen Ihrer Mit­­­arbeiter. Dafür werden Rück­­­stellungen auf der Passi­v­­seite der Bilanz ge­­­bildet. Dies stellt ein für Sie nicht kalkulier­­­bares Risiko dar, denn Pensions­ver­pflichtungen be­lasten Ihre Bilanz ver­schlechtern Ihre Kredit­würdig­keit rauben In­vestitions­spiel­raum und schränken Ihre unter­nehmerischen Frei­heiten ein. Sollten die Rück­­­stellungen nicht aus­­­reichen, sind Sie ge­­zwungen, zulasten des Ge­­­winns nach­­zu­­schießen. Das können Sie ver­­­hindern, indem Sie Ihre Pensions­ver­pflichtungen aus­finanzieren oder aus­lagern. Und wie das funktioniert, zeigen wir Ihnen in einem per­sön­lichen Be­ratungs­­­termin. Mit unserer Hilfe er­langen Sie ent­scheidende Vor­teile gegenüber Ihren Wett­be­werbern:

  • Ver­besserung des Bilanz­bildes im Hin­blick auf Rating und Kredit­kosten (insb. bei der Aus­lagerung)
  • Sicherung Ihrer Liqui­dität
  • Erhaltung Ihrer Kredit­­würdig­­keit
  • Stabilisierung Ihres Unter­­nehmens­­werts
  • Aus­lagerung von Ver­sorgungs­risiken und des Ver­waltungs­auf­wandes auf einen externen Träger
  • Er­leichterung der Unter­nehmens­nach­folge
  • Ver­besserung der Aus­gangs­lage für Kauf­preis­ver­handlungen

Wir schnüren für Sie ge­meinsam ein maß­geschneidertes Lösungs­konzept, das für Sie und Ihre Mit­­arbeiter den optimalen Nutzen er­­zielt und gleich­­zeitig Kosten und Risiken be­­herrsch­­bar macht. In einem ge­meinsamen Termin bringen wir Ihnen gerne unsere Antworten auf diese sehr komplexen Heraus­­forderungen ver­­einfacht näher.

Die Heraus­forderungen als Arbeit­geber sind vielfältiger denn je - wir helfen Ihnen, diese erfolgreich zu meistern

Unternehmensnachfolge und -verkauf

Die Lebens­zeit eines er­folgreichen Unter­nehmens ist nahe­zu un­endlich. Als Unter­nehmer möchte man sich da­gegen dem wohl­verdienten Ruhe­stand oder vielleicht ganz neuen Auf­gaben widmen. Daher müssen bei der Planung der Unter­nehmens­­nachfolge be­­triebliche und private Intentionen ab­­ge­glichen werden. In der Praxis ge­­schieht dies selten oder zu spät, da viele Unter­­nehmer in ihrem Unter­­nehmen ihre Alters­­ab­sicherung sehen. Die recht­zeitige und ge­ordnete Planung der Unter­nehmens­übergabe leistet jedoch einen wesentlichen Bei­­trag zu einer erfolg­­reichen Unter­­nehmens­­nach­folge.

Wir helfen Ihnen dabei Ihre Unter­nehmens­nach­folge recht­zeitig und erfolg­reich zu organisieren, sodass Sie un­besorgt Ihren Ruhe­stand planen können.

  • Analyse der aktuellen Unter­nehmens­situation
  • Erstellung eines An­forderungs­profils für potenzielle Nach­folger
  • Unter­stützung bei Ver­handlungen, Wissens­transfer und Vertrags­schluss

Weitere Informationen zur Unternehmensnachfolge

Betriebliches Gesamtversorgungssystem

Durch den demo­­­grafischen Wandel ist es wichtiger denn je, junge Arbeit­­­­­­nehmer zu ge­­­winnen und quali­­fizierte Mit­­­­­­arbeiter an Ihr Unter­­­­­­nehmen zu binden. Ver­­­­­­schaffen Sie sich mit dem be­­­­­­trieblichen Gesamt­­­­­­ver­­­sorgungs­system einen ent­­scheidenden Vor­teil im harten Wett­­­­­­bewerb um gute Mit­­­­arbeiter und bieten Sie jetzt einen attraktiven Mehr­­­­­­wert:

  • Steuer­­­liche Förder­­­möglich­­­keiten: Beiträge sind als Betriebs­­­ausgaben ab­­­setzbar
  • Optimierung der Vergütungs­­­aufwände und Personal­­­kosten
  • Erhöhung der Arbeit­­­geber­­­attraktivität
  • Steigerung der Motivation, Zufrieden­­­heit und Bindung Ihrer Mit­­­arbeiter
  • Unter­­­­­stützung bei der Flexi­­bili­­sierung der Lebens­­­­­arbeits­­­­­zeit über Zeit­­­­­wert­­­­­konten
  • Top Service: Wir erstellen für Sie alle not­­­wendigen Dokumente sowie eine Betriebs­­­vereinbarung/Versorgungs­­­ordnung und kümmern uns um die Implementierung, Administration sowie Nach­­­betreuung des Gesamt­­­versorgungs­­­systems

Zum betrieblichen Gesamtversorgungssystem

Lassen Sie sich beraten - Ihr bAV Spezialist der SV steht Ihnen gerne zur Verfügung

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Vorsorge für Ihr Unter­nehmen: Alle Informationen im Über­blick

Was sind Pensionsverpflichtungen?
  • Viele Unter­nehmen haben Ihren Ge­schäfts­führern bzw. Ihren Mitarbeitern fest definierte Pensions­leistungen im Alter zu­gesagt. Während auf der Aktiv­seite der Bilanz dafür oft zweck­gebundenes Ver­mögen auf­gebaut wird, um die zu­künftig ent­stehenden Be­lastungen eines Unter­nehmens ver­nünftig und finanzier­bar über die Lauf­zeit zu planen, be­lastet das Zins­niveau die Rendite dieser An­lagen.

    Trotz der Zins­diskussion sind Direkt- oder Pensions­zu­sagen nach wie vor die wichtigste und flexibelste Form der be­trieblichen Alters­vorsorge – ins­besondere bei Ge­sell­schaftern, Ge­schäfts­führern und Vor­ständen.

    Aller­dings wird oft aus den Augen ver­loren, dass hinter der Zu­sage auch eine Ver­pflichtung steht. Die Renten­zahlungen gelten steuer­lich als nach­träg­lich ent­richteter Arbeits­lohn. Wirtschaft­lich stellen die Renten­zahlungen demnach als Lohn­stundung eine Ver­bind­lich­keit dar. Die dafür ge­bildete Pensions­rück­stellung ist letzt­endlich der Kapital­wert einer lebens­langen Zahlungs­reihe. Diese Zahlungen müssen von den Unter­nehmen zum Zeit­punkt X ge­leistet werden können.

Welche Auswirkungen können Pensionsverpflichtungen auf mein Unternehmen haben?
  • Die seit Jahren ständig fallenden Zinsen be­lasten nicht nur Kapital­anleger. Auch die Pensions­rück­stellungen in den Handels­bilanzen werden durch die an­haltende Niedrig­zins­phase stark be­lastet. Der Zins ist einer der wichtigsten Para­meter bei der Be­rechnung der Pensions­rück­stellungen. Je niedriger der Zins, desto höher ist die Pensions­rück­stellung.

    Um auf­zu­zeigen, wie sich der Rechnungs­zins auf die Höhe des Er­füllungs­be­trages (Rück­stellungs­wert in der Handels­bilanz) aus­wirkt, gehen wir von einem ver­einfachten Bei­spiel aus:

    Ein Ge­sell­schafter-Ge­schäfts­führer, geboren 1965, hat sich vor einigen Jahren eine Pensions­zu­sage er­teilt. Mit 65 Jahren wird diesem eine Alters­rente von 4.000 EUR ge­zahlt. Der Alters­renten­bar­wert nach Heubeck 2005G mit 6 % beträgt für diese Zu­sage 544.944 EUR. Der Erfüllungs­betrag hat am Jahre­sende 2014 620.256,00 EUR bei einem Zins­satz von 4,53 % be­tragen. Zum Jahres­ende 2015 be­trägt er bei einem Zins­satz von 3,81 % 663.936,00 EUR. Die Pensions­rück­stellungen erhöhen sich inner­halb eines Bilanz­jahres um 43.680,00 EUR – also um über 7 %!

    Die hohe Zu­führung re­duziert den Gewinn in der Handels­bilanz mit ent­sprechenden Aus­wirkungen z. B. auf gewinn­ab­hängige Ver­gütungen oder Aus­schüttungen an Gesell­schafter. Da der Jahres­über­schuss Schwankungen unter­liegt, kann die Pensions­rück­stellung unter Um­ständen das operative Er­gebnis zu­nichtemachen und in der vor­liegenden Form nicht dar­stellbar sein. Weiter­hin er­höht sich der Fremd­kapital­an­teil. Der negative Ein­fluss auf die Eigen­kapital­quote kann sich er­heb­lich auf den Unter­nehmens­erfolg aus­wirken.

Was haben Pensionsverpflichtungen mit der Unternehmensnachfolge zu tun?
  • Die Aus­­finanzierung von Pensions­­ver­­pflichtungen er­folgt durch den fort­­laufenden Auf­­bau von Ver­­sorgungs­­ver­­mögen und Ab­sicherung der Leistungs­­risiken. Der Durch­führungs­weg „Pensionszusage“ (auch, Direkt­zu­sage oder un­mittel­bare Ver­sorgungs­zusage) bleibt er­halten. Es findet ledig­lich eine Finanzierung der ver­sprochenen Ver­sorgungs­­leistungen im Unter­nehmen statt. Aus diesem Grund sind i.d.R. keine arbeits­rechtlichen Aspekte, wie z.B. Zu­stimmungs­­pflichten der Ver­sorgungs­­be­rechtigten, zu be­­rücksichtigen.

    Alternativ können die Pensions­­ver­­pflichtungen auf einen externen Ver­sorgungs­­träger (z. B. einen Pensions­fonds) aus­­ge­lagert werden.

    Welche Maß­nahme für Sie die Beste ist, er­mitteln wir gerne in einem ge­meinsamen Termin!

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