Passgenaue Vorsorge-Lösungen für Ihr Unternehmen
Ausfinanzierung / -lagerung von Pensionsverpflichtungen
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase müssen 31% aller Unternehmen Ihre Pensionsrückstellungen aufstocken. Quelle: DIHK (Juli 2015)
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase müssen 31% aller Unternehmen Ihre Pensionsrückstellungen aufstocken. Quelle: DIHK (Juli 2015)
In Ihrem Unternehmen bestehen zugesagte Pensionen Ihrer Mitarbeiter. Dafür werden Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz gebildet. Dies stellt ein für Sie nicht kalkulierbares Risiko dar, denn Pensionsverpflichtungen belasten Ihre Bilanz verschlechtern Ihre Kreditwürdigkeit rauben Investitionsspielraum und schränken Ihre unternehmerischen Freiheiten ein. Sollten die Rückstellungen nicht ausreichen, sind Sie gezwungen, zulasten des Gewinns nachzuschießen. Das können Sie verhindern, indem Sie Ihre Pensionsverpflichtungen ausfinanzieren oder auslagern. Und wie das funktioniert, zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungstermin. Mit unserer Hilfe erlangen Sie entscheidende Vorteile gegenüber Ihren Wettbewerbern:
Verbesserung des Bilanzbildes im Hinblick auf Rating und Kreditkosten (insb. bei der Auslagerung)
Sicherung Ihrer Liquidität
Erhaltung Ihrer Kreditwürdigkeit
Stabilisierung Ihres Unternehmenswerts
Auslagerung von Versorgungsrisiken und des Verwaltungsaufwandes auf einen externen Träger
Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Verbesserung der Ausgangslage für Kaufpreisverhandlungen
Wir schnüren für Sie gemeinsam ein maßgeschneidertes Lösungskonzept, das für Sie und Ihre Mitarbeiter den optimalen Nutzen erzielt und gleichzeitig Kosten und Risiken beherrschbar macht. In einem gemeinsamen Termin bringen wir Ihnen gerne unsere Antworten auf diese sehr komplexen Herausforderungen vereinfacht näher.
Die Herausforderungen als Arbeitgeber sind vielfältiger denn je - wir helfen Ihnen, diese erfolgreich zu meistern
Unternehmensnachfolge und -verkauf
Die Lebenszeit eines erfolgreichen Unternehmens ist nahezu unendlich. Als Unternehmer möchte man sich dagegen dem wohlverdienten Ruhestand oder vielleicht ganz neuen Aufgaben widmen. Daher müssen bei der Planung der Unternehmensnachfolge betriebliche und private Intentionen abgeglichen werden. In der Praxis geschieht dies selten oder zu spät, da viele Unternehmer in ihrem Unternehmen ihre Altersabsicherung sehen. Die rechtzeitige und geordnete Planung der Unternehmensübergabe leistet jedoch einen wesentlichen Beitrag zu einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge.
Wir helfen Ihnen dabei Ihre Unternehmensnachfolge rechtzeitig und erfolgreich zu organisieren, sodass Sie unbesorgt Ihren Ruhestand planen können.
Analyse der aktuellen Unternehmenssituation
Erstellung eines Anforderungsprofils für potenzielle Nachfolger
Unterstützung bei Verhandlungen, Wissenstransfer und Vertragsschluss
Durch den demografischen Wandel ist es wichtiger denn je, junge Arbeitnehmer zu gewinnen und qualifizierte Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden. Verschaffen Sie sich mit dem betrieblichen Gesamtversorgungssystem einen entscheidenden Vorteil im harten Wettbewerb um gute Mitarbeiter und bieten Sie jetzt einen attraktiven Mehrwert:
Steuerliche Fördermöglichkeiten: Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar
Optimierung der Vergütungsaufwände und Personalkosten
Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität
Steigerung der Motivation, Zufriedenheit und Bindung Ihrer Mitarbeiter
Unterstützung bei der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit über Zeitwertkonten
Top Service: Wir erstellen für Sie alle notwendigen Dokumente sowie eine Betriebsvereinbarung/Versorgungsordnung und kümmern uns um die Implementierung, Administration sowie Nachbetreuung des Gesamtversorgungssystems
Lassen Sie sich beraten - Ihr bAV Spezialist der SV steht Ihnen gerne zur Verfügung
Mit der SV bAV Consulting GmbH wählen Sie einen Partner aus, der innovative, auf Sie zugeschnittene Lösungen entwickelt und Ihr Unternehmen bei allen Aspekten der betrieblichen Altersvorsorge auf die Gewinnerseite bringt.
Viele Unternehmen haben Ihren Geschäftsführern bzw. Ihren Mitarbeitern fest definierte Pensionsleistungen im Alter zugesagt. Während auf der Aktivseite der Bilanz dafür oft zweckgebundenes Vermögen aufgebaut wird, um die zukünftig entstehenden Belastungen eines Unternehmens vernünftig und finanzierbar über die Laufzeit zu planen, belastet das Zinsniveau die Rendite dieser Anlagen.
Trotz der Zinsdiskussion sind Direkt- oder Pensionszusagen nach wie vor die wichtigste und flexibelste Form der betrieblichen Altersvorsorge – insbesondere bei Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen.
Allerdings wird oft aus den Augen verloren, dass hinter der Zusage auch eine Verpflichtung steht. Die Rentenzahlungen gelten steuerlich als nachträglich entrichteter Arbeitslohn. Wirtschaftlich stellen die Rentenzahlungen demnach als Lohnstundung eine Verbindlichkeit dar. Die dafür gebildete Pensionsrückstellung ist letztendlich der Kapitalwert einer lebenslangen Zahlungsreihe. Diese Zahlungen müssen von den Unternehmen zum Zeitpunkt X geleistet werden können.
Die seit Jahren ständig fallenden Zinsen belasten nicht nur Kapitalanleger. Auch die Pensionsrückstellungen in den Handelsbilanzen werden durch die anhaltende Niedrigzinsphase stark belastet. Der Zins ist einer der wichtigsten Parameter bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen. Je niedriger der Zins, desto höher ist die Pensionsrückstellung.
Um aufzuzeigen, wie sich der Rechnungszins auf die Höhe des Erfüllungsbetrages (Rückstellungswert in der Handelsbilanz) auswirkt, gehen wir von einem vereinfachten Beispiel aus:
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, geboren 1965, hat sich vor einigen Jahren eine Pensionszusage erteilt. Mit 65 Jahren wird diesem eine Altersrente von 4.000 EUR gezahlt. Der Altersrentenbarwert nach Heubeck 2005G mit 6 % beträgt für diese Zusage 544.944 EUR. Der Erfüllungsbetrag hat am Jahresende 2014 620.256,00 EUR bei einem Zinssatz von 4,53 % betragen. Zum Jahresende 2015 beträgt er bei einem Zinssatz von 3,81 % 663.936,00 EUR. Die Pensionsrückstellungen erhöhen sich innerhalb eines Bilanzjahres um 43.680,00 EUR – also um über 7 %!
Die hohe Zuführung reduziert den Gewinn in der Handelsbilanz mit entsprechenden Auswirkungen z. B. auf gewinnabhängige Vergütungen oder Ausschüttungen an Gesellschafter. Da der Jahresüberschuss Schwankungen unterliegt, kann die Pensionsrückstellung unter Umständen das operative Ergebnis zunichtemachen und in der vorliegenden Form nicht darstellbar sein. Weiterhin erhöht sich der Fremdkapitalanteil. Der negative Einfluss auf die Eigenkapitalquote kann sich erheblich auf den Unternehmenserfolg auswirken.
Die Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen erfolgt durch den fortlaufenden Aufbau von Versorgungsvermögen und Absicherung der Leistungsrisiken. Der Durchführungsweg „Pensionszusage“ (auch, Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage) bleibt erhalten. Es findet lediglich eine Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistungen im Unternehmen statt. Aus diesem Grund sind i.d.R. keine arbeitsrechtlichen Aspekte, wie z.B. Zustimmungspflichten der Versorgungsberechtigten, zu berücksichtigen.
Alternativ können die Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger (z. B. einen Pensionsfonds) ausgelagert werden.
Welche Maßnahme für Sie die Beste ist, ermitteln wir gerne in einem gemeinsamen Termin!
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Altersvorsorge für Sie als Unternehmer
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