• Bauarbeiter vor Gebäude

    Bauleistungs­versicherung

Firmenkunden > Versicherungen > Betriebsgebäude > Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Bauleiter und Bauarbeiter vor Rohbau

Bei einem Neu- oder Um­bau läuft nicht immer alles nach Plan. Schnell kann es zu Zwischen­fällen kommen, die Ihr Bau­vorhaben gefährden und die Kosten in die Höhe treiben können. Hier greift die Bau­leistungs­versicherung der SV SparkassenVersicherung:

  • Versichert sind alle Bau­leistungen, Bau­stoffe und Bau­teile für den Roh- und Aus­bau oder für den Umbau
  • Zusätzlich sind auch als wesentliche Bestand­teile einzubauende Einrichtungs­gegenstände und Außen­anlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) mitversichert
  • Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch z.B. außer­gewöhnliche Natur­ereignisse, böswillige Handlungen Dritter oder Dieb­stahl fest verbundener versicherter Bestandteile
bauleistung-firmen-grossbaustelle-675x575

Bei einem Neu- oder Um­bau läuft nicht immer alles nach Plan. Schnell kann es zu Zwischen­fällen kommen, die Ihr Bau­vorhaben gefährden und die Kosten in die Höhe treiben können. Hier greift die Bau­leistungs­versicherung der SV SparkassenVersicherung:

  • Versichert sind alle Bau­leistungen, Bau­stoffe und Bau­teile für den Roh- und Aus­bau oder für den Umbau
  • Zusätzlich sind auch als wesentliche Bestand­teile einzubauende Einrichtungs­gegenstände und Außen­anlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) mitversichert
  • Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch z.B. außer­gewöhnliche Natur­ereignisse, böswillige Handlungen Dritter oder Dieb­stahl fest verbundener versicherter Bestandteile

Wie sich eine Bauleistungs­versicherung für Sie auszahlt - Fall­beispiele aus der Praxis

Mann mit Metallring

Um den Betrieb zu vergrößern, wird ein neues Fertigungs­gebäude errichtet. Noch während der Bau­arbeiten wird durch eine fehlerhaft verpresste Frisch­wasser­leitung das Gebäude unter Wasser gesetzt. Der bereits eingebrachte Anhydride­strich muss inkl. Dämmung vollständig entfernt und neu verlegt werden. Schaden: 45.000 Euro.

Koch, Kellner und Chef stehen nebeneinander

Ein Hotel­betrieb saniert das Gebäude, indem u.a. neue Fenster eingebaut werden. Bei den Innen­aus­bau­arbeiten werden durch Flex­arbeiten mehrere Scheiben so beschädigt, dass sie ausgetauscht werden müssen. Schaden: 5.000 Euro.

Bauleistungs­versicherung: Alle Informationen im Über­blick

Was ist versichert?
  • Versichert werden können alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) des bezeichneten Gebäudes (z.B. Wohnhaus, Verwaltungsgebäude, Schulen etc.). Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, Baugrund und Bodenmaßen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumungskosten im Totalschadensfall und Altbauten können durch besondere Vereinbarung mitversichert werden.

    Die Grunddeckungen für Baugrund und Bodenmaßen, Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten sind im Tarif enthalten.

Welche Gefahren sind versichert?
  • Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, die zulasten des Bauherren oder eines der beauftragten Unternehmer gehen. Diese können z.B. verursacht werden durch:

    • Höhere Gewalt, ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse (Hochwasser, sofern vereinbart)
    • Böswillige Handlungen dritter
    • Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktions-, Material und Ausführungsfehler (nur Folgeschäden!)
    • Diebstahl fest verbundener versicherter Bestandteile
    • Glasbruchrisiko (bis Bauende)
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
  • Als Versicherungssumme gelten die Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen. Einrichtungsgegenstände zählen nur zur Versicherungssumme, wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden sind. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen. Nicht zur Versicherungssumme gehören Grundstücks-, Erschließungskosten und Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren.

Was erhalten Sie im Schadensfall?
  • Im Schadensfall übernehmen wir alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätten aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist - unter Abzug des vereinbarten Selbstbehalts. 

    Bei Schäden, die zulasten eines versicherten Unternehmers gehen, werden 90 % der vereinbarten Preise für Baustoffe und für Lohnkosten der ortsübliche Satz ersetzt.

Was ist nicht versichert?
  • Folgende Sachen sind beispielsweise nicht mitversichert:

    • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
    • Kleingeräte und Handwerkzeuge
    • Fahrzeuge aller Art
    • Akten, Zeichnungen und Pläne
    • Gartenanlagen und Pflanzen
Welche Schäden sind nicht versichert?
  • Bestimmte Schadenereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

    • Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger versicherter Sachen
    • Verluste von versicherten Sachen, die nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind

    Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden, die entstehen durch:

    • Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder dessen Repräsentanten
    • Normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
    • Normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
    • Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (hierfür ist eine separate Feuerrohbauversicherung abzuschließen)
    • Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder Verfügung von hoher Hand
    • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen

Lassen Sie sich beraten - Ihr persönlicher SV Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung

Sie möchten sich zu­verlässig ab­sichern, haben aber noch offene Fragen oder brauchen weitere Infor­mationen?
Die SV be­rät Sie gerne per­sön­lich oder tele­fonisch!
Wenden Sie sich ein­fach an einen der kompet­enten SV Be­rater in Ihrer Nähe.

Beratungstermin anfragen

Entweder Sie suchen im Umkreis um Ihren Standort oder Sie suchen nach dem Namen des Beraters.

Die Beratersuche verwendet HERE Maps. Datenschutzhinweis