Bei einem Neu- oder Umbau läuft nicht immer alles nach Plan. Schnell kann es zu Zwischenfällen kommen, die Ihr Bauvorhaben gefährden und die Kosten in die Höhe treiben können. Hier greift die Bauleistungsversicherung der SV SparkassenVersicherung:
Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau
Zusätzlich sind auch als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) mitversichert
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch z.B. außergewöhnliche Naturereignisse, böswillige Handlungen Dritter oder Diebstahl fest verbundener versicherter Bestandteile
Bei einem Neu- oder Umbau läuft nicht immer alles nach Plan. Schnell kann es zu Zwischenfällen kommen, die Ihr Bauvorhaben gefährden und die Kosten in die Höhe treiben können. Hier greift die Bauleistungsversicherung der SV SparkassenVersicherung:
Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau
Zusätzlich sind auch als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) mitversichert
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch z.B. außergewöhnliche Naturereignisse, böswillige Handlungen Dritter oder Diebstahl fest verbundener versicherter Bestandteile
Wie sich eine Bauleistungsversicherung für Sie auszahlt - Fallbeispiele aus der Praxis
Um den Betrieb zu vergrößern, wird ein neues Fertigungsgebäude errichtet. Noch während der Bauarbeiten wird durch eine fehlerhaft verpresste Frischwasserleitung das Gebäude unter Wasser gesetzt. Der bereits eingebrachte Anhydridestrich muss inkl. Dämmung vollständig entfernt und neu verlegt werden. Schaden: 45.000 Euro.
Ein Hotelbetrieb saniert das Gebäude, indem u.a. neue Fenster eingebaut werden. Bei den Innenausbauarbeiten werden durch Flexarbeiten mehrere Scheiben so beschädigt, dass sie ausgetauscht werden müssen. Schaden: 5.000 Euro.
Bauleistungsversicherung: Alle Informationen im Überblick
Versichert werden können alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) des bezeichneten Gebäudes (z.B. Wohnhaus, Verwaltungsgebäude, Schulen etc.). Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, Baugrund und Bodenmaßen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumungskosten im Totalschadensfall und Altbauten können durch besondere Vereinbarung mitversichert werden.
Die Grunddeckungen für Baugrund und Bodenmaßen, Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten sind im Tarif enthalten.
Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, die zulasten des Bauherren oder eines der beauftragten Unternehmer gehen. Diese können z.B. verursacht werden durch:
Höhere Gewalt, ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse (Hochwasser, sofern vereinbart)
Böswillige Handlungen dritter
Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktions-, Material und Ausführungsfehler (nur Folgeschäden!)
Als Versicherungssumme gelten die Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen. Einrichtungsgegenstände zählen nur zur Versicherungssumme, wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden sind. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen. Nicht zur Versicherungssumme gehören Grundstücks-, Erschließungskosten und Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren.
Im Schadensfall übernehmen wir alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätten aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist - unter Abzug des vereinbarten Selbstbehalts.
Bei Schäden, die zulasten eines versicherten Unternehmers gehen, werden 90 % der vereinbarten Preise für Baustoffe und für Lohnkosten der ortsübliche Satz ersetzt.
Bestimmte Schadenereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger versicherter Sachen
Verluste von versicherten Sachen, die nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden, die entstehen durch:
Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder dessen Repräsentanten
Normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
Normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (hierfür ist eine separate Feuerrohbauversicherung abzuschließen)
Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder Verfügung von hoher Hand
Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
Lassen Sie sich beraten - Ihr persönlicher SV Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung
Sie möchten sich zuverlässig absichern, haben aber noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Die SV berät Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen der kompetenten SV Berater in Ihrer Nähe.