Für wen ist die Maschinenversicherung?
Die Maschinenversicherung der SV können sowohl als Betreiber oder Eigentümer maschineller Anlagen abschließen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Die Maschinenversicherung der SV für stationäre Maschinen
Versicherungsschutz besteht gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden), die insbesondere entstehen können durch (in Folge von):
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Zerreißen infolge Fliehkraft
Überdruck oder Unterdruck
Sturm, Frost oder Eisgang
Innere Unruhe
Die Maschinenversicherung der SV für fahrbare oder transportable Geräte
Versicherungsschutz besteht gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden), die insbesondere entstehen können durch (in Folge von):
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung
Innere Unruhe
Diebstahl (mit abweichendem Selbstbehalt)
Alternative Deckungsvarianten im Rahmen einer Kasko-Deckung oder Maschinen-Teil-Versicherung sind möglich.
Was ist versichert?
Die Maschinenversicherung der SV für stationäre Maschinen
Versichert werden können betriebsfertige stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Die Sachen sind versichert, solange sie sich betriebsfertig auf dem im Versicherungsschein genannten Betriebsgrundstück innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie bleiben auch dann versichert, wenn die Betriebsfertigkeit z.B. wegen einer Revision, Überholung oder Instandhaltung unterbrochen ist.
Die Maschinenversicherung der SV für fahrbare oder transportable Geräte
Versichert werden können alle Baugeräte und Zusatzgeräte sowie sonstige fahrbare und transportable Maschinen mit wechselndem Einsatzort.
Was ist nicht versichert?
Maschinenversicherung der SV für stationäre Maschinen
Nicht versichert sind Schäden u.a. durch:
Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
Kriegsereignisse jeder Art
Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen
Erdbeben, Überschwemmung und Hochwasser
dauernde Betriebseinflüsse (Verschleiß)
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (optional erweiterbar)
Korrosion
Maschinenversicherung der SV für fahrbare oder transportable Geräte
Nicht versichert sind Schäden u.a. durch:
Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
Kriegsereignisse jeder Art
Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen
dauernde Betriebseinflüsse (Verschleiß)
Wie setzt sich die richtige Versicherungssumme zusammen?
Die korrekte Höhe der Versicherungssumme ist enorm wichtig, damit Sie im Schadensfall die entsprechende Entschädigung erhalten. Die Festlegung der Versicherungssumme erfolgt auf dieser Basis:
Für fabrikneue Maschinen/Anlagen gilt der Anschaffungswert gemäß Kaufvertrag
Für gebrauchte Maschinen/Anlagen gilt der Anschaffungswert, der dem Neuzustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
des Versicherungsvertrages entspricht
In beiden Fällen sind die Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) mit zu berücksichtigen
Versicherungssumme und Beiträge werden jährlich auf Basis der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexzahlen der Lohn- und Preisentwicklung angepasst
Mit welcher Entschädigung kann ich im Schadensfall rechnen?
Im Teilschadensfall
werden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten ersetzt. Das sind neben den Lohnkosten auch die Kosten für Ersatzteile sowie weitere Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die beschädigte Maschine instand zu setzen.
Im Totalschadensfall
bei stationären Maschinen: wird der Neuwert (Versicherungswert) ersetzt. Dafür darf der Zeitwert nicht unter 40 % des Versicherungswertes liegen und die Wiederbeschaffung muss innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Ansonsten erfolgt eine Zeitwertentschädigung.
bei transportablen Maschinen: wird der Zeitwert der Maschine ersetzt. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials den Zeitwert übersteigen. Die Entschädigung im Totalschadensfall beträgt mindestens 50 % des Neuwertes (Versicherungswert).
Werden als Folge eines Schadens auch Verschleißteile ausgewechselt, so erfolgt ein Abzug für die Abnutzung. Die Ersatzleistung wird jeweils um den Wert des Altmaterials und den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Zeit ist Geld!
Damit Sie bei einem kleinen Schaden keine längeren Ausfallzeiten haben, können Sie - sofern der Schaden voraussichtlich 5.000 Euro nicht übersteigt - die Schadensbehebung sofort veranlassen. Nur eine Kleinigkeit ist zu beachten:
Wird mit der Reparatur des Schadens sofort begonnen, sind die nicht reparierbaren, beschädigten Teile zur Beweissicherung aufzubewahren. Das Schadensbild muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Was passiert, wenn ich versicherte Maschinen austausche oder aufrüste?
Tauschen Sie versicherte Maschinen aus oder rüsten Sie diese auf, erhöht sich evtl. Ihre Versicherungssumme. Hierfür haben Sie bei uns automatisch Versicherungsschutz über die Vorsorge- und Investitionsklausel. Sie müssen lediglich innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres Ihr Maschinenverzeichnis prüfen und uns die Veränderungen mitteilen. Eine sofortige Meldung ist nur erforderlich, wenn Sie zusätzliche Maschinen anschaffen oder die Ersatzinvestitionen 100.000 Euro je Maschine bzw. 250.000 Euro je Vertrag überschreiten.
Wann besteht Regressverzicht?
Wir verzichten auf einen Regress gegen Betriebsangehörige und Dritte - ausgenommen Wartungsfirmen -, die mit Ihrer Einwilligung die versicherten Maschinen bedienen oder mit ihnen umgehen. Von dem Regressverzicht ausgenommen sind Schäden durch Vorsatz und/oder Schäden, für die Entschädigung aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden kann.
Sind auch die Ersatz-/Mietgeräte versichert?
Wird nach einem Teilschadensfall eine versicherte Maschine repariert und gegen eine Ersatz-/Mietmaschine vorübergehend ausgetauscht, so haben Sie bei uns auch Versicherungsschutz für die zur Verfügung gestellte Ersatz-/Mietmaschine bis zur Versicherungssumme der zu reparierenden Maschine, max. 250.000 Euro. Die notwendigen Kosten für die Bereitstellung einer Ersatz-/Mietmaschine ersetzen wir für Reparaturen, die länger als 1 Woche und bis maximal 4 Wochen dauern, je Versicherungsfall bis max. 10.000 Euro.
Was bedeutet GAP-Versicherung?
Die GAP-Deckung kann für finanzierte Maschinen optional vereinbart werden. In diesen Fällen ersetzen wir bei einem Totalschaden die Restschuld aus einem bestehenden Kredit- oder Leasingvertrag zur Finanzierung der versicherten Maschine. Die ursprüngliche Versicherungssumme bildet dabei die Obergrenze der Entschädigung.