Altersvorsorge für Mitarbeiter
Die wichtigsten Vorteile der Altersvorsorge für Mitarbeiter für Sie im Überblick
Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter ist die betriebliche Altersvorsorge eines der wichtigsten Instrumente. Kein Wunder, dass eine Betriebsrente in deutschen Großunternehmen bereits zu den üblichen Sozialleistungen gehört. Trotzdem haben aus Sicht des Gesetzgebers noch zu wenige Arbeitnehmer eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Deshalb schreibt er seit 2019 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % vor. Nutzen Sie diese Verpflichtung aktiv, um sich als Arbeitgeber zu präsentieren, der Verantwortung für die Absicherung seiner Mitarbeiter übernimmt. Ihre Vorteile:
- Steuerersparnisse
- Erfüllung Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Schutz vor Finanzierungsrisiken und individuelle Versicherungslösungen
- Möglichkeit zur Lohnnebenkostensenkung, Sozialversicherungsbeiträge können gespart werden
Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter das Bruttogehalt um 100 EUR erhöhen möchten, müssen Sie mindestens 130 EUR investieren. Beim Mitarbeiter kommen davon allerdings nur 50 EUR an. Für's Sparen im Alter bleibt Ihrem Mitarbeiter daher nur wenig Geld übrig.
Durch die Betriebsrente erhalten Sie beide einen Mehrwert: Ihr Mitarbeiter kann aus den 50 EUR netto einen dreifach so hohen Sparbeitrag für die Betriebsrente generieren – mit Ihrem Arbeitgeber-Zuschuss, der Umwandlung der VL, der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis.
Für Sie als Arbeitgeber ist dieses Modell mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, denn Ihr Zuschuss finanziert sich aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Altersvorsorge für Mitarbeiter
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge. Sie können sich frei entscheiden, ob Sie die Finanzierung ganz oder teilweise übernehmen möchten oder ob die Finanzierung durch eine Entgeltumwandlung erfolgen soll.
Entgeltumwandlung
- Finanzierung durch den Arbeitnehmer
- Teil der Bruttobezüge des Arbeitnehmers wird in dessen bAV-Vertrag gezahlt
- Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
Arbeitgeberfinanziert
- Sie übernehmen die Finanzierung für den bAV-Vertrag Ihrer Mitarbeiter
- Steuerersparnis - die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Stärkung der Mitarbeiterbindung
Teilweise arbeitgeberfinanziert
- Setzt sich aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberbeitrag zusammen
- Beitrag Ihres Mitarbeiters resultiert aus der Entgeltumwandlung, Ihr Beitrag wird dabei hinzugerechnet
- Ohne jeglichen finanziellen Aufwand durchführbar
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Altersvorsorge für Mitarbeiter: Alle Informationen im Überblick
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