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Vermögensschaden­haftpflichtversicherung

Mann schaut nachdenklich und hält Tablet in der Hand

Als Unter­nehmer müssen Sie Vermögens­­schäden, die Sie Ihren Kunden zufügen, aus eigener Tasche zahlen. Vermögens­schäden können z.B. durch Falsch­­be­ratungen oder Planungs­­fehler ent­­stehen. Trotz kleinster Fehler kann somit ein enormer Schaden ent­­stehen. Die SV Ver­mögens­­­schaden­­­haft­­­pflicht­ver­sicherung sichert Sie hier um­­fassend und individuell ab. Ihre Vorteile im Über­blick:

  • Prüfung der Haftungs­­frage
  • Zahlung von Schäden bei be­rechtigten An­sprüchen
  • Schutz vor un­berechtigten Schaden­­ersatz­­forderungen
  • Individuell auf Sie zu­geschnittener Versicherungs­­schutz
  • Über­nahme der Kosten im Falle eines Rechts­­streits
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Als Unter­nehmer müssen Sie Vermögens­­schäden, die Sie Ihren Kunden zufügen, aus eigener Tasche zahlen. Vermögens­schäden können z.B. durch Falsch­­be­ratungen oder Planungs­­fehler ent­­stehen. Trotz kleinster Fehler kann somit ein enormer Schaden ent­­stehen. Die SV Ver­mögens­­­schaden­­­haft­­­pflicht­ver­sicherung sichert Sie hier um­­fassend und individuell ab. Ihre Vorteile im Über­blick:

  • Prüfung der Haftungs­­frage
  • Zahlung von Schäden bei be­rechtigten An­sprüchen
  • Schutz vor un­berechtigten Schaden­­ersatz­­forderungen
  • Individuell auf Sie zu­geschnittener Versicherungs­­schutz
  • Über­nahme der Kosten im Falle eines Rechts­­streits

Wie sich eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Sie aus­zahlt

Als Unternehmer oder Selbstständiger sind Sie zum Schaden­ersatz verpflichtet, wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Vermögens­schaden verursachen.
Fallbeispiele aus der Praxis:

Handelsunternehmen
Ein großer Lebensmittelhändler äußert unzutreffend, dass von einem Produkt ein Schaden für die Endverbraucher ausgeht. Dies führt zu Umsatzeinbußen beim Hersteller des Produkts. Schaden : in Höhe der Umsatzeinbuße





Hotel & Gastronomie
Ein Hotel­gast wird verspätet geweckt. Er versäumt hierdurch einen wichtigen Termin und ein Geschäfts­abschluss kommt aufgrund Verärgerung des Vertrags­partners nicht zustande. Schaden: Abwehr­anspruch wahr­scheinlich




Pflege & Gesundheit
Der medizinische Dienst ver­säumt eine zu­gesagte ärzt­liche Be­scheinigung zur Vor­lage beim Lebens­­ver­sicherer der Patientin. Der Lebens­ver­sicherungs­­ver­trag kommt nicht zu­stande. Der Patientin ent­steht ein Vermögens­­schaden. Schaden: 500.000 Euro




Dienstleister
Ein Medien­berater plant eine Werbe­kampagne für eine Bank. Dabei verwendet der Berater ein Zitat eines Politikers in einer Firmen­broschüre. Es stellt sich jedoch heraus, dass der Politiker nie die Zustimmung dafür erteilt hat. Er fordert die Einstellung der Kampagne. Die Bank klagt nun wegen Schädigung des Images und ent­gangenen Gewinnen, da die Kampagne nicht wie geplant eingesetzt werden kann. Schaden: 1.000.000 Euro
IT-Unternehmen
Durch einen Fehler eines IT-Beraters wird die gesamte Kunden­daten­bank eines Kunden gelöscht. Mit Hilfe von alten Unterlagen müssen die Daten nun aufwändig neu manuell eingegeben werden. Der Kunde hat Recht auf die Erstattung der Kosten des dadurch entstandenen erheblichen Mehr­aufwands. Schaden: 50.000 Euro


Freiberufler
Während eines Prozesses unterlaufen dem Anwalt mehrere Form­fehler, darunter eine Einreichungs­frist, die er übersieht. Das Unternehmen, durch das er beauftragt wurde, verliert daher den Prozess und verklagt die Kanzlei auf Schaden­ersatz. Schaden: 220.000 Euro (Streit­wert zzgl. Prozess­kosten)



Büro & Verwaltung
Der Haus­verwalter treibt offene Wohn­geld­ansprüche von säumigen WEG-Mitgliedern nicht ein, worauf die Ansprüche verjähren. Die WEG fordert von ihm Schaden­ersatz in Höhe der verjährten Ansprüche. Schaden: 20.000 Euro




Verbände & Vereine
Ein Musik­verein äußert sich abfällig über die musikalischen Fähig­keiten eines fremden Solisten. Dieser erhält daraufhin weniger Engagements. Schaden: 5.000 Euro





Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung: Alle Informationen im Über­blick

Wer kann versichert werden?
  • Die SV ver­sichert Personen, die eine ver­waltende, beratende oder gut­achter­liche Tätig­keit aus­üben, wie bei­spiels­weise Rechts­anwälte, Notare, Steuer­berater, Ver­eine, Ver­bände, Über­setzer, Werbe­agenturen, Sach­verständige, Stiftungen und Wohnungs­unter­nehmen.

Was ist versichert?
  • Mit der SV Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung können Sie gegen Schaden­ersatz­an­sprüche, die sich aus der gesetz­lichen Haft­pflicht für Ver­mögens­schäden er­geben, ab­sichern. Somit sind Sie vor finanziellen Folgen aus Berufs­versehen ge­schützt.

Welche Schadenfälle sind versichert?
  • Häufige Schaden­fälle in der Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung:

    • Nicht­einhalten von Fristen
    • Fehler­hafte Beratungen bzw. Falsch­beratungen
    • Fehler bei der Material­beschaffung
    • Schaden­ersatz auf­grund von Ver­jährung von Mit­glieds­bei­trägen

    So individuell wie die Tätig­keiten der einzelnen Unter­nehmen sind, so individuell sind auch die je­weiligen Schadens­zenarien. In einem Beratungs­termin er­mittelt die SV ge­meinsam mit Ihnen Ihren konkreten Ab­sicherungs­bedarf.

Lassen Sie sich beraten - Ihr persönlicher SV Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung

Sie möchten sich zu­verlässig ab­sichern, haben aber noch offene Fragen oder brauchen weitere Infor­mationen?
Die SV be­rät Sie gerne per­sön­lich oder tele­fonisch!
Wenden Sie sich ein­fach an einen der kompet­enten SV Be­rater in Ihrer Nähe.

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