Beispiele für Ihren Verkehrs-Rechtsschutz
Ihr Verkehrs-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Ihr Mitarbeiter wird bei einem Unfall mit Ihrem Lkw schwer verletzt. Die gegnerische Partei bestreitet die Schuld. Sie wollen Schadenersatz für den zerstörten Lkw, und Ihr Fahrer möchte Schmerzensgeld geltend machen.
- Sie erwerben für Ihren Betrieb einen neuen Lieferwagen. Aufgrund einer Vielzahl von Mängeln und ständiger Reparaturen sind Sie an dem „Montagsauto“ nicht mehr interessiert und wollen gerichtlich die Rückabwicklung durchsetzen.
- Ihre Mitarbeiterin wird bei der Fahrt zu einem Kunden mit überhöhtem Tempo geblitzt. Es drohen Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sie zweifelt den Vorwurf an und möchte sich dagegen zur Wehr setzen.
- Sie sollen mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
- Ihr Firmenwagen wurde bei der Kfz-Steuer falsch eingestuft. Nachdem das Einspruchsverfahren ohne Erfolg blieb, möchten Sie gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht klagen.
- Ihr Mitarbeiter erleidet auf dem Weg zum Kunden einen Autounfall. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Kostenübernahme für eine erforderliche Reha-Maßnahme ab.
Versicherte Personen und Objekte
- Versicherungsnehmer*in (Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in) als:
- Eigentümer*in
- Halter*in
- Mieter*in
- Leasingnehmer*in
- Erwerbende*r und Veräußernde*r
- Fahrer*in
- Carsharing-Nutzer*in
Außerdem: berechtigte Fahrer*innen und Insass*innen (z. B. Mitarbeitende) der auf die Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge
- Mitarbeitende bei ihrer Tätigkeit für Versicherungsnehmer*in
- Alle Firmenfahrzeuge¹
- Mitversicherung nicht zulassungspflichtiger Arbeitsmaschinen
Was zahlt Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. - Kanzlei-Empfehlung
Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden. - Mediation
Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung. - Forderungsservice
Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen renommierten Forderungsservice.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Nur gültig in Kombination mit dem Arbeitgeber- oder Spezial-Straf-Rechtsschutz; ist nur der Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen,
ist lediglich die beantragte Anzahl der Firmenfahrzeuge versichert (Beitrag je Fahrzeug).
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
ist lediglich die beantragte Anzahl der Firmenfahrzeuge versichert (Beitrag je Fahrzeug).
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.