Beispiele für Ihren Spezial-Straf-Rechtsschutz
Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Gegen Sie als Geschäftsführer*in wird ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
- Sie werden als Geschäftsführer*in der Beschäftigung von Schwarzarbeitenden bezichtigt.
- Gegen Sie als Geschäftsführer*in wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Umweltgefährdung eingeleitet
Besondere Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes
- Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen) ist mitversichert
- Regressverzicht bei Strafbefehl¹
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen
- Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
- Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Ermittlungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird²
- Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
- Unbegrenzte Nachmeldefrist nach Vertragsende
- Nachhaftungszeit von drei Jahren nach Vertragsende
Versicherte Personen
Versichert sind Sie als Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in sowie Ihre Mitarbeitenden bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen. Auch freie Mitarbeitende, Mitarbeitende von Fremdfirmen inklusive Zeitarbeitskräften sowie Organmitglieder sind mitversichert.
Was zahlt Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung³ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung. - Kanzlei-Empfehlung
Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.⁴ - Mediation
Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung. - Forderungsservice
Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Regress lediglich bei Verurteilung wegen Vorsatz.
² Voraussetzung: Der oder die Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
₄ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
² Voraussetzung: Der oder die Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
₄ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.