Beispiele für Ihren Gewerberaum-Rechtsschutz
Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Sie werden von Ihrer Vermieterin mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren.
- Ein Nachbar Ihres Unternehmens behauptet, dass ihn die von Ihrem Grundstück ausgehenden Lärmemissionen übermäßig belasten, und verlangt umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen. Sie möchten sich wehren.
- Auf Ihrem Firmengelände stürzt eine Kundin bei Glätte und verletzt sich. Sie wirft Ihnen vor, den Weg nicht gestreut zu haben. Sie müssen sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wehren.
- Die Grundsteuer wurde nach Ihrer Ansicht durch die Behörde falsch berechnet. Sie legen gegen den Bescheid Einspruch ein. Die Behörde geht jedoch nicht auf Ihre Argumentation ein. Hiergegen erheben Sie Klage.
Versicherte Personen und Objekte
Versichert sind Sie als Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in sowie das im Versicherungsschein genannte selbst genutzte Gewerbeobjekt.
Was zahlt Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise. - Telefonische Rechtsberatung
Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung¹ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung. - Kanzlei-Empfehlung
Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.² - Mediation
Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung. - Forderungsservice
Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
² Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
² Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.