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    Absicherung der Vermögenswerte Ihrer Kommune

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Kommunale Vermögens­werte ver­sichern

Die wichtigsten Vorteile von Versicherungen für kommunale Vermögens­werte für Sie im Über­blick

Mann im Büro

Sichern Sie die Vermögens­werte Ihrer Kommune mit unseren Versicherungen ab:

  • Eigen­schäden, z.B. durch schuld­hafte Dienst­pflicht­verletzungen von Mitarbeitern (Fehl­buchungen, Unterschlagung, falsche Verwendung von Förder­geldern, Frist­versäumnisse) sind abgesichert
  • Schäden aus schuld­haften Pflicht­verletzungen der Unternehmer­organe (Geschäfts­führer, Vorstand, Aufsichts­rat usw.) sind abgesichert
  • Absicherung von Schäden durch Hacker­angriffe und Cyber­kriminalität
  • Schäden durch Einnahme­verluste (Miete, Pacht, Eintrittsgelder/Gebühren) sind abgesichert, z.B. Miet­kürzung aufgrund eines Leitungs­wasser­schadens oder entgangener Gewinn, weil ein Brand zu einer vorübergehenden Betriebsschließung führt (bei fortlaufenden Kosten)
  • Absicherung von Schäden aus Rechts­streitigkeiten, z.B. Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen­kosten

Unsere Versicherungs­lösungen für kommunale Vermögens­werte im Über­blick

Betriebsunterbrechungs- oder Mehrkostenversicherung
  • Türe mit Schild

    Die Versicherung gegen Ertrags­ausfall­schäden, auch als Betriebs­unterbrechungs­-Versicherung bezeichnet, schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Ertrags­ausfalls als Folge eines versicherten Sach­schadens.

    Als Ertrags­ausfall­schaden wird dabei der entgangene Gewinn betrachtet, zuzüglich der fortlaufenden Kosten, die auf Grund des Schadens nicht erwirtschaftet werden können.

    Es ist für das Greifen der Versicherung nicht von Bedeutung, ob es sich um eine vollständige oder nur teilweise Unterbrechung des Betriebs­ablaufs handelt.
    Allerdings muss die Ursache für den Ertrags­ausfall im Vertrag als versicherte Gefahr erfasst sein.

    Gründe für eine Ertrags­ausfall­versicherung:

    • Oft ist für den Versicherungs­nehmer der Ausfall­schaden größer als der Sach­schaden
    • Wenn durch einen Sach­schaden der Betrieb des Versicherungs­nehmers unterbrochen oder beeinträchtigt wird, ersetzt der Versicherer den entstehenden Unterbrechungs­schaden. Unterbrechung ist somit jede Beeinträchtigung/Störung der betrieblichen Tätigkeiten. Es muss nicht der gesamte Betrieb betroffen sein, es reicht auch die Störung/Beeinträchtigung einzelner Maschinen oder Arbeitsplätze oder von Betriebsteilen
    • Kriterium für eine Betriebs­unterbrechungs-Versicherung ist, dass bei dem Versicherungs­nehmer ein Vermögens­schaden (Ausfall­schaden) entstanden ist, weil fortlaufende Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht, Miete oder Zinsen und Gewinne nicht erwirtschaftet werden können

    Welche Schadens­fälle sind versichert?

    Der Versicherungs­schutz der Ertrags­ausfall­versicherung lässt sich entsprechend Ihrer Bedürfnisse zusammenstellen. Versichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Betriebs­unterbrechung nach Schäden in diesen Bereichen:

    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
    • Einbruch­diebstahl einschließlich Vandalismus und Raub
    • Leitungs­wasser
    • Sturm / Hagel
    • Elementar­gefahren (Überschwemmung, Erd­senkung und Erd­rutsch, Erd­beben und Vulkan­ausbruch, Schnee­druck und Lawinen)
    • Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung
    • Fahrzeug­anprall, Rauch, Überschall­druckwellen

    Weitere Arten der Betriebs­unterbrechungs-Versicherung:

    • Maschinen-Betriebs­unterbrechungs-Versicherung
    • Elektronik-Betriebs­unterbrechungs-Versicherung
    • Bauleistungs-Betriebs­unterbrechungs-Versicherung
    • Montage-Betriebs­unterbrechungs-Versicherung

    Im Schadens­fall:

    Bei einer Betriebs­unterbrechung infolge eines versicherten Schadens kann für folgende Risiken Ersatz geleistet werden:

    • Den entgangenen Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten bzw. gehandelten Waren und Dienstleistungen und fortlaufenden Kosten Ihres Betriebes
    • Aufwendungen zur Schaden­minderung, um die Unterbrechungs­zeit möglichst kurz zu halten

    Mehrkosten:

    Dies sind zeitabhängige Aufwendungen, die im Betrieb des Versicherungs­nehmers normalerweise nicht entstehen und nach einem Versicherungs­fall zur Fortführung des versicherten Betriebes oder Sicherung seiner zukünftigen Leistung aufgewendet werden müssen. Hierunter fallen keine Schaden­minderungs­aufwendungen. Zeit­abhängige Mehr­aufwendungen sind insbesondere:

    • Maßnahmen zur Erhaltung von Marktanteilen
    • Inanspruchnahme von Lohn- oder Dienst­leistungen
    • Benutzung fremder Grundstücke, Gebäude, Räume, Anlagen und Einrichtungen
    • Vorübergehende Installation von Telefon-, Fernschreib- und EDV-Einrichtungen
    • Einstellung von Personal
    • Inanspruchnahme von zusätzlichen Transportern und Beförderungen des Personals
Kommunale Eigenschadenversicherung
  • Beamter mit Taschenrechner

    Die kommunale Eigen­schaden­versicherung tritt bei Vermögens­schäden ein, die der Kommune durch eigene Organe, Beamte oder Beschäftigte entstanden sind.

    • In der Eigen­schaden­versicherung werden Schäden am eigenen Vermögen des Versicherungs­nehmers (Kommune, kommunaler Eigenbetrieb, Zweckverband, etc.) abgesichert
    • Wenn dem Versicherungs­nehmer durch eine fahrlässige Dienst­pflicht­verletzung eines Organs, Beamten oder Beschäftigten und ehren­amtlich Tätige, in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit unmittelbar ein Vermögens­schaden zugefügt wurde, tritt die Eigen­schaden­versicherung ein
    • Die Besonderheit hierbei ist, dass der Schaden­verursacher nicht in Regress genommen wird
    • Die SV SparkassenVersicherung bietet diese Versicherung über Drittanbieter an. Ihre Betreuung findet über die SV statt.
Cyberversicherung
  • Cyber-Risiken begegnen uns heute in praktisch allen Prozessen einer Kommune bzw. eines kommunalen Unternehmens. Je weiter man Prozesse Partnern gegenüber öffnet, je digitaler diese gestaltet sind, umso wahrscheinlicher werden sogenannte Cyber-Attacken.

    Der SV CyberSchutz für Kommunen ist daher ein wichtiger Bestandteil zur Absicherung von Vermögensschäden einer Kommune.

    Jetzt informieren

Veranstaltungs­ausfallversicherung
  • Kettenkarussell, Riesenrad und Losbude auf Jahrmarkt

    Die Veranstaltungs­ausfall­versicherung deckt Vermögens­schäden ab, die durch den Ausfall oder den Abbruch einer Veranstaltung entstehen. Der Versicherungs­fall tritt ein bei:

    • Totalausfall der Veranstaltung wegen Absage vor Beginn der Veranstaltung
    • Abbruch der Veranstaltung also Beendigung einer begonnen Veranstaltung

    Es handelt sich um eine Allgefahren­deckung, d.h. bis auf explizit ausgeschlossene Gefahren ist alles versichert.

    Anwendungs­­beispiele:

    • Festivals
    • Konzerte
    • Sport­­veranstaltungen
    • Sonstige Groß­­veranstaltungen aller Art
Haftpflichtversicherung
  • Mann mit Bauhelm

    Die kommunale Haftpflicht­versicherung bietet Versicherungs­schutz, wenn Dritte Schaden­ersatz­ansprüche gegen die Versicherungs­nehmerin sowie deren Mitarbeiter geltend machen. Folgende Aufgaben werden durch die Haftpflicht­versicherung übernommen:

    • Überprüfung der Haftung
    • Ersatz berechtigter Ansprüche
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche

    Unser Deckungs­­konzept sieht hier pauschalen Versicherungs­­schutz für alle Risiken vor, die bei einer Kommune üblicherweise vorhanden sind:

    • Amts­pflichten
    • Verkehrs­­sicherungs­­pflichten
    • Bau­­maßnahmen
    • Umwelt­­belastungen
    • Schulen
    • Kinder­gärten
    • Bäder
    • Klär­­anlagen
    • Versorger von Wasser Elektrizität Gas und Wärme
D&O-Versicherung
  • Mann und Frau vor PC

    Die D&O-Versicherung (Directors- and Officers-Versicherung) ist eine Vermögens­schaden-Haftpflicht­versicherung, die ein Unternehmen für seine Organe abschließt:

    • Bei kommunalen Gesellschaften in privater Rechtsform (z.B. AG oder GmbH) tragen die dort verantwortlichen Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte ein besonderes Haftungsrisiko
    • Hierfür kann die D&O-Versicherung als Ergänzung zur kommunalen Haftpflicht- bzw. Eigenschadenversicherung abgeschlossen werden
    • Versichert sind Ansprüche Dritter (Außenansprüche) sowie Ansprüche des Unternehmens, gegen die versicherten Personen (Innen­ansprüche)

Die SV Kommunal: Der richtige Partner für Kommunen, kommunale Unternehmen und Betriebe

  • Partner und Förderer in der Region -
    modern und traditions­verbunden

  • Spezialisiert auf kommunale Belange in Betreuung und Versicherungs­lösungen

  • Mitbestimmungs­möglichkeiten für die Kommunen in Organen und Gremien

Lassen Sie sich beraten - Ihr Direktions­bevoll­mächtigter steht Ihnen gerne zur Verfügung

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Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an Ihren kompetenten Direktions­­bevollmächtigten, Ihre SV Generalagentur/Geschäftsstelle oder Sparkasse in Ihrer Nähe. 

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