Um Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren und potenzielle finanzielle Verluste zu begrenzen, wenden wir sowohl für den direkt gemanagten Wertpapierbestand als auch für die indirekt gemanagten Wertpapier-Spezialfonds Ausschlusskriterien an. In Unternehmen, die im Widerspruch zu den von uns definierten Nachhaltigkeitsanforderungen stehen, wird in diesen Teilen des Portfolios nicht investiert. Verstoßen Unternehmen im Zeitverlauf gegen unsere Ausschlusskriterien, werden diese kurzfristig veräußert. Für die Umsetzung unserer Ausschlussstrategie greifen wir auf die Daten von ISS Sustainability Solutions zurück. Ebenso verwenden wir die von ISS Sustainability Solutions bereitgestellten Informationen und Einschätzungen zu den Treibhausgas-Reduktionszielen von Unternehmen. Eine detaillierte Beschreibung unserer Ausschlusskriterien ist hier abrufbar.
Unsere Ausschlusskriterien kurz zusammengefasst:
Ethische Ausschlusskriterien:
Keine Investitionen in Unternehmen mit Geschäftsbezug zu kontroversen Waffen(-systemen) und Atomwaffen
Keine Investitionen in Unternehmen, die schwerwiegend die Prinzipien des United Nations Global Compact missachten
Keine Investitionen in Agrarrohstoffe – wir spekulieren nicht mit Nahrungsmitteln
Klimabezogene Ausschlusskriterien:
Sektor "Kohlebergbau"
Keine Investitionen in Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 10 Prozent (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 25 Prozent (Rest der Welt) aus der Förderung thermischer Kohle stammen
Keine Investitionen in Unternehmen, die am Ausbau der Förderung von thermischer Kohle beteiligt sind*
Sektor "Versorger"
Keine Investitionen in Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 10 Prozent (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 25 Prozent (Rest der Welt) aus der Verbrennung thermischer Kohle stammen und für die kein beziehungsweise kein ausreichendes THG-Reduktionsziel vorliegt
Keine Investitionen in Unternehmen, die am Ausbau der Verbrennung von thermischer Kohle beteiligt sind und für die kein beziehungsweise kein ausreichendes THG-Reduktionsziel vorliegt*
Sektor "Öl und Gas"
Keine Investitionen in Unternehmen, die an der Ausbeutung von Ölsanden beteiligt sind (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. mehr als 5 Prozent (Rest der Welt) ihrer Umsätze aus Ölsanden generieren
Keine Investitionen in Unternehmen, die Umsätze aus der Öl-/Gas-Förderung in der Arktis generieren
Keine Investitionen in Unternehmen, die an Fracking- und/oder Schieferöl-/Schiefergas-Aktivitäten beteiligt sind und für die kein THG-Reduktionsziel vorliegt*
Keine Investitionen in Unternehmen, die an konventioneller Öl-/Gas-Förderung beteiligt sind und für die kein THG-Reduktionsziel vorliegt*
Keine Investitionen in Unternehmen, die an Aktivitäten in der Öl-/Gas-Förderung in der Tiefsee beteiligt sind und für die kein THG-Reduktionsziel vorliegt*
Keine Investitionen in Unternehmen, die an der Förderung und Produktion von Ölschiefer beteiligt sind
Bei den mit *) gekennzeichneten Ausschlüssen wird der direkte Geschäftsbezug durch eine Umsatzschwelle von bis zu 5 Prozent operationalisiert. Dem Ausschlusskriterium selbst liegt kein Wesentlichkeitsmaß zugrunde. Die Umsatzschwellen dienen ausschließlich dazu, Unternehmen nicht vom Investment auszuschließen, für die ISS Sustainability Solutions zwar eine Beteiligung ausweist, die jedoch lediglich untergeordnete oder nebensächliche Aktivitäten im jeweiligen Sektor ausüben. Die genauen Umsatzschwellen sind in der detaillierten Beschreibung unserer Ausschlusskriterien zu finden.
Langfristige Ausstiegsstrategie aus Kohle- und Ölsandinvestitionen
Wir planen langfristig den Ausstieg aus Kohle- und Ölsandinvestitionen. Unter Berücksichtigung eines gerechten Übergangs („Just Transition“) streben wir für unsere Portfoliounternehmen in entwickelten Volkswirtschaften einen schnelleren Ausstieg an als für Portfoliounternehmen im Rest der Welt. Unsere Strategie sieht vor, ab 2030 nicht mehr in Unternehmen aus entwickelten Volkswirtschaften zu investieren, die thermische Kohle fördern oder verstromen. Für den Rest der Welt ist ein Ausstieg bis 2040 vorgesehen. Für Ölsandinvestitionen ist der Ausstieg weltweit bis 2030 geplant, in entwickelten Volkswirtschaften sind wir bereits seit diesem Jahr nicht mehr investiert.
Neuzeichnungen von Fonds
Über Fonds investiert die SV in fremdgemanagte Anlagen in den Bereichen Infrastruktur und Private Equity. Es erfolgt keine Neuzeichnung von Fonds, die in neue Öl-/Gas-Förderprojekte (Upstream) investieren. Investitionen in die Verteilinfrastruktur von Öl und Gas (Midstream) sowie die Nutzung (Downstream) sind nur unter Auflagen möglich. Auch werden Fonds von einer Neuzeichnung ausgeschlossen, die in neue Projekte im Bereich der thermischen Kohle sowie die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis investieren.