Um Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, wenden wir sowohl für den direkt gemanagten Wertpapierbestand als auch für die indirekt gemanagten Wertpapier-Spezialfonds Ausschlusskriterien an. In Unternehmen, die im Widerspruch zu den von uns definierten Kriterien stehen, wird in diesen Teilen des Portfolios nicht investiert. Verstoßen Unternehmen im Zeitverlauf gegen unsere Ausschlusskriterien, werden diese grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten veräußert. Für die Umsetzung unserer Ausschlussstrategie greifen wir auf die Daten von ISS Sustainability Solutions zurück. Ebenso verwenden wir die von ISS Sustainability Solutions bereitgestellten Informationen und Einschätzungen zu den Treibhausgas-Reduktionszielen von Unternehmen. Eine detaillierte Beschreibung unserer Ausschlusskriterien ist hier abrufbar.
Unsere Ausschlusskriterien kurz zusammengefasst:
Ethische Ausschlusskriterien:
Keine Investitionen in Unternehmen mit Geschäftsbezug zu kontroversen Waffen(-systemen) und Atomwaffen
Keine Investitionen in Unternehmen, die schwerwiegend die Prinzipien des United Nations Global Compact missachten
Keine Investitionen in Agrarrohstoffe – wir spekulieren nicht mit Nahrungsmitteln
Klimabezogene Ausschlusskriterien:
Sektor "Kohlebergbau"
Keine Investitionen in Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 10 Prozent (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 25 Prozent (Rest der Welt) aus der Förderung thermischer Kohle stammen
Keine Investitionen in Unternehmen, die am Ausbau der Förderung von thermischer Kohle beteiligt sind*
Sektor "Versorger"
Keine Investitionen in Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 10 Prozent (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 25 Prozent (Rest der Welt) aus der Verbrennung thermischer Kohle stammen und die kein beziehungsweise kein ausreichendes THG-Reduktionsziel veröffentlicht haben
Keine Investitionen in Unternehmen, die am Ausbau der Verbrennung von thermischer Kohle beteiligt sind und die kein beziehungsweise kein ausreichendes THG-Reduktionsziel veröffentlicht haben*
Sektor "Öl und Gas"
Keine Investitionen in Unternehmen, die an der Ausbeutung von Ölsanden beteiligt sind (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. mehr als 5 Prozent (Rest der Welt) ihrer Umsätze aus Ölsanden generieren
Keine Investitionen in Unternehmen, die Umsätze aus der Öl-/Gas-Förderung in der Arktis generieren
Keine Investitionen in Unternehmen, die an Fracking- und/oder Schieferöl-/Schiefergas-Aktivitäten beteiligt sind und die kein THG-Reduktionsziel veröffentlicht haben*
Keine Investitionen in Unternehmen, die an konventioneller Öl-/Gas-Förderung beteiligt sind und die kein THG-Reduktionsziel veröffentlicht haben*
Keine Investitionen in Unternehmen, die an Aktivitäten in der Öl-/Gas-Förderung in der Tiefsee beteiligt sind und die kein THG-Reduktionsziel veröffentlicht haben*
Keine Investitionen in Unternehmen, die an der Förderung und Produktion von Ölschiefer beteiligt sind
Bei den mit *) gekennzeichneten Ausschlüssen wird der direkte Geschäftsbezug durch eine Umsatzschwelle von bis zu 5 Prozent operationalisiert. Dem Ausschlusskriterium selbst liegt kein Wesentlichkeitsmaß zugrunde. Die Umsatzschwellen dienen ausschließlich dazu, Unternehmen nicht vom Investment auszuschließen, für die ISS Sustainability Solutions zwar eine Beteiligung ausweist, die jedoch lediglich untergeordnete oder nebensächliche Aktivitäten im jeweiligen Sektor ausüben. Die genauen Umsatzschwellen sind in der detaillierten Beschreibung unserer Ausschlusskriterien zu finden.
Investitionen in Kohle und Ölsande
Wir haben für unsere notierten Aktien und Unternehmensanleihen die Umsatzschwellen für Unternehmen aus der Kohleindustrie in den vergangenen Jahren bereits planmäßig sukzessive gesenkt. Unter Berücksichtigung von Aspekten eines gerechten Übergangs ("Just Transition") wird für Unternehmen in entwickelten Volkswirtschaften, die entsprechend dem "World Economic Situation and Prospects"-Report der Vereinten Nationen definiert sind, ein anderer Zeitpfad angewendet als für Unternehmen im Rest der Welt. Auch die Investitionen in Ölsande wurden in den vergangenen Jahren planmäßig abgebaut. Der Ausstieg für Unternehmen in den entwickelten Volkswirtschaften ist bereits zum Jahr 2026 erfolgt. In Unternehmen, die an der Öl- und Gasförderung in der Arktis beteiligt sind, wird bereits heute nicht mehr investiert.
Neuzeichnungen von Fonds
Über Fonds investiert die SV in fremdgemanagte Anlagen in den Bereichen Infrastruktur und Private Equity. Es erfolgt keine Neuzeichnung von Fonds, die in neue Öl-/Gas-Förderprojekte (Upstream) investieren. Investitionen in die Verteilinfrastruktur von Öl und Gas (Midstream) sowie die Nutzung (Downstream) sind nur unter Auflagen möglich. Auch werden Fonds von einer Neuzeichnung ausgeschlossen, die in neue Projekte im Bereich der thermischen Kohle sowie die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis investieren.