Was ändert sich bei der Riester-Rente ab 2027 konkret?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es wird ab dem 1. Januar 2027 für neue geförderte Altersvorsorgeverträge zur Verfügung stehen. Der Grundgedanke: Die gesetzliche Rente soll durch private Vorsorge ergänzt werden. Wie bereits die Riester-Rente soll auch das Altersvorsorgedepot helfen, die durch das sinkende Rentenniveau entstehende individuelle Versorgungslücke im Alter zu verringern. Es wird diese aber in der Regel nicht vollständig schließen können. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz.
Lohnt sich die neue staatlich geförderte Altersvorsorge mehr als die bisherige Riester-Rente?
Das Altersvorsorgedepot soll die zentrale neue Form der staatlich geförderten privaten Altersversorgung sein. Sie bietet höhere Zulagen, Steuervorteile, transparente Kosten sowie vielfältige Anlagemöglichkeiten – von garantierten Varianten bis hin zu renditeorientierten Anlagen mit Fonds und ETFs.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag nach der Reform?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können wie gewohnt mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Ab 2027 ist alternativ ein freiwilliger Wechsel in die neuen Angebote möglich, z. B. in ein Altersvorsorgedepot ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung. Vor einem Wechsel sollten jedoch Garantien, Zulagenvorteile und mögliche Kosten sorgfältig geprüft werden.
Wer kann die neue Förderung in Anspruch nehmen?
Förderberechtigt sind grundsätzlich die bisherigen Riester-Berechtigten, insbesondere Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Neu hinzukommen Selbstständige und Freiberufler mit entsprechenden Einkünften sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Nicht förderberechtigt ist, wer keinen förderfähigen Status hat; Eigenbeiträge allein genügen dafür nicht. Minijobber sind nur förderberechtigt, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind.
Können Selbstständige künftig von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren?
Ja, neu förderberechtigt sind Selbstständige und Freiberufler. Wichtig ist, dass entsprechendes Einkommen erzielt und über eine Einkommensteuererklärung versteuert wird.
Wie viel staatliche Förderung kann ich insgesamt erhalten?
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Eigenbeitrag, Ihrem Alter und Ihrer familiären Situation ab. Für Eigenbeiträge sind nach den aktuellen Reformplänen Grundzulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr vorgesehen. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt werden. Wer vor dem 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließt, soll außerdem einmalig einen Startbonus von 200 Euro erhalten. Hinzu können steuerliche Vorteile kommen, wenn das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung einen zusätzlichen Steuervorteil feststellt.
Kann ich zusätzlich zur staatlichen Förderung eigene Beiträge einzahlen?
Ja. Die staatliche Förderung ist ausdrücklich darauf ausgelegt, eigene Sparbeiträge zu ergänzen. Neben den geförderten Beiträgen können Sparerinnen und Sparer weitere Einzahlungen leisten und so ihr Altersvorsorgekapital erhöhen. Für Kinder im Rahmen der Frühstart-Rente sollen beispielsweise auch zusätzliche Einzahlungen der Eltern möglich sein. Je früher und regelmäßiger eingezahlt wird, desto stärker kann der langfristige Zinseszinseffekt wirken.
Ab welchem Alter kann ich Geld aus dem Altersvorsorgedepot erhalten?
Eine Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich. Nach den bisherigen Plänen können Sparer dabei zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung und einem Auszahlungsplan wählen. Ziel ist, dass das angesparte Kapital vorrangig der Altersvorsorge dient und erst im Ruhestand genutzt wird.
Profitieren auch Menschen mit geringem Einkommen von der Reform?
Ja. Die neue Förderstruktur soll insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Bereits bei vergleichsweisen geringen Eigenbeiträgen sind staatliche Zulagen vorgesehen. Dadurch kann sich die private Altersvorsorge auch für Personen mit kleineren Sparraten lohnen.
Ist das neue Altersvorsorgedepot besser als ein ETF-Sparplan?
Ein ETF-Sparplan bietet maximale Flexibilität und meist niedrige Kosten. Das Altersvorsorgedepot kann dagegen durch staatliche Zulagen, mögliche Steuervorteile und eine speziell auf die Altersvorsorge ausgerichtete Ausgestaltung punkten. Welche Lösung besser geeignet ist, hängt von Einkommen, Förderanspruch, Anlagehorizont und persönlicher Risikobereitschaft ab.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag behalten oder in das neue System wechseln?
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn das Altersvorsorgedepot besser zur persönlichen Situation passt, zum Beispiel wegen höherer Renditechancen, geringerer Kosten oder einer günstigeren Förderung. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt jedoch vom bestehenden Riester-Vertrag, vorhandenen Garantien, möglichen Kosten, der Restlaufzeit und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Deshalb sollte die Entscheidung immer individuell von einem Fachmann geprüft werden.
Welche Anlageformen sind beim Altersvorsorgedepot möglich?
Je nach persönlicher Risikobereitschaft sollen unterschiedliche Anlagekonzepte möglich sein. Dazu zählen sicherheitsorientierte Varianten mit hohen Garantien ebenso wie chancen- und renditeorientierte Lösungen mit Fondsanteilen. Darüber hinaus sind Standardprodukte vorgesehen, bei denen die Anlage weitgehend automatisiert erfolgt. Denkbar sind unter anderem folgende Anlagekonzepte:
sicherheitsorientierte Varianten mit hohen Garantien
chancenorientierte Varianten mit Fondsanteil
renditeorientierte Lösungen mit höherem Aktienanteil
Standardprodukte für Menschen, die sich nicht selbst um die Anlage kümmern möchten
Welche Vorsorgelösungen plant die SV SparkassenVersicherung?
Die SV SparkassenVersicherung entwickelt Vorsorgelösungen für unterschiedliche Anlageprofile – von sicherheitsorientierten Konzepten mit Garantien bis zu renditeorientierten Vorsorgemodellen mit Fondsanlage. Folgende Varianten stehen zur Auswahl:
Sicherheitsorientiert: 100 % Beitragsgarantie, Anlage erfolgt im Garantievermögen der SV
Chancenorientiert: 80 % Beitragsgarantie, teilweise abgesichert, individuelle Fondsauswahl
Renditeorientiert: 0 % Beitragsgarantie, individuelle Fondsauswahl
Standardprodukt: Anlage in zwei Fonds, individuelle oder automatisierte Aufteilung
Auszahlung: frühestens ab 65 Jahren, wahlweise als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan bis 85 Jahre.