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Altersvorsorge-Reform 2027: Was Altersvorsorgedepot und Frühstartrente bringen

Lesezeit: 9 Minuten

Die private Altersvorsorge wird ab 2027 grundlegend modernisiert. Geplant sind ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot sowie die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche. Welche Förderung vorgesehen ist, wer profitieren könnte und wie der aktuelle Stand der Reform aussieht, lesen Sie hier.

Inhalt

Was ist der aktuelle Stand der Altersvorsorgereform? Was ist das Altersvorsorgedepot und welche Vorteile bietet es? Wie funktioniert die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche? Wie hoch sind die staatlichen Förderungen bei der neuen Altersvorsorge ab 2027? Beispiele: So profitieren Kinder, Berufsstarter und Familien von staatlichen Zulagen Zahlen und Fakten zur Rente in Deutschland Drei Expertenmeinungen zur Altersvorsorge-Reform FAQ zur Altersvorsorge-Reform 2027

Was ist der aktuelle Stand der Altersvorsorgereform?

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist beschlossen. Das Bundeskabinett hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Der Deutsche Bundestag beschloss das Gesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Reform trat Ende Mai 2026 in Kraft. Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.  Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Altersvorsorgedepot. Es soll ab Januar 2027 als neue staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten, für Neuverträge kommen flexiblere Vorsorgeprodukte.  Als ergänzendes Vorhaben ist die Frühstartrente geplant. Vorgesehen sind monatlich 10 Euro staatliche Förderung für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Frühstartrente soll zunächst für den Geburtsjahrgang 2020 eingeführt werden und den Aufbau von Altersvorsorgekapital bereits im Kindesalter unterstützen.

Was ist das Altersvorsorgedepot und welche Vorteile bietet es?

Die gesetzliche Rente bildet für viele Menschen die Grundlage der privaten Altersvorsorge. Um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu sichern, gewinnt die private Vorsorge jedoch zunehmend an Bedeutung. Das geförderte Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 eine moderne und flexible Möglichkeit, gezielt für den Ruhestand vorzusorgen. Das Altersvorsorgedepot soll die zentrale neue Form der staatlich geförderten privaten Altersversorgung sein. Es bietet höhere Zulagen, Steuervorteile, transparente Kosten sowie vielfältige Anlagemöglichkeiten – von garantierten Varianten bis hin zu renditeorientierten Anlagen mit Fonds und ETFs.

Wie funktioniert die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche?

Wer mit sechs Jahren beginnt zu sparen, hat einen entscheidenden Vorteil: Zeit. Schon kleine Beträge können über mehrere Jahrzehnte durch den Zinseszinseffekt erheblich wachsen.
Die Frühstartrente ist ein geplantes staatliches Fördermodell für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. So kann der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte wirken und das Kapital nachhaltig wachsen lassen. Wichtig: Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die eine Schule in Deutschland besuchen.
Ab dem 18. Lebensjahr endet die staatliche 10-Euro-Förderung. Das Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot kann dann nahtlos als geförderte private Altersvorsorge weitergeführt und mit eigenen Beiträgen weiter bespart werden. Besteht nur eine Auffanglösung, kann das angesparte Kapital in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei. Förderung der Frühstartrente auf einen Blick: 10 Euro staatliche Förderung pro Monat, 120 Euro pro Jahr pro Kind Es können Beiträge darüber hinaus, bis zu 6.840 Euro pro Jahr, eingezahlt werden. Beispielsweise durch Großeltern, die einen Grundstock für die Altersversorgung der Kinder legen wollen oder beispielsweise durch Eltern, die Teile des Kindergelds einlegen wollen. Förderzeitraum: vom 6. bis zum 18. Lebensjahr Maximale staatliche Förderung: 1.440 Euro Für Geburtsjahrgang 2020 gilt die Förderung rückwirkend ab dem 01.01.2026
 

Wie hoch sind die staatlichen Förderungen bei der neuen Altersvorsorge ab 2027?

Die Förderung im Altersvorsorgedepot funktioniert beitragsbezogen: Wer selbst einzahlt, erhält dafür staatliche Zulagen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es eine Grundzulage von 50 Cent je eingezahltem Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es zusätzlich 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr. Für Familien gibt es zusätzlich eine Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann ein Elternteil bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr erhalten. Bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr gibt es einmalig einen Startbonus von 200 Euro. Darüber hinaus können die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus zusätzlich zur Zulage ein weiterer Steuervorteil ergibt.

Beispiele: So profitieren Kinder, Berufsstarter und Familien von staatlichen Zulagen

Emma (6 Jahre)

Frühstartrente

120 Euro Förderung pro Jahr Förderung bis 18 Jahre Insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen

Lukas (22 Jahre)

Berufseinstieg

1.200 Euro Eigenbeitrag 390 Euro Grundzulage 200 Euro Startbonus

Lisa (35 Jahre), 1 Kind

Familie

1.800 Euro Eigenbeitrag 540 Euro Grundzulage 300 Euro Kinderzulage

Zahlen und Fakten zur Rente in Deutschland

Drei Expertenmeinungen zur Altersvorsorge-Reform

Dr. Thorsten Wittmann

Vorstandsmitglied Leben und IT

"Der demografische Wandel verändert das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern spürbar. Deshalb gewinnt die ergänzende private Altersvorsorge für viele Menschen weiter an Bedeutung." Dr. Thorsten Wittmann verantwortet seit 11 Jahren als Vorstandsmitglied das Ressort Leben und die IT-Technologie der SV. Der promovierte Mathematiker war davor sechs Jahre als Leiter für das Controlling und die Unternehmensplanung der SV zuständig. Er arbeitet seit 17 Jahren bei der SV.

Nicolai Auer

Bereichsleiter Leben Privat- und Firmenkunden

"Die Reform eröffnet neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Neben Produkten mit Garantien, die nach wie vor ihre Berechtigung haben, werden nun auch kapitalmarktorientierte Produkte möglich. Diese Lösungen helfen, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen." Nicolai Auer verantwortet seit knapp fünf Jahren als Bereichsleiter den Bereich Leben Privat- und Firmenkunden bei der SV. Davor war er sechs Jahre als Hauptabteilungsleiter für den Vorsorgebereich zuständig, davor leitete er bereits über fünf Jahre den Privatkundenbereich für die Kompositsparten. Nicolai Auer ist seit 20 Jahren bei der SV.

Marion Schaible

Hauptabteilungsleiterin Betriebliche Altersversorgung

"Die private und betriebliche Altersvorsorge werden künftig noch wichtiger, um Versorgungslücken im Alter zu schließen. Lebenslange Renten bleiben dabei ein zentraler Baustein einer ausgewogenen Vorsorgestrategie." Marion Schaible leitet seit fünf Jahren die Hauptabteilung Betriebliche Altersversorgung. Nach einer Familienzeit kehrt sie im Oktober in ihre Leitungsfunktion zurück. Auch für den Bereich Produkt- und Vertriebsmanagement Leben zeichnet sie verantwortlich. Seit 20 Jahren ist sie bei der SV tätig.

Altersvorsorge-Reform 2027: Förderung berechnen und mit Riester vergleichen

Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt von Alter, Einkommen, Familienstand und Sparbeitrag ab. Mit dem Förderrechner der SV SparkassenVersicherung können Sie verschiedene Szenarien durchspielen und die bisherige Riester-Förderung mit den geplanten neuen Fördermöglichkeiten vergleichen.
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FAQ zur Altersvorsorge-Reform 2027

Was ändert sich bei der Riester-Rente ab 2027 konkret?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es wird ab dem 1. Januar 2027 für neue geförderte Altersvorsorgeverträge zur Verfügung stehen. Der Grundgedanke: Die gesetzliche Rente soll durch private Vorsorge ergänzt werden. Wie bereits die Riester-Rente soll auch das Altersvorsorgedepot helfen, die durch das sinkende Rentenniveau entstehende individuelle Versorgungslücke im Alter zu verringern. Es wird diese aber in der Regel nicht vollständig schließen können. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz.
Lohnt sich die neue staatlich geförderte Altersvorsorge mehr als die bisherige Riester-Rente?
Das Altersvorsorgedepot soll die zentrale neue Form der staatlich geförderten privaten Altersversorgung sein. Sie bietet höhere Zulagen, Steuervorteile, transparente Kosten sowie vielfältige Anlagemöglichkeiten – von garantierten Varianten bis hin zu renditeorientierten Anlagen mit Fonds und ETFs.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag nach der Reform?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können wie gewohnt mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ab 2027 ist alternativ ein freiwilliger Wechsel in die neuen Angebote möglich, z. B. in ein Altersvorsorgedepot ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung. Vor einem Wechsel sollten jedoch Garantien, Zulagenvorteile und mögliche Kosten sorgfältig geprüft werden.
Wer kann die neue Förderung in Anspruch nehmen?
Förderberechtigt sind grundsätzlich die bisherigen Riester-Berechtigten, insbesondere Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Neu hinzukommen Selbstständige und Freiberufler mit entsprechenden Einkünften sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Nicht förderberechtigt ist, wer keinen förderfähigen Status hat; Eigenbeiträge allein genügen dafür nicht. Minijobber sind nur förderberechtigt, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind. Können Selbstständige künftig von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren? Ja, neu förderberechtigt sind Selbstständige und Freiberufler. Wichtig ist, dass entsprechendes Einkommen erzielt und über eine Einkommensteuererklärung versteuert wird.
Wie viel staatliche Förderung kann ich insgesamt erhalten?
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Eigenbeitrag, Ihrem Alter und Ihrer familiären Situation ab. Für Eigenbeiträge sind nach den aktuellen Reformplänen Grundzulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr vorgesehen. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt werden. Wer vor dem 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließt, soll außerdem einmalig einen Startbonus von 200 Euro erhalten. Hinzu können steuerliche Vorteile kommen, wenn das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung einen zusätzlichen Steuervorteil feststellt.
Kann ich zusätzlich zur staatlichen Förderung eigene Beiträge einzahlen?
Ja. Die staatliche Förderung ist ausdrücklich darauf ausgelegt, eigene Sparbeiträge zu ergänzen. Neben den geförderten Beiträgen können Sparerinnen und Sparer weitere Einzahlungen leisten und so ihr Altersvorsorgekapital erhöhen. Für Kinder im Rahmen der Frühstart-Rente sollen beispielsweise auch zusätzliche Einzahlungen der Eltern möglich sein. Je früher und regelmäßiger eingezahlt wird, desto stärker kann der langfristige Zinseszinseffekt wirken.
Ab welchem Alter kann ich Geld aus dem Altersvorsorgedepot erhalten?
Eine Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich. Nach den bisherigen Plänen können Sparer dabei zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung und einem Auszahlungsplan wählen. Ziel ist, dass das angesparte Kapital vorrangig der Altersvorsorge dient und erst im Ruhestand genutzt wird.
 
Profitieren auch Menschen mit geringem Einkommen von der Reform?
Ja. Die neue Förderstruktur soll insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Bereits bei vergleichsweisen geringen Eigenbeiträgen sind staatliche Zulagen vorgesehen. Dadurch kann sich die private Altersvorsorge auch für Personen mit kleineren Sparraten lohnen. 
Ist das neue Altersvorsorgedepot besser als ein ETF-Sparplan?
Ein ETF-Sparplan bietet maximale Flexibilität und meist niedrige Kosten. Das Altersvorsorgedepot kann dagegen durch staatliche Zulagen, mögliche Steuervorteile und eine speziell auf die Altersvorsorge ausgerichtete Ausgestaltung punkten. Welche Lösung besser geeignet ist, hängt von Einkommen, Förderanspruch, Anlagehorizont und persönlicher Risikobereitschaft ab.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag behalten oder in das neue System wechseln?
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn das Altersvorsorgedepot besser zur persönlichen Situation passt, zum Beispiel wegen höherer Renditechancen, geringerer Kosten oder einer günstigeren Förderung. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt jedoch vom bestehenden Riester-Vertrag, vorhandenen Garantien, möglichen Kosten, der Restlaufzeit und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Deshalb sollte die Entscheidung immer individuell von einem Fachmann geprüft werden.
Welche Anlageformen sind beim Altersvorsorgedepot möglich?
Je nach persönlicher Risikobereitschaft sollen unterschiedliche Anlagekonzepte möglich sein. Dazu zählen sicherheitsorientierte Varianten mit hohen Garantien ebenso wie chancen- und renditeorientierte Lösungen mit Fondsanteilen. Darüber hinaus sind Standardprodukte vorgesehen, bei denen die Anlage weitgehend automatisiert erfolgt. Denkbar sind unter anderem folgende Anlagekonzepte: sicherheitsorientierte Varianten mit hohen Garantien  chancenorientierte Varianten mit Fondsanteil  renditeorientierte Lösungen mit höherem Aktienanteil  Standardprodukte für Menschen, die sich nicht selbst um die Anlage kümmern möchten
Welche Vorsorgelösungen plant die SV SparkassenVersicherung?
Die SV SparkassenVersicherung entwickelt Vorsorgelösungen für unterschiedliche Anlageprofile – von sicherheitsorientierten Konzepten mit Garantien bis zu renditeorientierten Vorsorgemodellen mit Fondsanlage. Folgende Varianten stehen zur Auswahl: Sicherheitsorientiert: 100 % Beitragsgarantie, Anlage erfolgt im Garantievermögen der SV Chancenorientiert: 80 % Beitragsgarantie, teilweise abgesichert, individuelle Fondsauswahl Renditeorientiert: 0 % Beitragsgarantie, individuelle Fondsauswahl Standardprodukt: Anlage in zwei Fonds, individuelle oder automatisierte Aufteilung Auszahlung: frühestens ab 65 Jahren, wahlweise als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan bis 85 Jahre.
Quellen:  Statistisches Bundesamt (Destatis), 
https://www.destatis.de/DE/Im-Fokus/Rente/_inhalt.html
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbetafel.html?nn=1446830
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/PD25_453_621.html
Bundesregierung / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/rentenreform-2025.html
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Private-Altersvorsorge/Steuerlich-gefoerderte-private-Altersvorsorge/steuerlich-gefoerderte-private-altersvorsorge-art.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-private-altersvorsorge-2400072
Grafiken: www.statista.de Erschienen am: 19.08.2026

Kontakt in die Redaktion

Die Autorinnen Andrea Ott (links) und Stefanie Rösch aus der Unternehmenskommunikation der SV SparkassenVersicherung.
onlinemagazin@sv.de

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