Die Gründung 1773
Die Selbstverständlichkeit, mit der wir heute die hohen materiellen Werte des Wohneigentums versichern, gab es im 18. Jahrhundert noch nicht. In einer Zeit, in der noch vielfach mit Holz und Stroh gebaut wurde, in der offene Feuerstellen in den Wohngebäuden Standard waren, war die Feuergefahr deutlich höher als heute. Wessen Haus von einem Brand getroffen wurde, der verlor seine Existenz. Immer wieder kam es Mitte des 18. Jahrhunderts in Württemberg zu großen Stadtbränden, bei denen mehr als 100 Häuser gleichzeitig niederbrannten. Schon nach dem Stadtbrand von Schorndorf (1743) gab es erste Überlegungen zu einer möglichen Versicherung, nach dem Stadtbrand von Nürtingen (1750) einen ersten ernsthaften Versuch, eine Brand-Versicherung einzuführen. Er scheiterte an der Politik. Seit 1744 regierte in Württemberg Herzog Karl Eugen. Er war gerade 16, als er die Regentschaft übernahm, und er strebte in seinen jungen Jahren noch dem Ideal des absolutistischen Herrschers nach. Etwas, was in Württemberg, in dessen Verfassung die Landstände eine bedeutende Rolle spielten, zu großen Konflikten führte. Einen Konflikt, den Karl Eugen auf die Spitze trieb, und der zu einer langjährigen politischen Blockade führte, die auch zur Folge hatte, dass es mit der allgemeinen Brand-Versicherung nicht vorankam. Das Thema war Karl Eugen aber wichtig, denn letztlich war auch er ein Kind der Aufklärung der - je älter er wurde, desto mehr - die allgemeine Daseinsfürsorge ins Zentrum seiner Politik rückte. So wurde 1756 zunächst eine freiwillige Versicherung eingeführt, die aber keinen großen Erfolg hatte. Erst mit dem Ende des Konflikts mit den Landständen 1770 konnte die allgemeine Brand-Versicherung wieder aufgegriffen werden. Am 16. Januar 1773 erließ Karl Eugen dann die "Herzoglich-Württembergische allgemeine Brand-Schadens-Versicherungs-Ordnung" mit der er eine „Brand-Schadens-Versicherungs-Anstalt" ins Leben rief.