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Privatkunden Firmenkunden
Schadenmeldung
Schadenmeldung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten der SV Landschaft

Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegungs­pflichten

Die Unternehmen der Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG* sind unter anderem die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG (Produktgeber, im folgenden SVL) und die SV SparkassenVersicherung Holding AG (Verwaltung der Kapitalanlagen und Partner des Vertriebs, im folgenden SVH).

Investitionsentscheidungen

Erklärung über Strategien der SVL zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
Neben hohen Anforderungen an die Rentabilität legt die SVL bei ihren Investments großen Wert auf Sicherheit. So werden auch Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen einbezogen, um finanzielle Verluste zu begrenzen. Für eine Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken sorgt bereits die gesetzliche Verpflichtung, eine übermäßige Abhängigkeit von einem bestimmten Vermögenswert, Emittenten, einer bestimmten Unternehmensgruppe oder von einem geografischen Raum zu vermeiden. Basis der Investitionsstrategie ist eine ausreichende Mischung und Streuung, welche durch interne Anlagequoten überwacht wird. Das Vermögen wird hierfür gut diversifiziert auf verschiedene Anlageklassen, wie beispielsweise Aktien und Anleihen aufgeteilt. Auch innerhalb einer Anlageklasse wird breit diversifiziert bei unterschiedlichen Emittenten angelegt. Spezifische Nachhaltigkeitsrisiken, die bei einzelnen Anlagen oder Emittenten eintreten, haben dadurch nur einen sehr geringen Einfluss auf die gesamten Kapitalanlagen. Die SVL überprüft regelmäßig, ob ein Verstoß gegen ihre Ausschlusskriterien vorliegt. Als Standard für die ethischen Ausschlusskriterien wurden die Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) festgelegt. Die Prinzipien des UNGC beziehen sich unter anderem auf Verstöße von Unternehmen in den Bereichen:              Menschenrechte,              Arbeitsnormen,              Korruptionsprävention und              Umweltschutz Die Kriterien des UNGC sind im Kapitalanlagemanagement der SVL verankert, Investitionen in gelistete Aktien und Unternehmensanleihen mit schweren Verstößen gegen die Prinzipien des UNGC sind aus dem Analgeuniversum ausgeschlossen.  Dadurch werden Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung weiter reduziert. Die Ausschlusskriterien gelten sowohl für den direkt gemanagten Wertpapierbestand als auch für den indirekt gemanagten Wertpapier-Spezialfonds. Darüber hinaus schließt die SVL aus ethischen Gründen Investitionen mit Geschäftsbezug zu kontroversen Waffen(-systemen) und Atomwaffen sowie Investitionen in Agrarrohstoffe („Nahrungsmittelspekulation“) aus. Für die Umsetzung ihrer Ausschlussstrategie verwendet die Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG die Daten von ISS Sustainability Solutions. Hinsichtlich der Auswirkungen der Investitionen auf das Klima bekennt sich die SVL zu dem im Pariser Klimaabkommen festgeschriebenen Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und die Finanzmittelflüsse sukzessive mit den Klimazielen in Einklang zu bringen. Hierfür ist die Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG der Net Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) beigetreten. Der Fokus liegt zunächst auf Aktien- und Unternehmensanleihen. Die SVL hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Fußabdruck ihres Portfolios an gelisteten Aktien und Unternehmensanleihen um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2019 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Investitionen in Unternehmen auf den Prüfstand gestellt und ggf. reduziert werden, die hohen Klimarisiken ausgesetzt sind bzw. wenig zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Für die Messung und Steuerung greift die SVL auf die Klimadaten und -szenarien von ISS Sustainability Solutions zurück. Die SVL investiert nicht mehr in Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 10 % (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 25 % (Rest der Welt) aus der Förderung thermischer Kohle stammen oder die an dem Ausbau der Förderung von thermischer Kohle beteiligt sind. Ebenso werden Unternehmen ausgeschlossen, deren Umsätze zu mehr als 10 % (entwickelte Volkswirtschaften) bzw. 25 % (Rest der Welt) aus der Verbrennung thermischer Kohle stammen oder die an dem Ausbau der Verbrennung von thermischer Kohle beteiligt sind und die sich bisher zu keiner bzw. keiner ausreichenden Treibhausgasreduktion verpflichtet haben. Der Ausstieg aus Investitionen in Unternehmen, die Umsätze aus Ölsanden generieren, ist in den entwickelten Volkswirtschaften zum Jahr 2026 erfolgt und für Unternehmen aus dem Rest der Welt bis 2030 vorgesehen. Heute wird bereits nicht mehr in Unternehmen investiert, die an der Öl- und Gasförderung in der Arktis beteiligt sind. Im Jahr 2026 wurden darüber hinaus weitere Ausschlusskriterien für Unternehmen des Öl- und Gassektors eingeführt. Unter Berücksichtigung bestimmter Umsatzschwellen sowie der Zielsetzungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen wird nicht mehr in Unternehmen mit einer Beteiligung an Aktivitäten im Bereich Fracking, der Förderung von Schieferöl und -gas, der konventionellen Öl- und Gasförderung sowie der Öl- und Gas-Förderung in der Tiefsee investiert. Auch sind Investitionen in Unternehmen, die mit der Produktion von Ölschiefer in Verbindung stehen, ausgeschlossen. Über Fonds investiert die SVL in fremdgemanagte Anlagen in den Bereichen Infrastruktur und Private Equity. Es erfolgt keine Neuzeichnung von Fonds, die in neue Öl-/Gas-Förderprojekte (Upstream) investieren. Investitionen in die Verteilinfrastruktur von Öl & Gas (Midstream) sowie die Nutzung (Downstream) sind nur unter Auflagen möglich. Auch werden Fonds von einer Neuzeichnung ausgeschlossen, die in neue Projekte im Bereich der thermischen Kohle sowie die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis investieren. Die Nachhaltigkeitsstrategie für Immobilien sieht vor, bis 2050 die CO2-Emissionen der vollständig durch die SVL gehaltenen Einzelimmobilien auf Netto-Null zu reduzieren. Die Messung erfolgt mithilfe des Risk-Assessment-Tools des Carbon Risk Real Estate Monitor- Projekts (CRREM). Aus dem 1,5°C-Pfad gemäß CRREM leiten sich wissenschaftlich fundierte Reduktionsziele ab, die in Zeiträumen von jeweils fünf Jahren bis 2050 erfüllt werden sollen. Für ihr Portfolio an direkt gehaltenen Immobilien hat sich die SVL als erstes Zwischenziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Emissionsintensität (CO2/m2/annum) gegenüber dem Basisjahr 2019 um 40 Prozent zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Allgemeinstrom aller direkt gehaltenen Immobilien mittels Purchase Power Agreements dekarbonisiert werden. Bei ausgewählten Objekten soll auch der Mieterstrom mithilfe von Green-Lease-Klauseln in den Mietverträgen auf Strom aus erneuerbaren Anlagen umgestellt werden. Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen werden in der Bewertung und Planung von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
Die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Pdf zum Herunterladen
Änderungshistorie für die Ausweisungen Investitionsentscheidungen
Gemäß Art.12 Offenlegungsverordnung "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre nach Art. 3 Offenlegungsverordnung veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden. Änderungshistorie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gemäß Art. 3 (Offenlegungsverordnung) Ausweisungen für die Angaben der SVL als Finanzmarktteilnehmer Veröffentlichungsdatum: 10.04.2026 Änderungen: Aktualisierung der klimabezogenen Ausschlusskriterien Aktualisierung des Abschnitts für direkt gehaltene Immobilien Redaktionelle Überarbeitungen Veröffentlichungsdatum: 16.04.2025 Änderungen: Aktualisierung der klimabezogenen Ausschlusskriterien Aufnahme eines Abschnitts für direkt gehaltene Immobilien Redaktionelle Überarbeitungen Veröffentlichungsdatum: 10.10.2024 Änderungen: Aktualisierung der klimabezogenen Ausschlusskriterien Redaktionelle Überarbeitungen Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023 Änderungen: Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung Veröffentlichungsdatum: 01.10.2022 Änderungen:  Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben bei der Versicherungsvermittlung, insbesondere Bezugnahme auf Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Ergänzung des Ausschlusses von kontroversen Waffen Präzisierung des Auswahlverfahrens durch den Produktausschuss Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Anpassungen gem. den Vorgaben der SFDR RTS der Kommission, Klarstellungen zum Anwendungsbereich, Berücksichtigung der künftigen Anforderungen aus dem SDFR RTS an die PAI-Erklärung für die Versicherungsberatung, Beschreibung des Auswahlprozesses der Finanzinstrumente mit Blick auf PAI, Verwendung der PAI-Informationen aus dem Zielmarkt)

Vergütung

Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung)
Im Rahmen der Vergütungspolitik der SVL stellen wir sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlageprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die von uns an unsere Mitarbeitenden gezahlte Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag. Bei Führungskräften und Mitarbeitenden mit übertariflicher Vergütung können zusätzlich Ziele zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken vereinbart werden. Deren Erreichung wird bei Führungskräften bei der Bemessung variabler Vergütungsbestandteile berücksichtigt.
Änderungshistorie für die Ausweisungen Vergütung
Gemäß SFDR Art.12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 5 ("Vergütungspolitik") veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden. Veröffentlichungsdatum: 26.11.2025 Änderungen:  Der Text wurde in der Aussage zu Nachhaltigkeitsrisiken angepasst. Veröffentlichungsdatum: 14.10.2025 Änderungen:  Der Text wurde sprachlich überarbeitet und die Formulierungen geschlechtergerechter gestaltet. Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023 Änderungen:
Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung 
Ergänzungen für außertariflich Mitarbeitende, Führungskräfte und Vorstände
Erstmalige Veröffentlichung zum 10.03.2021

Versicherungsvermittlung

Gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die SVH verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu veröffentlichen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung der SVH (Art. 3 Abs. 2 Offenlegungsverordnung)
Auf Grund ihrer regionalen Verwurzelung mit öffentlichem Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zum Selbstverständnis der SVH.
Kundenzufriedenheit ist das wichtigste Unternehmensziel der SVH. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls die Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch von Versicherungsprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.
Unabhängig vom Produkt stellt die SVH sicher, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die die SVH ihren Kundinnen und Kunden in der Beratung anbietet. 
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko versteht die SVH ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition ihrer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Die für die Produktauswahl fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des der Versicherungsvermittlung vorgelagerten Produktauswahlprozesses, welche Finanzprodukte unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in das Beratungssortiment aufgenommen werden.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
Unsere Vertriebspartner sind Ausschließlichkeitsvermittler, d.h. sie beraten nur zu Produkten der SVL. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung erfolgt zunächst vor dem Hintergrund der vom Kunden geäußerten Wünsche und Bedürfnisse unter Abgleich mit dem vorhandenen Produktportfolio der SVL. Ob und ggf. in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken für einzelne Produkte relevant sind, ist den jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen des Anbieters zu entnehmen. Eine über die dort erfolgte hinausgehende Bewertung bzw. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei der Beratung durch unsere Vertriebspartner nicht. Die Information der SVL über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen finden Sie im Abschnitt "Investitionsentscheidungen" auf dieser Homepage.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung (Art. 4 Abs. 5 lit. a Offenlegungsverordnung)
Die SVH berücksichtigt bei der Versicherungsvermittlung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, im Folgenden PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
In der Versicherungsvermittlung fragt die SVH ihre Kunden, die Nachhaltigkeitspräferenzen haben, auch danach, ob sie ein Produkt wünschen, das PAI berücksichtigt. Diese Angabe wird bei der Auswahl eines geeigneten Produkts in der Beratung berücksichtigt. In der Geeignetheitsprüfung prüft die SVH, ob den Kunden, die ein PAI-Produkt wünschen, ein solches empfohlen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Kunde auf diesen Aspekt gesondert hingewiesen und begründet, warum das empfohlene Produkt gleichwohl geeignet ist.
Die Offenlegungsverordnung sieht eine Liste mit 18 PAI-Indikatoren vor, deren Veröffentlichung seit 2023 verpflichtend ist. Von diesen 18 PAI-Indikatoren betreffen 14 Investitionen in Unternehmen. Diese werden folgenden 5 Oberkategorien zugeordnet: 
        -    Treibhausgas-Emissionen
        -    Biodiversität
        -    Wasser
        -    Abfall
        -    Soziales und Beschäftigung
Der Kunde kann aus diesen Oberkategorien eine oder mehrere auswählen. Sofern der Kunde im Rahmen der Präferenzabfrage eine dieser Oberkategorien wählt, empfehlen wir ein Produkt, welches mindestens ein PAI-Kriterium innerhalb dieser Oberkategorie erfüllt. 
Nachfolgend beschreibt die SVH die Einzelheiten über ihr Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte, zu denen sie berät.
Aus dem Kreis der vom Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung erfassten Finanzprodukte bietet die SVL im Rahmen der Produkte "Vermögenspolice Invest" und "GenerationenPlan Invest" alternative Investmentfonds (AIF) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) – im Folgenden: „Investmentfonds“ – in der Versicherungsvermittlung an. Zudem werden Produkte angeboten, bei denen die Anlage durch die SVH im Sicherungsvermögen der SVL erfolgt.
Die für die Produktauswahl fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des der Versicherungsvermittlung vorgelagerten Produktauswahlprozesses, welche dem Versicherungsprodukt zugrundeliegende Anlage (Investmentfonds, Sicherungsvermögen) unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in das Beratungssortiment aufgenommen werden.
Dabei findet eine enge Kooperation mit den Produktpartnern (Kapitalverwaltungsgesellschaften, SVL) statt.
Die SVH stellt sicher, dass ihre Vertriebspartner die beschriebenen Strategien der SVL kennen und diese bei ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigen. 
Eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der SVL, die auch Angaben zur quantitativen Bewertung der PAI-Indikatoren enthält, finden Sie auf dieser Homepage im Abschnitt Investitionsentscheidungen.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik der SVH (Art. 5 Abs. 1 Offenlegungsverordnung)
Neben den vorangehend beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung steht auch die Vergütungspolitik der SVH mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Die SVH stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütung ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
Die an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Änderungshistorie für die Ausweisungen Versicherungsvermittlung
Gemäß SFDR Art.12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 3 und 5 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden. Ausweisung für die Policy der Vermittler der SVH Veröffentlichungsdatum: 30.06.2025 Änderungen: Redaktionelle Änderungen Veröffentlichungsdatum: 10.10.2024 Änderungen: Redaktionelle Änderungen Veröffentlichungsdatum: 01.01.2024 Änderungen: Ergänzung der folgenden Aussage zu den Vertriebspartner:
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
        - Hinweis Ausschließlichkeitsvermittler
        - Entscheidung der Produktgeber
        - keine eigene Bewertung/Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung
        - Berücksichtigung der PAI-Oberkategorien
Redaktionelle Überarbeitung und Verweis auf die Veröffentlichungen im Abschnitt Investitionsentscheidungen.
Verzicht auf die Aussagen zu den Versicherungsprodukten mit Anlage in Investmentfonds ("VermögensPolice Invest") und "GenerationenPlan Invest" (GPI) - diese sind nun im Abschnitt "produktbezogene Informationen" enthalten.
Vergütungspolitik: Veröffentlichungsdatum: 01.01.2024 Überarbeitung des Abschnitts:  Streichung Tarifvertrag. Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023 Änderungen: Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung Veröffentlichungsdatum: 01.10.2022 Änderungen: Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben bei der Versicherungsvermittlung, insbesondere Bezugnahme auf Finanz-instrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Ergänzung des Mindestausschlusses "kontroverse Waffen > 0 Prozent". Präzisierung des Auswahlverfahrens durch den Produktausschuss. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Anpassungen gem. den Vorgaben der SFDR RTS der Kommission, Klarstellungen zum Anwendungsbereich, Berücksichtigung der künftigen Anforderungen aus dem SDFR RTS an die PAI-Erklärung für die Versicherungsberatung, Beschreibung des Auswahlprozesses der Finanzinstrumente mit Blick auf PAI, Verwendung der PAI-Informationen aus dem Zielmarkt). Veröffentlichungsdatum: 02.08.2022 Änderungen: Aufnahme der Abfrage zur Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden im Rahmen der Risikoanalyse und Geeignetheitsprüfung. Veröffentlichungsdatum: 10.03.2021 Änderungen: Aktualisierung der Vermittlerlegitimation, Auskunft über den Einfluss der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Vergütung. Informationen darüber, ob die SVH bei ihrer Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Produktbezogene Informationen

Hier finden Sie die nach­haltigkeits­bezogenen Informationen bzw. Offenlegungspflichten zu den Produkten der SVL nach der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 (SFDR): die vorvertraglichen Informationen nach Artikel 8 und 9, die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten nach Artikel 10, und die regelmäßigen Berichte während der Vertragsdauer nach Artikel 11
IndexGarant, klassische Lebens-/ Rentenversicherungen und fondsgebundene Versicherungen (Rentenphase)
Die nachfolgenden Informationen gelten für folgende Produkte, bei denen die Überschüsse in eine Indexbeteiligung investiert werden können bzw. mit einer Anlage im Sicherungsvermögen der SVL: SV IndexGarant, Sparkassen-IndexGarant, BW IndexGarant SV Direktversicherung IndexGarant, SV Unterstützungskasse IndexGarant, Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung IndexGarant),  Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse IndexGarant) SV BasisRente IndexGarant, Sparkassen-BasisRente IndexGarant, BW BasisRente IndexGarant SV Rentenversicherung (aufgeschoben), Sparkassen-PrivatRente, Sparkassen-Tresor, Sparkassen-ThüringenTresor SV Rentenversicherung (sofort beginnend), Sparkassen-SofortRente, Sparkassen-SofortRente Flex, BW SofortRente SV BasisRente SV Direktversicherung, SV Unterstützungskasse Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse) RiesterRente, Sparkassen-RiesterRente, BW RiesterRente SV VermögensPolice Invest, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die optionale Rentenphase SV Lebensversicherung, SV Unterstützungskasse Kapital
Vorvertragliche Informationen nach Artikel 8 Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung nach Artikel 10 Informationen zur Standmitteilung bzw. Renteninformation nach Artikel 11
Fondsgebundene Versicherungen (Ansparphase)
Die nachfolgenden Informationen gelten für folgende fondsgebundene Versicherungen: SV VermögensPolice Invest, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die Ansparphase SV GenerationenPlan Invest und Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die Ansparphase Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anlagestrategie aktiv durch die Wahl von Fonds mitzugestalten. Die SVL bietet Ihnen eine breite Auswahl an Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an. Für die Investitionsentscheidungen ist die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich. Die Informationen zu den Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und liegen in deren Verantwortung. Während des Rentenbezugs erfolgt die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen der SVL. Die gesetzlichen nachhaltigkeitsbezogenen Informationen bzw. Offenlegungspflichten zu den in den fondsgebundenen Versicherungen enthaltenen Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen finden Sie hier.
Änderungshistorie für die Ausweisungen produktbezogene Informationen
Gemäß SFDR Art. 12 "Überprüfung der Informationen" sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, ihre bezüglich Artikel 10 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen an diesen Informationen müssen hier separat bekanntgegeben und erläutert werden. Änderungshistorie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gemäß Art. 10 Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) Ausweisung für die Angaben der produktbezogenen Informationen 1. IndexGarant, klassische Lebens-/Rentenversicherungen und fondsgebundene Versicherungen (Rentenphase) Veröffentlichungsdatum: 08.09.2025 Änderungen: Aktualisierung der Zahlen auf den 31.12.2024 Absenkung der Umsatzschwellen für die klimabezogenen Ausschlüsse von Unternehmen aus dem Rest der Welt Neuaufnahme eines Zwischenziels für den CO2-Fußabdruck der gelisteten Aktien und Unternehmensanleihen für das Jahr 2030 Neuaufnahme eines Zwischenziels für die Emissionsintensität der direkt gehaltenen Immobilien für das Jahr 2030 Neuaufnahme von Indikatoren für direkt gehaltene Immobilien in den Informationen zur Standmitteilung bzw. Renteninformation nach Artikel 11 Veröffentlichungsdatum: 09.09.2024 Änderungen: Aktualisierung der Zahlen auf den 31.12.2023 Neuaufnahme eines klimabezogenen Ausschlusskriteriums für Unternehmen, die in die Öl-/Gas-Förderung in der Arktis involviert sind Absenkung der Umsatzschwellen für die klimabezogenen Ausschlüsse von Unternehmen in den entwickelten Volkswirtschaften Neuaufnahme von Ausschlusskriterien für die Neuzeichnungen von Fonds Aktualisierung der Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für den direkt gehaltenen Immobilienbestand Überarbeitung der Informationen für den Climate Objective Index Neuaufnahme eines Vergleichs zu vorangegangenen Zeiträumen in den Informationen zur Standmitteilung bzw. Renteninformation nach Artikel 11 Veröffentlichungsdatum: 11.09.2023 Änderungen: - Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung
- Wegfall des Produkts GenerationenPlan Invest (GPI)
- Aktualisierung der Zahlen auf den 31.12.2022
- Neuaufnahme von Angaben zu EU-taxonomiekonformen Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie
- Aktualisierung der Strategie für kohlenstoffintensive Sektoren (sektorale Dekarbonisierungspfade, klimabezogene Ausschlusskriterien, langfristige Ausstiegsstrategie aus Kohle- und Ölsandinvestitionen)
- Hinzufügen von Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für den direkt gehaltenen Immobilienbestand
- Aktualisierung der Mitwirkungspolitik und Aufnahme des Beitritts zum Klimabündnis Climate Action 100+ als Unterstützer
Veröffentlichungsdatum: 17.02.2023 Änderungen: Anpassung der Gesellschaftsbezeichnung Veröffentlichungsdatum: 01.01.2023 Änderungen: - Vollständige Überarbeitung und Neufassung der Informationen nach Art.10 gemäß der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1288: Erweiterungen der Detailtiefe der Angaben, keine materiellen Änderungen der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale
- Aufnahme des Art. 10 Dokuments auf der Homepage mit Stand 01.01.2023
- Anpassung der vorvertraglichen Informationen nach Artikel 8 mit Stand 01.01.2023
- Änderungen der Fondsinformationen vorgenommen
Veröffentlichungsdatum: 09.05.2022 Änderungen: - Aufnahme Mitgliedschaft PRI
- Aufnahme Mitgliedschaft NZAOA
- Berücksichtigung Aspekte einer guten Unternehmensführung
- Aufnahme Kohleausschlüsse
- Präzisierung Passagen zur Active Ownership/Engagement
- Aufnahme Taxonomie-Hinweis  
Betroffene Produkte: SV IndexGarant, Sparkassen-IndexGarant, BW IndexGarant SV Direktversicherung IndexGarant, SV Unterstützungskasse IndexGarant, Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung IndexGarant), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse IndexGarant) SV BasisRente IndexGarant, Sparkassen-BasisRente IndexGarant, BW BasisRente IndexGarant SV Rentenversicherung (aufgeschoben), Sparkassen-PrivatRente, Sparkassen-Tresor, Sparkassen-ThüringenTresor SV Rentenversicherung (sofort beginnend), Sparkassen-SofortRente, Sparkassen-SofortRente Flex, BW SofortRente SV BasisRente SV Direktversicherung, SV Unterstützungskasse Sparkassen-Kommunalrente (Direktversicherung), Sparkassen-Kommunalrente (Unterstützungskasse) RiesterRente, Sparkassen-RiesterRente, BW RiesterRente SV VermögensPolice, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die optionale Rentenphase SV GenerationenPlan Invest, Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die optionale Rentenphase SV Lebensversicherung, SV Unterstützungskasse Kapital 2. Fondsgebundene Versicherungen (Ansparphase) Änderungen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Offenlegung gemäß Artikel 10 hinterlegt und können daraus entnommen werden. Veröffentlichungsdatum: 01.10.2025 Änderungen Fondsbezeichnung aufgrund Verschmelzung Zum 01.10.2025 Der Investmentfonds "Frankfurter Sparkasse Perspektive Multi Asset CF (A)" (ISIN: DE000DK0LNA2) wird zum 01.10.2025 auf den Deka-Perspektive Multi Asset CF (ISIN: DE000DK0V5F0) verschmolzen Veröffentlichungsdatum: 08.09.2025 Änderungen Fondsbezeichnung nach Anpassungen aufgrund ESMA-Leitlinie (ISIN-Nummer bleibt unverändert): Zum 21.05.2025 Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF umbenannt in Deka-Impact Aktien CF (LU2109588199) Deka-Nachhaltigkeit Impact Renten umbenannt in Deka-Impact Renten CF (LU2112788208) Sparkasse Ulm - Stiftungsportfolio Ulm ESG umbenannt in Sparkasse Ulm - Vermögensportfolio Ulm (LU0233541282) Zum 20.05.2025: LBBW Multi Global Plus Nachhaltigkeit R umbenannt in LBBW Multi Global Plus ESG R (DE000A2DHTQ9) LBBW Nachhaltigkeit Aktien R umbenannt in LBBW Aktien Europa ESG R (DE000A0NAUP7) Kreissparkasse Waiblingen - RM Vermögensstrategie Nachhaltigkeit umbenannt in Kreissparkasse Waiblingen - RM Vermögensstrategie ESG (DE000A2PND54) Zum 01.05.2025: Deka Portfolio Nachhaltigkeit Globale Aktien umbenannt in Deka Portfolio ESG Globale Aktien (ISIN LU0133819333) Deka-Nachhaltigkeit Aktien CF (A) umbenannt in Deka-ESG Aktien CF (A) (ISIN LU0703710904) Deka-Nachhaltigkeit Balance CF (A) umbenannt in Deka-ESG Balance CF (A) (ISIN LU0703711118) Deka-Nachhaltigkeit DividendenStrategie CF (A) umbenannt in Deka-ESG DividendenStrategie CF (A) (ISIN DE000DK0V521) Deka-Nachhaltigkeit Dynamisch CF umbenannt in Deka-Perspektive Dynamisch CF (ISIN DE000DK0V6U7) Deka-Nachhaltigkeit GlobalChampions CF umbenannt in Deka-ESG GlobalChampions CF (ISIN DE000DK0V554) Deka-Nachhaltigkeit Multi Asset CF umbenannt in Deka-Perspektive Multi Asset CF (ISIN DE000DK0V5F0) Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) umbenannt in Deka-ESG Renten CF (A) (ISIN LU0703711035) Frankfurter Sparkasse Nachhaltigkeit Invest Flexibel CF (A) umbenannt in Frankfurter Sparkasse Perspektive Multi Asset CF (A) (ISIN DE000DK0LNA2) Sparkasse Heidelberg Nachhaltigkeit Globale Aktien umbenannt in Sparkasse Heidelberg Globale Aktien ESG (ISIN DE000DK0V5R) Sparkasse Rhein Neckar Nord - SK Rhein Neckar Nord Nachhaltigkeit Invest umbenannt in Sparkasse Rhein Neckar Nord - SK Rhein Neckar Nord Perspektive Invest (ISIN DE000DK0V6R3) WeltInvest Nachhaltigkeit umbenannt in WIN – WeltINvest Aktien ESG (ISIN DE000DK0V570) Sparkasse Ulm - Vermögensportfolio Ulm ESG umbenannt in Sparkasse Ulm - Vermögensportfolio Ulm (ISIN LU0233541282) Zum 01.04.2025: Deka Oekom Euro Nachhaltigkeit UCITS ETF umbenannt in Deka Euro Prime ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL474) Deka-Nachhaltigkeit BasisStrategie Renten CF umbenannt in Deka-ESG BasisStrategie Renten CF (ISIN LU0107368036) Sparkasse Kraichgau Select Nachhaltigkeit umbenannt in Sparkasse Kraichgau Select (ISIN DE000A1CXYX6) FBG Individual W ESG-IA umbenannt in FBG Individual W-IA (ISIN DE000A2DHSX7) FBG Individual R ESG-IA umbenannt in FBG Individual R-IA (ISIN DE000A2DHSW9) Veröffentlichungsdatum: 10.01.2022 Änderungen: Einführung neuer Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen:       -    Deka MSCI Europe Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL565)
      -    Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL540)
      -    Deka MSCI World Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL581)
      -    Deka Portfolio Nachhaltigkeit Globale Aktien (ISIN LU0133819333)
      -    Deka-Nachhaltigkeit DividendenStrategie CF (A) (ISIN DE000DK0V521)
      -    Deka-Nachhaltigkeit Dynamisch CF (ISIN DE000DK0V6U7)
      -    Deka-Nachhaltigkeit GlobalChampions CF (ISIN DE000DK0V554)
      -    Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF (ISIN LU2109588199)
      -    Deka-Nachhaltigkeit Impact Renten (ISIN LU2112788208)
      -    Deka-Nachhaltigkeit Multi Asset CF (ISIN DE000DK0V5F0)
      -    Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) (ISIN LU0703711035)
      -    Deka-UmweltInvest CF (ISIN DE000DK0ECS2)
Änderungen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der Fonds werden von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Offenlegung gemäß Artikel 10 hinterlegt und können daraus entnommen werden.   Betroffene Produkte: SV VermögensPolice, Sparkassen-VermögensPolice Invest für die Ansparphase SV GenerationenPlan Invest, Sparkassen-GenerationenPlan Invest für die Ansparphase    
  Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung AG erhalten Sie unter https://www.sv.de/nachhaltigkeit . *dazu gehören die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG

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