
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Investitionsentscheidungen
Vergütung
Versicherungsvermittlung
Kundenzufriedenheit ist das wichtigste Unternehmensziel der SVH. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls die Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch von Versicherungsprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die die SVH ihren Kundinnen und Kunden in der Beratung anbietet.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko versteht die SVH ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition ihrer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
In der Versicherungsvermittlung fragt die SVH ihre Kunden, die Nachhaltigkeitspräferenzen haben, auch danach, ob sie ein Produkt wünschen, das PAI berücksichtigt. Diese Angabe wird bei der Auswahl eines geeigneten Produkts in der Beratung berücksichtigt. In der Geeignetheitsprüfung prüft die SVH, ob den Kunden, die ein PAI-Produkt wünschen, ein solches empfohlen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Kunde auf diesen Aspekt gesondert hingewiesen und begründet, warum das empfohlene Produkt gleichwohl geeignet ist.
Die Offenlegungsverordnung sieht eine Liste mit 18 PAI-Indikatoren vor, deren Veröffentlichung seit 2023 verpflichtend ist. Von diesen 18 PAI-Indikatoren betreffen 14 Investitionen in Unternehmen. Diese werden folgenden 5 Oberkategorien zugeordnet:
- Treibhausgas-Emissionen
- Biodiversität
- Wasser
- Abfall
- Soziales und Beschäftigung
Der Kunde kann aus diesen Oberkategorien eine oder mehrere auswählen. Sofern der Kunde im Rahmen der Präferenzabfrage eine dieser Oberkategorien wählt, empfehlen wir ein Produkt, welches mindestens ein PAI-Kriterium innerhalb dieser Oberkategorie erfüllt.
Nachfolgend beschreibt die SVH die Einzelheiten über ihr Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte, zu denen sie berät.
Aus dem Kreis der vom Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung erfassten Finanzprodukte bietet die SVL im Rahmen der Produkte "Vermögenspolice Invest" und "GenerationenPlan Invest" alternative Investmentfonds (AIF) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) – im Folgenden: „Investmentfonds“ – in der Versicherungsvermittlung an. Zudem werden Produkte angeboten, bei denen die Anlage durch die SVH im Sicherungsvermögen der SVL erfolgt.
Die für die Produktauswahl fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des der Versicherungsvermittlung vorgelagerten Produktauswahlprozesses, welche dem Versicherungsprodukt zugrundeliegende Anlage (Investmentfonds, Sicherungsvermögen) unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in das Beratungssortiment aufgenommen werden.
Dabei findet eine enge Kooperation mit den Produktpartnern (Kapitalverwaltungsgesellschaften, SVL) statt.
Die SVH stellt sicher, dass ihre Vertriebspartner die beschriebenen Strategien der SVL kennen und diese bei ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigen.
Die an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
- Entscheidung der Produktgeber
- keine eigene Bewertung/Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung
- Berücksichtigung der PAI-Oberkategorien
Verzicht auf die Aussagen zu den Versicherungsprodukten mit Anlage in Investmentfonds ("VermögensPolice Invest") und "GenerationenPlan Invest" (GPI) - diese sind nun im Abschnitt "produktbezogene Informationen" enthalten.
Produktbezogene Informationen
- Wegfall des Produkts GenerationenPlan Invest (GPI)
- Aktualisierung der Zahlen auf den 31.12.2022
- Neuaufnahme von Angaben zu EU-taxonomiekonformen Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie
- Aktualisierung der Strategie für kohlenstoffintensive Sektoren (sektorale Dekarbonisierungspfade, klimabezogene Ausschlusskriterien, langfristige Ausstiegsstrategie aus Kohle- und Ölsandinvestitionen)
- Hinzufügen von Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für den direkt gehaltenen Immobilienbestand
- Aktualisierung der Mitwirkungspolitik und Aufnahme des Beitritts zum Klimabündnis Climate Action 100+ als Unterstützer
- Aufnahme des Art. 10 Dokuments auf der Homepage mit Stand 01.01.2023
- Anpassung der vorvertraglichen Informationen nach Artikel 8 mit Stand 01.01.2023
- Änderungen der Fondsinformationen vorgenommen
- Aufnahme Mitgliedschaft NZAOA
- Berücksichtigung Aspekte einer guten Unternehmensführung
- Aufnahme Kohleausschlüsse
- Präzisierung Passagen zur Active Ownership/Engagement
- Aufnahme Taxonomie-Hinweis
- Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL540)
- Deka MSCI World Climate Change ESG UCITS ETF (ISIN DE000ETFL581)
- Deka Portfolio Nachhaltigkeit Globale Aktien (ISIN LU0133819333)
- Deka-Nachhaltigkeit DividendenStrategie CF (A) (ISIN DE000DK0V521)
- Deka-Nachhaltigkeit Dynamisch CF (ISIN DE000DK0V6U7)
- Deka-Nachhaltigkeit GlobalChampions CF (ISIN DE000DK0V554)
- Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF (ISIN LU2109588199)
- Deka-Nachhaltigkeit Impact Renten (ISIN LU2112788208)
- Deka-Nachhaltigkeit Multi Asset CF (ISIN DE000DK0V5F0)
- Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) (ISIN LU0703711035)
- Deka-UmweltInvest CF (ISIN DE000DK0ECS2)