Was muss ich bei einem Brand- oder einem Explosionsschaden beachten?
Wenn ein Brand- oder ein Explosionsschaden vorliegt, rufen Sie uns bitte unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.
Bitte verständigen Sie bei einem Brand / einer Explosion immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.
Was muss ich bei einem Diebstahlschaden beachten?
Wenn eine Vollentwendung des Fahrzeugs vorliegt:
Bitte verständigen Sie bei einer Vollentwendung immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.
Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.
Dies gilt auch, wenn Ihr Fahrzeug wieder aufgefunden wurde.
Wenn eine Teilentwendung oder ein Einbruch-Diebstahlschaden vorliegt, dann:
Verständigen Sie bei einer Teilentwendung oder bei einem Einbruch-Diebstahlschaden immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns notwendig.
Fertigen Sie Bilder der Beschädigungen und der Einbruchspuren an. Diese helfen uns einen Eindruck über den Schadenumfang zu gewinnen. Dies gilt auch für Fahrzeugteile, die beschädigt oder entwendet wurden.
Zusätzlich benötigen wir eine Liste aller entwendeten Gegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbaut waren, sowie die Belege hierzu.
Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.
Ist Ihr Fahrzeug aufgrund der Teilentwendung oder des Einbruch-Diebstahlschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung.
Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief.
Wenn Sie dringend Unterstützung benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976
Was ist im Allgemeinen bei einem Unwetterschaden zu beachten?
Unwetterschäden werden meist durch einen KFZ-Sachverständigen besichtigt. Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.
Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unwetterschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief.
Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.
Was muss ich bei einem Hagelschaden beachten?
Hageldellen sind häufig mit bloßem Auge schwer zu sehen. Da es uns wichtig ist, dass die Schadenhöhe vollumfänglich ermittelt wird, ist eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen notwendig. Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug für die Besichtigung, damit die Schäden gut sichtbar sind und halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist nicht notwendig.
Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt oder bei einem unserer Hagelschadenzentren repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.
Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.
Was muss ich bei einem Sturmschaden beachten?
Ein Sturmschaden liegt vor, wenn eine Windstärke von acht Beaufort vorliegt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.
Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können. Je nach Umfang des Schadens ist die Besichtigung durch einen KFZ-Sachverständigen notwendig. Gerne können wir Sie auch an eine unserer Partnerwerkstätten vermitteln, sofern eine Besichtigung nicht notwendig ist. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.
Was muss ich bei einem Überschwemmungsschaden beachten?
Überschwemmungsschäden werden grundsätzlich durch einen KFZ-Sachverständigen besichtigt. Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.
Was muss ich bei einem Schaden durch Blitzschlag, durch Muren, durch Lawinen oder Dachlawinen beachten?
Wenn ein Schaden durch Blitzschlag, Muren, Lawinen oder Dachlawinen vorliegt, rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.
Was muss bei einem Wildschaden oder bei einem Tierschaden beachten?
Bitte verständigen Sie bei einem Wildschaden oder bei einem Tierschaden die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter. Sie erhalten eine Wildschadenbescheinigung, die für uns zur Prüfung des Schadens erforderlich ist.
Bitte fertigen Sie Bilder der Beschädigungen und der Wild- oder Tierspuren (Haare, Blut, etc.) an. Gerne können Sie auch Bilder vom Unfallort anfertigen.
Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.
Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug auch in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.
Rufen Sie uns unter +49711898100 an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.
Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Wild- oder Tierschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.
Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.
Was muss ich bei einem Glasschaden beachten?
Wenn Ihr Fahrzeug einen Glasschaden hat, kann dieser schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Liegt ein Glasbruch an der Windschutzscheibe, an der Heckscheibe oder an einer Seitenscheibe vor, dann können Sie den Schaden direkt reparieren lassen.
Bitte reichen Sie uns im Anschluss die Rechnung und Bilder der Beschädigung ein. Wenn eine unterschriebene Abtretung vorliegt, zahlen wir die Entschädigung an die Werkstatt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den FAQs Allgemein - Was ist eine Abtretungserklärung?
Sie können den Glasschaden auch in einer unserer Partnerwerkstätten oder bei einem Glaspartner reparieren lassen um Ihre Vorteile in Anspruch zu nehmen. Die nächste Werkstatt finden Sie mit der Werkstattsuche.
Wenn ein Steinschlag an der Windschutzscheibe mit dem Einsatz von Spezialharz repariert werden kann, verzichten wir auf den Abzug der Selbstbeteiligung.
Was muss ich bei einem Kurzschlussschaden an der Verkabelung und bei einem daraus entstandenen Folgeschaden beachten?
Wenn ein Kurzschlussschaden an der Verkabelung oder ein daraus entstandener Folgeschaden vorliegt, rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.
Da es wichtig ist, die Schadenhöhe vollumfänglich zu ermitteln, kann eine Besichtigung durch unsere KFZ-Sachverständigen erforderlich sein.
Nach der Fahrzeugbesichtigung kann Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.
Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Kurzschlussschadens an der Verkabelung oder eines Kurzschluss Folgeschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.
Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.
Was muss ich bei einem Tierbissschaden und bei einem daraus entstandenen Folgeschaden beachten?
Wenn Ihr Fahrzeug einen Tierbissschaden hat, kann dieser schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Sie können den Schaden direkt reparieren lassen. Wir informieren Sie telefonisch, welche Teile versichert bzw. nicht versichert sind.
Bitte reichen Sie uns im Anschluss die Rechnung und Bilder der Beschädigungen ein oder bewahren Sie die beschädigten Teile auf. Wenn eine unterschriebene Abtretung vorliegt, zahlen wir die Entschädigung an die Werkstatt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den FAQs Allgemein - Was ist eine Abtretungserklärung?
Ihr Fahrzeug kann in einer Partnerwerkstatt repariert werden. Weitere Informationen zu unseren Partnerwerkstätten finden Sie hier.
Wenn Ihr Fahrzeug einen Folgeschaden hat, der durch einen Tierbissschaden entstanden ist, wird das Fahrzeug vor der Reparatur durch unsere KFZ-Sachverständigen besichtigt. Rufen Sie uns für die Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bitte unter +49711898100 an.
Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Tierbissschadens oder eines Tierbiss-Folgeschadens nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung. Wenn Sie bei uns einen Schutzbrief vereinbart haben, finden Sie Ihre versicherten Leistungen und FAQs zum Kfz-Schutzbrief hier.
Wenn Sie dringend Unterstützung bei einem Unfall oder einer Panne benötigen, rufen Sie gerne die Kollegen vom Schutzbriefteam unter folgender Telefonnummer an: +4921153638976.
Was muss ich bei dem Austausch der Fahrzeugschlösser beachten?
Die Kosten für den Austausch oder die Umcodierung von Tür- und Lenkradschlössern sowie der dazugehörigen Schlüssel ist versichert, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - jedoch nicht aus dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden.
Verständigen Sie in einem solchen Fall bitte immer die Polizei. Diese Meldung ist für uns erforderlich.
Bitte rufen Sie uns unter +49711898100 an. Diese Schäden sind komplex und benötigen eine individuelle Beratung und Bearbeitung.