Titel: Sturm- und Hagelschaden
Länge: 2:58 Minuten
Sprache Untertitel: Deutsch
Das Video beschreibt, was zu tun ist, wenn Sie einen Sturm- oder Hagelschaden an Ihrem Gebäude haben.
Der Text zum Video: Sie haben einen Sturm- oder Hagelschaden an Ihrem Gebäude? Wenn Sie einen Sturm- oder Hagelschaden haben, ist es gut, dass Sie bei der SV SparkassenVersicherung versichert sind. Denn getreu unserem Leitsatz: "Damit was passiert, wenn was passiert" stehen wir Ihnen zur Seite, damit schnell wieder alles in Ordnung kommt. Wie der Schaden so gering wie möglich gehalten und schnell behoben werden kann, erfahren Sie in diesem Video. Übrigens: generell ist nach jedem starkem Unwetter zu empfehlen, das Gebäude auf Schäden zu kontrollieren, auch wenn auf den ersten Blick nichts zu erkennen ist. Fotografieren Sie alle Schäden, bevor erste Schutz- oder Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden. Bringen Sie sich dabei bitte insbesondere im Dachbereich nicht in Gefahr. Fragen Sie eine Fachkraft, sofern die Schadenstelle schlecht zugänglich ist. Kümmern Sie sich danach bitte um Schadenminderungsmaßnahmen wie beispielsweise die Abdeckung offener Dachbereiche mit Planen. Hier kann Ihnen im Notfall auch die Feuerwehr helfen, falls kein Dachhandwerker verfügbar ist. Melden Sie uns bitte den Schaden. Hierzu können Sie bei Ihrer Versicherungsagentur, Ihrer Sparkasse vor Ort oder der 24-Stunden-Service-Hotline der SV unter der Nummer 0711 898-100 anrufen. Gerne können Sie uns den Schaden auch online auf www.sparkassenversicherung.de melden. Lassen Sie uns bitte Fotos und einen Kostenvoranschlag über die schadenbedingten Reparaturarbeiten zukommen. Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung. Mögliche Eigenleistung: wenn Sie den Schaden ganz oder teilweise selbst beheben möchten, benötigen wie neben Fotos auch Materialbelege sowie die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Falls Ihnen ein Kostenvoranschlag vorliegt, können wir Ihre Eigenleistungen auch pauschal mit 70% der schadenbedingten Kosten netto abrechnen. Bei größeren Schäden beauftragen wir einen Gutachter oder Schadenregulierer, der Sie vor Ort im persönlichen Gespräch berät, wie der Schaden schnell behoben werden kann. Sollte es nach einem Schaden am Dach zu einem Regenwassereintritt in Ihrem Gebäude gekommen sein, ist unter Umständen eine technische Gebäudetrocknung notwendig. Hierfür vermitteln wir Ihnen gerne eine Partnerfirma. Die bei der Trocknung anfallenden Stromkosten werden von uns übernommen. Übrigens: nicht alle Schäden sind reparaturbedürftig. Für optische Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Dellen an Aluminiumrollläden oder Blechabdeckungen, erhalten Sie eine Wertminderung, wenn die Funktionalität noch gegeben ist. Die Höhe der Entschädigung ermitteln wir individuell. So ist sichergestellt, dass Ihr Zuhause schnell wieder in Ordnung gebracht wird. Damit was passiert, wenn was passiert.