Titel: Sie haben einen Schaden durch Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau?
Länge: 2:39 Minuten
Sprache Untertitel: Deutsch
Das Video beschreibt, was zu tun ist, wenn Sie an Ihrem Gebäude einen Schaden durch Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau haben.
Der Text zum Video: Sie haben einen Schaden durch Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau? Wenn Sie einen Schaden durch Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau haben, ist es gut, dass Sie bei der SV SparkassenVersicherung versichert sind. Denn getreu unserem Leitsatz: "Damit was passiert, wenn was passiert" sorgen wir dafür, dass schnell wieder alles in Ordnung gebracht wird. Was Sie tun müssen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, erfahren Sie in diesem Video. Stellen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit zuerst den Strom ab. Pumpen Sie eingedrungenes Wasser bitte sofort aus. Hier kann Ihnen die Feuerwehr helfen. Sofern Sie verpflichtet sind, die durch das Abpumpen entstandenen Kosten der Feuerwehr zu zahlen, übernehmen wir diese Kosten, auch wenn Sie es in Eigenleistung ausführen. Bringen Sie wertvolle Gegenstände und Möbel in Sicherheit, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. Fotografieren Sie zerstörte oder beschädigte Sachen, machen Sie aber auch Übersichtsaufnahmen aller betroffenen Räume und des gesamten Schadenausmaßes. Dokumentieren Sie auch auf Fotos, wie das Wasser in das Gebäude eingedrungen ist, beispielsweise per Außenaufnahmen von der Lage des Hauses an einem Fluss. Nur so können wir alles detailliert nachvollziehen. Nach diesen Schadenminderungsmaßnahmen melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherungsagentur der SV SparkassenVersicherung oder Ihrer Sparkasse vor Ort. Gerne auch telefonisch unter der Nummer 0711 898-100 oder online auf www.sparkassenversicherung.de. Damit die richtigen Maßnahmen mit Ihnen vereinbart werden können, lassen wir den Schaden in der Regel durch eine von uns beauftragte qualifizierte Trocknungsfirma besichtigen und - falls notwendig - Trockner aufstellen. Die bei der Trocknung anfallenden Stromkosten werden von uns übernommen. Hinweis: Regenwasser, welches über den Balkon oder ein Fenster eintritt, ist nicht versichert. Lassen Sie uns bitte Fotos und einen Kostenvoranschlag über die schadenbedingten Reparaturarbeiten zukommen. Wir prüfen diese Unterlagen und geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung. Bei größeren Schäden beauftragen wir einen Gutachter oder Schadenregulierer, der Sie vor Ort im persönlichen Gespräch berät, damit der Schaden schnell behoben werden kann. Wenn Sie den Schaden ganz oder teilweise selbst beheben möchten, benötigen wir neben Fotos einen Kostenvoranschlag oder Materialbelege sowie die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Falls ein Kostenvoranschlag vorliegt, können wir Ihre Eigenleistungen auch pauschal mit 70% der schadenbedingten Kosten netto abrechnen. So ist in allen Fällen sichergestellt, dass Ihr Zuhause schnell wieder in Ordnung gebracht wird.