Eigentümerwechsel
Die wichtigsten Informationen für Käufer und Verkäufer auf einen Blick
Eigentümerwechsel in der Gebäudeversicherung
Ich bin Verkäufer
Bitte informieren Sie uns möglichst zeitnah über den Eigentümerwechsel.
Für die Meldung benötigen wir:
Für das laufende Versicherungsjahr können bisheriger und neuer Eigentümer gemeinsam für den Versicherungsbeitrag haften. Deshalb empfiehlt es sich, die Beitragsregelung bereits im Rahmen des Kaufvertrags oder beim Notartermin festzuhalten
Ich bin Käufer
Mit dem Erwerb der Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung grundsätzlich auf Sie über. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz für das Gebäude ohne Unterbrechung bestehen.
Nutzen Sie den Eigentümerwechsel als ideale Gelegenheit, den Versicherungsschutz Ihrer neuen Immobilie überprüfen zu lassen. Viele Wohngebäudeversicherungen bestehen bereits seit Jahren. In dieser Zeit wurden häufig Modernisierungen, Anbauten oder energetische Maßnahmen durchgeführt. Auch neue Risiken und moderne Leistungsbausteine, beispielsweise für Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Elementarschäden, gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob der bestehende Versicherungsschutz noch zu Ihrer Immobilie passt und ob Optimierungsmöglichkeiten bestehen. So stellen Sie sicher, dass Ihr neues Zuhause zeitgemäß und bedarfsgerecht abgesichert ist.
Die Eintragung ins Grundbuch kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien können wir die Gebäudeversicherung bereits vorab auf Ihren Namen umschreiben. So schaffen Sie frühzeitig Klarheit über Ihren Vertrag und stellen sicher, dass wichtige Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz direkt mit Ihnen abgestimmt werden können.
Als neuer Eigentümer verfügen Sie über ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Grundbuch ausgeübt werden.
Eigentümerwechsel einfach mitteilen
Übermitteln Sie uns die erforderlichen Angaben schnell und bequem über unseren Online-Service.
Sie haben Fragen zur bestehenden Wohngebäudeversicherung oder möchten den Versicherungsschutz bereits vor dem Grundbucheintrag auf Ihren Namen umschreiben lassen?
Besonderheiten rund um Ihre Immobilie
Fragen & Antworten (FAQ)
per Telefon: 0711 898 100
per Mail:
Es erfolgt keine unterjährige Guthabenerstattung. Bisheriger und neuer Eigentümer müssen den Beitragsausgleich untereinander regeln.
Nach § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haften bisheriger und neuer Eigentümer gesamtschuldnerisch für den Beitrag des Versicherungsjahres, in dem das Eigentum übergeht. Wir fordern den offenen Beitrag von demjenigen an, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer ist.
Diese Regelung dient zum Schutz des -neuen Eigentümers- und bedeutet den nahtlosen Versicherungsschutz für das versicherte Gebäude während des Eigentümerwechsels.