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Schadenmeldung
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Kind mit Helm in Knackfolie

Kinderunfall­versicherung

Gut geschützt ins Abenteuer – mit der Kinderunfallversicherung der SV Sparkassenversicherung

Zur Beratung

Kinderunfallversicherung: Das Wesentliche zusammengefasst

Kinder wollen die Welt entdecken, sich selbst und ihre Umgebung mit allen Sinnen erfahren und erleben. Dabei können ab und zu Unfälle passieren - auch, wenn Sie noch so gut auf Ihr Kind aufpassen. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet keine umfassende Absicherung. Zwar sind Ihre Kinder z. B. im Kindergarten und auf dem Hin- und Rückweg gesetzlich unfallversichert. Doch dieser Schutz greift nicht in der Freizeit oder zu Hause. Was schützt hier im Fall der Fälle? Die Kinderunfallversicherung mit Kinder-Paket der SV!

Eine Grundabsicherung in dem Top-Tarif ist schon für weniger als 10 Euro im Monat möglich. In einem persönlichen Gespräch informiert die SV Sie gern über die Möglichkeiten der Absicherung für Sie und Ihr Kind.
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Leistungen der Kinderunfallversicherung

KinderPaket – die flexible Zusatzleistung der Kinderunfallversicherung

Mit dem KinderPaket bietet die SV Ihnen speziell zugeschnittene Leistungen: Schul­ausfall­geld - 50 Euro je Fehltag in der Schule, maximal 20 Tage Kinder­betreuung - bei einer ­stationären Kranken­haus­heil­behandlung des beaufsichtigenden Eltern­teils Vergiftungen, Gesundheits­schäden, die durch Schutz­impfungen verursacht wurden (Versicherungsschutz bis zum 18. Lebensjahr) Sonnenbrand ab Grad 3 als Unfall anerkannt Kostenersatz für Zahnspangen, die bei einem Unfall zu Bruch gingen 20 % erhöhte Invaliditätsleistung bei Tragen eines Helms Waisenrente bei Unfall der Eltern Rooming-in - Übernachtungs­kosten eines Eltern­teils für bis zu 30 Übernachtungen beim verunfallten Kind im Kranken­haus Zur Beratung

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kinderunfallversicherung

Die Kinderunfallversicherung ist bis zum 16. Lebensjahr abschließbar, der Versicherungsschutz besteht dann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Es ist ratsam, die Unfallversicherung zum Erwachsenen-Tarif fortzusetzen. Wenn Sie durch einen Unfall auf Dauer in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, besteht eine Invalidität. Die SV ermittelt den sogenannten Invaliditätsgrad nach der vereinbarten Gliedertaxe (siehe Grafik). Aus dem ermittelten Invaliditätsgrad wird die Höhe der Invaliditäts-Kapitalleistung berechnet. Bei anderen versicherten Leistungen leisten wir Zahlungen in fixer Höhe (Bsp.: Unfall-Rente, Sofortleistung bei bestimmten Knochenbrüchen). Bei manchen Leistungen, wie z. B. Bergungskosten oder kosmetische Operationen, sind Obergrenzen festgelegt. Bis zum 10. Lebensjahr sind Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (inkl. Lebensmittel) versichert. Im Kinder-Paket verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Es sind diejenigen kosmetischen Operationen mitversichert, die nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild wiederherstellen (Bsp.: Gesicht, Haut, Zähne). Suchen Sie sofort einen Arzt auf. Nachdem das Kind medizinisch versorgt ist, informieren Sie unverzüglich den Schadenservice der SV. Diesen können Sie täglich 24 Stunden unter der Telefonnummer 0711 808-100 erreichen.
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