Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Als Unfall gilt auch:
Knochenbrüche sowie Verletzungen durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung
Zerrungen oder Risse an Muskeln, Bändern, Gelenken oder Sehnen
Bewusstseinsstörungen, z. B. durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
Vergiftungen und Infektionen, z. B. bei Tollwutinfektionen, Zeckenstichen (FSME, Borreliose) und Viruserkrankungen die von Tigermücken übertragen werden, z. B. Denguefieber
Erfrierungen, Ersticken oder Ertrinken
Psychische Erkrankungen nach einem Unfall
Tauchtypische Krankheiten, z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen
Gesundheitsschäden bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
Zusätzlich für Kinder:
Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen
Was bedeutet Invalidität? Und wie beeinflusst der Invaliditätsgrad die Invaliditätsleistung?
Wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, spricht man von einer Invalidität. Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark diese Einschränkung ist – also in welchem Umfang Ihre Fähigkeiten im Vergleich zu vorher beeinträchtigt sind.
Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe des GDV, dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Diese legt fest, welcher Prozentsatz für den Verlust oder die Funktionsbeeinträchtigung bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane gilt (siehe Grafik).
Der Invaliditätsgrad ist entscheidend für die Höhe Ihrer Invaliditätsleistung. Je höher der Grad, desto größer ist der Anteil der vereinbarten Versicherungssumme, den Sie erhalten.
Beispiel: Wenn Ihr Invaliditätsgrad 50 % beträgt, bekommen Sie 50 % der vereinbarten Invaliditätssumme als Invaliditätsleistung.
Was bedeuten Progression und verbesserte Gliedertaxe?
Die Progression sorgt dafür, dass die Invaliditätsleistung bei schweren Beeinträchtigungen überproportional ansteigt. Je höher der Invaliditätsgrad, desto stärker erhöht sich die Auszahlung.
Die Gliedertaxe legt in Prozent fest, wie stark der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile oder Sinnesorgane bewertet wird. Eine verbesserte Gliedertaxe bedeutet höhere Prozentsätze und damit eine höhere Invaliditätsleistung nach einem Unfall.
Wann wird die Invaliditäts-Kapitalleistung gezahlt?
Grundsätzlich: Sie erhalten die Kapitalleistung, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall voraussichtlich länger als 3 Jahre beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigung (Invalidität) muss innerhalb 24 Monate nach dem Unfall eingetreten und innerhalb 36 Monate nach dem Unfall von einem Arzt festgestellt und bei uns geltend gemacht worden sein.
Erkennen wir Ihren Anspruch an, leisten wir innerhalb zwei Wochen.
Sind die Geldzahlungen aus der Unfallversicherung an einen bestimmten Zweck gebunden?
Nein. Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld verwenden.
Werden nach einem Unfall Vorerkrankungen und Gebrechen bei der Leistungsprüfung berücksichtigt?
Ja, jedoch erst, wenn eine Vorerkrankung mehr als 75 % zu der dauerhaften Beeinträchtigung beiträgt.
Gibt es einen Rabatt, wenn mehrere Personen in der Unfallversicherung versichert sind?
Ja, es gibt einen Mehrpersonen-Rabatt in der Unfallversicherung:
10 % Rabatt bei 2 versicherten Personen
20 % Rabatt bei 3 oder mehr versicherten Personen
Wie unterstützt mich der persönliche Unfallmanager?
Ihr persönlicher Unfallmanager ist im Ernstfall Ihre feste Ansprechperson und kennt Ihre persönliche Geschichte. Er weiß genau was zu tun ist und unterstützt dabei, dass die Folgeschäden des Unfalls so gering wie möglich bleiben.
Er hilft zum Beispiel bei:
der Auswahl geeigneter Ärzte und Reha-Einrichtungen
der Organisation von Behandlungen, Pflege oder Therapien
einem individuellen Maßnahmenplan für Ihre Rehabilitation
Gesprächen mit Ärzten oder Sozialversicherungsträgern
notwendigen Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause
der Erstellung von Gutachten
Ihr Unfallmanager bleibt bis zu drei Jahre an Ihrer Seite. Über den 24/7-Service-Notruf ist jederzeit Hilfe erreichbar. So erhalten Sie die bestmögliche Versorgung – und bleiben möglichst lange selbstständig.
Welche Vergiftungen sind versichert?
Alle unfreiwilligen Vergiftungen durch Lebensmittel sind versichert – unabhängig vom Alter.
Auch Vergiftungen, die entstehen, wenn feste oder flüssige Stoffe über den Mund aufgenommen werden, sind eingeschlossen.
Nicht versichert:
Vergiftungen durch Alkohol
Vergiftungen durch andere Suchtmittel
Welche kosmetische Operationen sind mitversichert?
Mitversichert sind kosmetische Operationen, die nach einem Unfall Ihr äußeres Erscheinungsbild wiederherstellen. Zum Beispiel: Gesicht, Haut oder Zähne.
Gibt es auch Leistungen, wenn ich wegen Krankheit dauerhaft beeinträchtigt bin?
Ja, es gibt die Möglichkeit, den Existenzschutz als flexible Zusatzleistung zur Unfallversicherung zu wählen. Der Existenzschutz erweitert den Unfallschutz auch auf Krankheiten und Pflegebedürftigkeit.
Er umfasst folgende Leistungen:
Finanzielle Absicherung durch monatliche Rentenzahlung bei Organschäden (lebenslang), nach dem Verlust von Grundfähigkeiten (lebenslang), bei Krebserkrankungen (bis zu 5 Jahre), bei mind. Pflegegrad 2 (solange festgestellt) und bei Vorliegen einer Demenz, Morbus Parkinson oder Multiplen Sklerose (bis zum 67. Lebensjahr)
Zusätzliche Kapitalleistung (drei Monatsrenten), sobald der Leistungsfall eingetreten ist
Hinterbliebenenrente: Einmalige Kapitalzahlung an Ihre benannten Bezugsberechtigten in Höhe von sechs Monatsrenten Ihrer vor dem Todesfall gezahlten monatlichen Rente
Wie bin ich im Homeoffice unfallversichert?
Im Homeoffice sind Sie nur bei Tätigkeiten mit beruflichem Bezug gesetzlich unfallversichert.
Das bedeutet:
Wenn Sie bei der Arbeit am Computer verunfallen, besteht gesetzlicher Schutz.
Nicht versichert sind Tätigkeiten ohne beruflichen Bezug, zum Beispiel der Weg zur Toilette oder in die Küche.
In solchen Fällen hilft Ihre private Unfallversicherung.
Was ist eine Risikosportart? Bin ich dabei auch versichert?
Sportarten, die nur als Hobby ausgeübt werden, zählen grundsätzlich nicht als Risikosportarten.
Beruflich ausgeübte Sportarten, die als Risikosportarten zählen, sind zum Beispiel:
Fußball
Radsport/Mountainbiking
Kampfsport
Fallschirmspringen
Reitsport
Eishockey
Motorsport
In diesen Fällen prüft die SV individuell die Möglichkeit einer Absicherung und erhebt ggf. einen Beitragszuschlag.
Bleibt der Versicherungsschutz auch beim Umzug ins Ausland erhalten?
Ja. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen – egal wie lange Sie im Ausland sind und in welches Land Sie ziehen. Wichtig ist nur, dass Sie weiterhin eine deutsche Bankverbindung nutzen.
Hinweis:
Wenn Sie dauerhaft ins Ausland auswandern, empfiehlt die SV aus Service- und Leistungsgründen, den Versicherer zu wechseln.
Bekomme ich Unterstützung, wenn ich nach einem Unfall vorübergehend nicht allein zurechtkomme?
Ja. Sie können den Alltagsmanager als Zusatzbaustein zu Ihrer Unfallversicherung wählen.
Der Alltagsmanager bietet alltägliche Services und Dienstleistungen – zum Beispiel:
Haushaltsservice
Einkaufsservice
Wäscheservice
Fahrdienste
Kurzzeitpflege
Mehr Informationen zum Alltagsmanager finden Sie hier.