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Schadenmeldung
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Junge Frau, die auf ihr Handy schaut, sitzt in einem Zimmer, das renoviert wird.

Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

ÖRAG Rechtsschutzversicherung

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Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Ärger mit der Nachbarschaft, Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin? Der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz ist rund um das Thema Wohnen für Sie da! Egal ob Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen oder zur Miete wohnen. Servicepaket inklusive: Profitieren Sie ab dem ersten Baustein von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de. Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS. Besitzen Sie ein Haus oder vermieten Sie eine Immobilie? Dann empfehlen wir Ihnen den Rundum-Schutz für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen oder den Vermieter-Rechtsschutz.

Beispiele für Ihren Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Konflikt um Mängel

In Ihrer Wohnung hat sich Schimmel gebildet. Ihre Vermieterin behauptet, Sie lüften falsch. Sie weigert sich, die Mängel zu beseitigen. Sie möchten Hilfe bei einem Anwalt suchen.

Streit ums Grillen

Sie grillen im Sommer gerne mit Freunden auf Ihrem Balkon. Ihr Nachbar fühlt sich gestört und möchte das Grillen verbieten. Sie schalten eine Anwältin ein.

Nachbarschaftsstreit

Die neu gepflanzten Bäume und Sträucher Ihrer Nachbarin verschatten Ihr Wohnzimmer. Da Ihre Nachbarin nichts dagegen unternimmt, schalten Sie einen Anwalt ein.

Zu hohe Nebenkosten

Ihr Vermieter berechnet Ihnen Nebenkosten, die Ihrer Meinung nach zu hoch sind. Sie möchten sich dagegen wehren.

Beschlüsse der Eigentümerversammlung

Auf der Eigentümerversammlung wurden umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung beschlossen. Sie sind der Meinung, dass diese nicht das Gemeinschaftseigentum betreffen. Sie fechten den Beschluss an.

Sachbeschädigung am eigenen Haus

Ihr Haus wird von einem Graffiti-Sprayer besprüht. Sie wollen die Kosten für die Beseitigung der Schmierereien vom „Künstler“ zurückfordern.

Was zahlt Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Versicherte Personen und Objekte

Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin Ehepartner oder Ehepartnerin¹ Lebenspartner oder Lebenspartnerin im selben Haushalt¹ Minderjährige Kinder¹ Minderjährige Enkelkinder in Obhut¹ Volljährige Kinder und Enkelkinder (unverheiratet, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)¹ Familienangehörige, die im selben Haushalt oder in der Einliegerwohnung leben¹ Eltern in einem Pflegeheim¹ Alle selbst genutzten privaten Wohneinheiten des versicherten Personenkreises im Inland (inklusive Dauercamping-Stellplätzen und Gartengrundstücken) ¹ Im Single-Rechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin versichert.

Leistungen im Überblick

Unseren Rechtsschutz können Sie aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. So wie es für Sie passt. Die Grafik zeigt Ihnen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind. Alle Einzelbausteine erhalten Sie auch besonders günstig im Komplettpaket.
Leistungen im Überblick Tabelle
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Mehr zum Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie
Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die MEINRECHT Ihnen für einen bestimmten Rechtsschutzfall empfiehlt, zahlen Sie für diesen Rechtsschutzfall 150 € weniger Selbstbeteiligung. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir übernehmen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Immer inklusive: Unser Rechtsservice MEINRECHT

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Wir prüfen sofort, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und schätzen ein, wie hoch die Erfolgschancen in Ihrem Fall sind. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Erstberatung.* Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. *Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.  
Kanzlei-Empfehlung
Gerne empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie natürlich auch selbst eine Kanzlei auswählen.
Mediation
Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir einen Mediator oder eine Mediatorin für eine friedliche Konfliktlösung.
Servicepaket
Unter meinrecht.de bieten wir Ihnen ein umfangreiches Servicepaket: inklusive RadMobilSchutz, digitaler Testamentsgestaltung und weiterer attraktiver Serviceleistungen.

Rechtsschutzfall?

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch unter der Rufnummer 0211 529-5555 oder online unter meinrecht.de. Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT deshalb Ihre erste Anlaufstelle sein.
0211 529-5555

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG
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