Was ist eine private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, die bei einem von Ihnen fahrlässig verursachten Schaden auf Sie zukommen können. Da Sie bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden können, kann selbst ein kleines Missgeschick hohe zu zahlende Summen nach sich ziehen. Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung werden die Kosten im Schadensfall übernommen.
Was zahlt die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für von Ihnen fahrlässig verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Das können zum Beispiel die Kosten bei einem Schlüsselverlust oder bei Verletzung eines Radfahrers nach einem versehentlichen Zusammenstoß sein.
Ist die private Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
Nein, die private Haftpflichtversicherung im engeren Sinne ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Schadenersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko. Daneben gibt es allerdings einige Gebiete, auf denen der Abschluss eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, z. B. wenn Sie privat eine Drohne fliegen wollen. In bestimmten Bundesländern ist auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde zwingend vorgeschrieben.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Die Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung sind abhängig von verschiedenen Einflussgrößen, wie Ihrer Lebenssituation, Versicherungsbeginn, Vertragslaufzeit, Wohnsituation und Alter. Für junge Leute zwischen dem 18. - 27. Lebensjahr ist eine Absicherung im Top-Tarif schon für 81,78 Euro jährlich möglich.
Wie lange sind meine Kinder bei mir mitversichert?
Ihre Kinder sind während der gesamten Ausbildung bzw. während des Studiums, unabhängig vom Alter, bei Ihnen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall auch, wenn Ihre Kinder nicht mehr bei Ihnen leben.
Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums benötigen Ihre Kinder eine eigene Versicherung, sofern sie in einem anderen Haushalt wohnen. Hierfür gilt je nach Deckungsstufe eine Übergangsfrist von 6 bzw. 12 Monaten. Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt auch, wenn sie bereits einen Beruf ausüben.
Ab welchem Alter sind meine Kinder haftbar?
Kinder unter 7 Jahren: nicht haftbar für Schäden, die sie verursacht haben
Kinder zwischen 7 und 18 Jahren: Kinder können für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie deliktfähig sind, das heißt, wenn sie die dafür notwendige Einsicht haben.
Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht über die Kinder verletzt haben, haften Sie selbst, auf das Alter der Kinder kommt es dann nicht an.
Was heißt Aufsichtspflicht verletzen?
Generell gilt:
Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine Aufsichtspflicht und müssen daher dafür sorgen, dass sie anderen keinen Schaden zufügen. Wie die Aufsichtspflicht genau aussieht, kann man nicht pauschal sagen - es kommt immer auf die konkrete Situation an. Wird die Aufsichtspflicht verletzt und verursachen die Kinder dadurch einen Schaden, dann haften die Eltern für diese Schäden - auch dann, wenn das Kind selbst noch deliktsunfähig ist.
Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
In der Privathaftpflicht der SV mitversichert: Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, z. B. Katzen, Hamster, Wellensittiche
Als Zusatzbaustein versicherbar: Hunde, Rinder, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Bin ich auch im Ausland versichert?
Selbstverständlich sind Sie auch im Ausland versichert.
Weltweit: der Versicherungsschutz gilt bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu fünf Jahren (Top-Deckung)
Europaweit: ohne zeitliche Begrenzung abgesichert
Sind auch meine ehrenamtlichen Tätigkeiten mitversichert?
Ehrenamtliche Tätigkeiten: in der Privathaftpflicht der SV mitversichert
nicht mitversichert: öffentlich-hoheitliche Positionen wie z. B. Bürgermeister, Laienrichter, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr oder um ein soziales oder wirtschaftliches Ehrenamt mit beruflichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Personalrat)
Bin ich bei Schäden im Internet versichert?
Ja, bei Schäden durch den Gebrauch des Internets besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Ein Elternteil lebt bei mir im Haushalt. Ist dieser mitversichert?
Mitversichert: alle Personen in häuslicher Gemeinschaft. Es muss allerdings einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt geben
Nicht versichert daher: Personen, die in einer eigenen Einliegerwohnung im Haus leben
Sind geliehene Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nein, im Top-Tarif besteht sogar Versicherungsschutz bis 50.000 Euro für Schäden an geliehenen Sachen.
Brauche ich für meinen Heizöltank eine extra Versicherung?
In der Tarifvariante Top der privaten Haftpflichtversicherung der SV ist ein Heizöltank im selbstbewohnten Ein- bzw. Zweifamilienhaus mitversichert.
Was passiert mit meinen Beiträgen zur privaten Haftpflichtversicherung, wenn ich arbeitsunfähig oder arbeitslos werde?
Mit dem BeitragsSchutz des SV PrivatSchutz sind Ihre Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung auch bei unvorhersehbarer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abgesichert. Sollte ein solcher Versicherungsfall eintreten, übernimmt die SV die Zahlung Ihrer Beiträge für eine maximale Dauer von zwei Jahren. Dies gilt sowohl bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (z.B. Bezug von Krankengeld) als auch bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (z.B. Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente) sowie bei Arbeitslosigkeit aufgrund von Kündigung oder unwiderruflicher Freistellung durch den Arbeitgeber.
Der BeitragsSchutz kann als flexible Zusatzleistung gewählt werden und gilt für alle Bausteine des SV PrivatSchutz.