Ab wann ist mein Fahrzeug ein Youngtimer oder Oldtimer?
Youngtimer
PKW zwischen 20 und 30 Jahren (spätere Zulassung mit H-Kennzeichen geplant)
Max. jährliche Fahrleistung: 10.000 km
(Sehr) guter Erhaltungszustand - Stichwort "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"
Ab 30 Jahre, dann Zulassung mit H-Kennzeichen und Versicherung als Oldtimer
Oldtimer
Das Fahrzeug muss ein H-Kennzeichen haben. Voraussetzung dafür ist , dass es mindestens seit dreißig Jahren in Betrieb ist und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet wird, der zu dem Ergebnis kommt, dass das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet wird.
Vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen
Guter Erhaltungszustand / weitestgehend Originalzustand
Dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
Ab einem Marktwert des Oldtimers von 150.000 Euro muss ein Gebrauchsfahrzeug bei der SV versichert sein.
Wann benötige ich ein Gutachten bzw. eine Bewertung? Welche?
Nachfolgende Arten von Gutachten bzw. Bewertungen werden für den Abschluss einer Young- und/oder Oldtimerversicherung benötigt:
Selbstbewertung mit Fotodokumentation für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 19.999 Euro
Kurzgutachten für Fahrzeuge mit einem Marktwert ab 20.000 Euro
Detailliertes Wertgutachten für Fahrzeuge mit einem Marktwert ab 40.000 Euro
Für Kurzgutachten und detaillierte Wertgutachten gilt:
Wir akzeptieren nur Gutachten der folgenden Dienstleister: carexpert, classic-analytics, Classic Data, DEKRA, GTÜ Gesellschaft für technische Überwachung mbH, TÜV Süd AG, TÜV Nord AG
Der im Gutachten angegebene Marktwert stellt die Berechnungsgrundlage für die Prämie dar. Aufgrund stetiger Marktentwicklungen darf das Gutachten maximal 2 Jahre alt sein.
Voraussetzung ist, dass in der Zeit von Gutachtenerstellung bis Beantragung keine wertrelevanten Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.
Generell empfehlen wir, das Kurzgutachten und das detaillierte Wertgutachten spätestens alle drei Jahre erneuern zu lassen - besonders dann, wenn am Fahrzeug wertverändernde Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen wurden oder Schäden entstanden sind. Das Kurzgutachten unterstützt den Versicherungsnehmer auch beim Durchsetzen von Forderungen in Schadensfällen gegenüber anderen Versicherungen.
Was muss ich unternehmen, wenn der Marktwert meines Fahrzeugs unter 20.000 Euro liegt?
Reichen Sie uns den Kaufvertrag, aktuelle Fotos Ihres Oldtimers bzw. Youngtimers, sowie den Selbstbewertungsbogen ein. Den Selbstbewertungsbogen erhalten Sie bei Ihrem Berater. Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Fotos folgende Punkte:
Fotografieren Sie ihr Cabrio im geschlossenen Zustand
Fotografieren Sie alle vier Seiten des Fahrzeugs
- Front
- Heck
- rechte Seite
- linke Seite jeweils über die Diagonale
Fotografieren Sie den Innenraum
- Interieur
- Tacho (lesbarer Kilometerstand)
Fotografieren Sie den Kofferraum (geöffnet)
Fotografieren Sie den Motorraum
Erstellen Sie die Fotos bei Tageslicht und verzichten Sie auf Blitzlicht
Schicken Sie uns die Fotos in Dateiform (*.jpg).
Brauche ich eine Garage?
Der Besitz einer Garage ist bei der SV Voraussetzung für eine Kaskoversicherung für Ihren Young- oder Oldtimer. Eine Haftpflichtversicherung können Sie auch dann abschließen, wenn Sie keine Garage haben.
Für welche Fahrzeuge kann ich eine Versicherung abschließen?
Youngtimerversicherung: nur für PKWs abschließbar
Oldtimerversicherung: für PKWs, Motorräder (keine Leichtkrafträder & -roller), landwirtschaftliche Zugmaschinen, Campingfahrzeuge, LKW bis 3,5t Gesamtmasse, LKW über 3,5t Gesamtmasse und Omnibusse.
Auch die Absicherung von gewerblich genutzten Oldtimern ist möglich, wenn diese über eine Firma versichert werden.
Können auch Fahrer unter 25 Jahren versichert werden?
Ja. Es können auch Fahrer unter 25 Jahren versichert werden, allerdings ist es nicht möglich einen Young- oder Oldtimer für das begleitete Fahren zu nutzen.