Wie berechnen sich die Beiträge?
Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.
Auch private Krankenversicherungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert. Bei Bedarf können Sie mit GesundheitVARIO Ihre Leistungen anpassen oder notfalls einen Sozialtarif in Anspruch nehmen.
Wie finanziert sich die Private Krankenversicherung?
Die Private Krankenversicherung (PKV) stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer – so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.
Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).
Wer legt die Versicherungsleistungen fest?
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.
Bin ich auch im Alter abgesichert?
Die private Krankenversicherung (PKV) enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:
Im Beitrag einkalkulierte Alterungsrückstellung
Zusatzrückstellung aus der Überschussverwendung (seit 1992)
Gesetzlicher Zusatzbeitrag in Höhe von zehn Prozent (seit 2000)
Ergänzend zu diesen gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen enthält die PKV arbeitgeberzuschussfähige Angebote für eine zusätzliche und flexible Beitragsentlastung im Alter. Grundsätzlich gilt für die Private Krankenversicherung (PKV): Altersbedingte Leistungskürzungen kennt der deutsche PKV-Markt nicht.