Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung?
Grundsätzlich ist eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für jeden Haus- und Grundbesitzer interessant. Zwar gibt es einige Risiken, die auch durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, aber für folgende Objekte sollten Sie eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen:
vermietete Objekte
Mehrfamilienhäuser
unbebaute Grundstücke
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
Als Haus- und Grundstückseigentümer haben Sie die Verpflichtung alles zu tun, damit niemand durch Ihr Eigentum zu Schaden kommt. Diese Verkehrssicherungspflicht umfasst z. B.
die Räum- und Streupflicht
das Sichern von losen Dachziegeln oder Ästen
das Reparieren einer defekten Außenbeleuchtung
Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung auch für unbebaute Grundstücke?
Sie können ein unbebautes Grundstück bis 2.000 qm Grundfläche über die private Haftpflichtversicherung versichern. Weitere oder größere Grundstücke sollten über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgesichert werden.
Brauche ich auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, wenn ich keine Miete verlange oder Verwandte mit im Haus wohnen?
Als Haus- und Grundstückseigentümer haften Sie für Schäden, die Dritten aufgrund Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht entstehen. Hierbei ist es unerheblich, in welchem Verhältnis der Geschädigte zu Ihnen steht. Sie haften für Schäden, die Ihrem Mieter widerfahren genauso, wie für Schäden, die Ihren Verwandten oder einem Fußgänger passieren. Die Ansprüche der Geschädigten richten sich immer gegen Sie als Eigentümer, sodass für die finanzielle Absicherung solcher Schäden eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung erforderlich ist.
Benötige ich auch dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, wenn ich die Streupflicht auf meine Mieter oder einen Hausmeister übertragen habe?
Ja, denn Sie sind immer auch neben dem Mieter oder Hausmeister für die Streupflicht verantwortlich. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen können. Als Grundstück- und Gebäudeeigentümer sind Sie teilweise sogar dann für Schäden verantwortlich, wenn Sie alles "richtig" gemacht haben und Sie selbst gar kein Verschulden trifft.