Werden Schäden, die durch ausgelaufenes Öl an meinem Eigentum entstanden sind, ersetzt?
Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) sind in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung versichert, wenn sie durch ausgelaufenes Öl beschädigt wurden.
Wie bestimme ich die richtige Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je nach Tarifvariante in Basis 3 Mio., in Komfort 5 Mio. oder in Top 10 Mio. Euro. Das Fassungsvermögen des Öltanks ist bei Antragsstellung anzugeben.
Ist die Gewässerschadenhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings haftet der Inhaber einer solchen Anlage bei einem Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.
Warum hafte ich auch für Schäden, obwohl mich keine Schuld trifft?
Als Inhaber einer Öltankanlage unterliegen Sie der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt: Sie haften allein aufgrund der besonderen Gefährlichkeit dieser Anlage für Schäden, die durch das ausgetretene Öl verursacht werden. Dabei ist es unerheblich ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht.
Muss ein Gewässer verunreinigt worden sein oder genügt auch das Versickern ins Erdreich, damit die Versicherung leistet?
Wir leisten selbstverständlich auch bei Verschmutzung des Erdreichs.